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Mittwoch, 15. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Stalking „Ich mache dir das Leben zur Hölle“

07.12.2004 ·  „Stalking“, das bösartige und anhaltende Belästigen einer Person, ist schon lange kein Prominenten-Problem mehr - doch auf eine gesetzliche Grundlage, die den Tätern das Handwerk legt, warten Betroffene noch immer. Die Geschichte eines Stalking-Opfers.

Von Simone Kaiser
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Seit 19 Monaten verläßt Anna M., die ihren wirklichen Namen nicht genannt sehen möchte, ihre Wohnung nur in Begleitung. Mit der Straßenbahn zu fahren traut sich die Dreißigjährige schon lange nicht mehr. Einkaufen geht sie nur mit einer Nachbarin. Anna M. hat Angst, um ihre Tochter und um sich selbst. Vor eineinhalb Jahren hat sie ihren Mann verlassen.

Seitdem verfolgt er sie, schlägt sie auf offener Straße, entreißt ihr Handy, Portemonnaie und Wohnungsschlüssel. "Er hat mir gedroht: Wenn du gehst, mache ich dir das Leben zur Hölle. Und jetzt macht er seine Drohung wahr."

Permanente Angst und Unsicherheit

Eva-Maria Gölden kennt viele solcher Fälle. "Die meisten und oft auch die brutalsten Stalking-Fälle beginnen, wenn eine Beziehung zerbricht", sagt die Opferschutzbeauftragte der Polizeidirektion Düsseldorf. Seit sechs Jahren beschäftigt sich die Polizeibeamtin, die ehrenamtlich für die Opferschutzorganisation Weißer Ring arbeitet, mit dem Thema Stalking. Auch Anna M. hat bei ihr Hilfe gesucht.

Der Begriff "Stalken" - "to stalk" bedeutet im englischen Jagd-Jargon "sich anpirschen" - umfaßt "das vorsätzliche, böswillige und wiederholte Verfolgen oder die Belästigung einer Person". Für die Opfer bedeutet das meist permanente Angst und Unsicherheit bis hin zu sozialer Isolation. Bisher gibt es keine Zahlen darüber, wie viele Menschen in Deutschland bereits Opfer von Stalking wurden. Nach einer repräsentativen Umfrage des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim kann man jedoch annehmen, daß fast jede achte deutsche Frau schon einmal von einem Stalker belästigt wurde.

Noch kein Gesetz gegen Stalking

"Die Täter wollen totale Kontrolle ausüben: Terror um jeden Preis", sagt Gölden, die in den letzten Jahren mehr als 200 Stalking-Opfer beraten hat. Sie könne den Betroffenen empfehlen, wie man sich einem Stalker gegenüber am besten verhält, wie man Beweise sichert, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Aber solange es kein explizites Gesetz gegen Stalking gebe, sagt Eva-Maria Gölden, sei sie ziemlich machtlos. Das scheint nicht in ihr Konzept zu passen. Die Beamtin ist zupackend und engagiert, redet schnell und gestikuliert dabei. Wenn sie über die Opfer spricht, spürt man, daß sie jedes Schicksal ernst nimmt - und jeden Stalker haftbar machen möchte.

Bisher erfaßt das Strafrecht nicht das Verhalten der Täter insgesamt, sondern lediglich bestimmte Einzelhandlungen wie Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch. Das seien aber Straftatbestände mit einer Höchststrafe von bis zu einem Jahr, sagt Eva-Maria Gölden. "Dem Täter wird keine Grenze aufgezeigt, und er macht munter weiter." Dank des 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes kann das Opfer zwar zivilrechtlich eine Schutzanordnung erwirken, die dem Täter Kontakt- oder Näherungsverbot auferlegt. Doch bei einem Stalking-Fall nützt das meist nur wenig.

Möglichst keine Zeugen

Anna M. hat schon seit einiger Zeit eine solche Schutzanordnung. Sie trägt sie immer bei sich. Aber wenn ihr ehemaliger Mann plötzlich vor ihr steht, hilft ihr das Blatt Papier wenig. "Er darf sich mir eigentlich überhaupt nicht mehr nähern. Trotzdem versucht er ständig, mich abzupassen. Mir bleibt dann nur die Flucht und ein erneuter Anruf bei der Polizei."

Mittlerweile laufen über 20 Anzeigen gegen den Mann, von dem sie seit einem Monat rechtskräftig geschieden ist. Die Polizei hat ihn mehrfach verwarnt. Zweimal wurde er für kurze Zeit in Schutzhaft genommen. "Aber wirkliche Konsequenzen hatte das Ganze für ihn bisher nicht", sagt sie resigniert. "Daher macht er einfach weiter. Mittlerweile achtet er nur darauf, daß es möglichst keine Zeugen gibt, wenn er mich angreift." Ihre kleine Tochter zucke jedesmal zusammen, wenn es an der Tür klingelt.

Endlich in Ruhe leben können

Der Polizei seien die Hände gebunden, sagt Eva-Maria Gölden und verweist auf das Strafgesetzbuch. Im Fall von Anna M., die seit Monaten von Albträumen und Panikattacken geplagt wird, hat die Staatsanwaltschaft jetzt alles vorbereitet. Im Januar wird es einen Prozeß in Düsseldorf geben. Wenn Anna M. Glück hat, wird der Vater ihrer Tochter eine Gefängnisstrafe bekommen, und sie wird in Ruhe leben können, vorläufig zumindest. Oder nicht einmal das: "Wir hatten auch schon Stalker", fügt Gölden hinzu, "die während ihrer Haft den ,Fall' einem Bekannten übertragen haben, der das Ganze für ihn weiterführte."

Die meisten Opfer seien psychisch am Ende, bis dem Täter das Handwerk gelegt wird, sagt die Opferschutzbeauftragte. Anna M. sagt, der Streß verursache auch gesundheitliche Probleme. "Er hat mein Konto leer geräumt, Reisen auf meinen Namen gebucht, einen Kredit aufgenommen. Mein ganzes Leben dreht sich nur um diese eine Sache", erzählt Anna M. genervt. "Wenn er einen Zehn-Minuten-Auftritt hinlegt, bin ich drei Wochen damit beschäftigt, alles wieder ins Lot zu bringen." Sie will nur noch, daß das alles endlich ein Ende hat.

Die Täter wissen, was sie tun

In den allermeisten Fällen, so Eva-Maria Gölden, wissen die Opfer, wer sie stalkt. Nur selten komme es zu anonymem Stalking. Dann sei es besonders schwer, dem Ganzen ein Ende zu bereiten. Opfer sind hauptsächlich, aber nicht nur, Frauen. In Akribie und Gemeinheit stehen weibliche Täter den männlichen in nichts nach. Auch die Motive sind ähnlich. Grund für die Belästigung können eingebildete Kränkung, Sadismus oder die Vorbereitung einer schlimmeren Straftat sein. Wichtig sei es, so Gölden, rechtzeitig zu reagieren und die Taten nicht zu verharmlosen. "Er ist nicht ausgerastet", erklärt Gölden dann den Opfern. "Er hat sie geohrfeigt, geschlagen. Sie müssen ihn nicht in Schutz nehmen."

Viele schieben das Verhalten auf eine psychische Erkrankung. Aber die Opferschutzbeauftragte meint, diese Art von Stalkern könne sie mit der Lupe suchen. Die meisten wüßten genau, was sie tun. Sie rät Betroffenen, dem Täter zunächst unmißverständlich klarzumachen, daß Kontakt zu ihm nicht erwünscht ist. Wenn das Opfer weiterhin zum Beispiel telefonisch belästigt wird, seien eine neue Telefonnummer, Fangschaltungen oder Zweitanschlüsse eine mögliche Lösung - und natürlich die Anzeige von Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch. So manchen schrecke es dann doch ab, wenn die Polizei plötzlich zu einem Gespräch vorbeikommt. Es sei wichtig, sein Umfeld über den Stalker zu informieren, trotzdem dürfe man ihn nicht zum Gesprächsthema Nummer eins machen, das sei einer der häufigsten Fehler. Man sollte auch bedenken, daß Stalker oft Informationen über ihr Opfer aus dessen Freundes- und Bekanntenkreis in Erfahrung bringen. Daher ist es am besten, diese Vertrauenspersonen, was Telefonnummer oder neue Adresse angeht, zu Stillschweigen zu verpflichten.

Neuer Gesetzentwurf 2005

Gölden fordert ein spezielles Stalking-Bekämpfungsgesetz. Der Gesetzentwurf des hessischen Justizministeriums, der im Sommer auch im Bundesrat erörtert, von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch zunächst kritisch kommentiert wurde, sei "endlich einmal ein Schritt in die richtige Richtung" gewesen. Mit den derzeitigen Gesetzen werde eher der Täter als das Opfer geschützt. Das scheinen auch Politiker aus Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern so zu sehen. In den nächste Tagen werden sie in einer Arbeitsgruppe, eingesetzt vom Rechtsausschuß des Bundesrates, die verschiedenen Gesetzentwürfe zum Thema Stalking diskutieren, um bis zum Frühjahr 2005 einen einheitlichen Vorschlag zu erarbeiten. Dann soll der Bundesrat endgültig entscheiden.

Noch bleibt für Anna M. die letzte Möglichkeit, einen neuen Namen anzunehmen, der möglichst unauffällig wirkt; in eine fremde, möglichst große Stadt zu ziehen; den Kontakt zu Familie und Freunden abzubrechen. "Nur dann hat sie wirklich eine Chance, daß ihr Stalker keinen Kontakt mehr zu ihr aufnehmen kann", sagt Eva-Maria Gölden. Anna M. aber fragt: "Wer garantiert mir, daß er mich nicht doch wieder findet?" Und noch etwas gefällt ihr nicht an dieser Idee. Ihr ehemaliger Mann habe dann genau das erreicht, was er wolle. Diese Genugtuung möchte sie ihm nicht gönnen. Lieber kämpft sie weiter.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. Dezember 2004
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