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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sicherheitsdebatte „Man kann aus Gerichten keine Trutzburgen machen“

 ·  Hätten Kontrollen das Verbrechen verhindern können, das am Mittwoch in Dachau geschah? Nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt ist die Diskussion über die Sicherheit bei Prozessen neu entbrannt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (15)

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Elvira Ehrlich Betz

Waffen

Es überrascht nur dem unbedarften Bürger,das Angeklagte nicht auf Waffen durchsucht werden bevor diese den Verhandlungsraum betreten. Das Menschen zur Konfliktunfähigkeit neigen ist heutzutage auch nicht neu. Aber das Menschen vor und im Gericht ihr Leben verlieren ist neu. Was zählt schon ein Menschenleben für das politische Establishment? Grundgesetz und Menschenrechte sind anscheinend Makulatur !?

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Lutz von Peter

@Wilhelm Friedrich

Und weshalb kommen die gerichtsbekannten Anwälte ungeprüft rein? Versteh ich nicht.
Ich warte nur darauf, wann der erste Gerichtswachtmeister in vermeintlicher Notwehr einen Angeklagten, Zeugen oder Unbeteiligten erschiesst. Dann geht das Gejammer wieder los.

Wer Richter oder Staatsawälte ermorden will, der schafft das auch. Er muss es ja nicht unbedingt im Gerichtssaal tun.

Und an den Autor des Artikel: Unschuldsvermutung hin oder her: der Mann hat vor aller Augen eine Staatsanwalt erschossen. Hier von einem mutmasslichen Mörder zu sprechen ist ja wohl lächerlich.

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Wilhelm Friedrich

Bitte vor einem solchen Artikel erst informieren und sachkundig machen

In fast allen Gerichten Nordrhein-Westfalens gibt es mittlerweile Sicherheitsschleusen, in denen (bis auf ortsansässige Anwälte, die bekannt sind) jeder Besucher mit Metalldetektoren kontrolliert wird und seine mitgeführten Taschen wie am Flughafen durchleuchtet werden. Probleme gibt es dabei nicht (Warteschlangen etc.); die Erfahrungen sind ebenfalls sehr gut. Und man wundert sich, was normale Bürger an gefährlichen Gegenständen so täglich mit sich herumschleppen. Seit Jahren hat sich in NRW keine derartige Gewalttat mehr ereignet wie jetzt in Bayern. Sicherheitsschleusen sind allerdings sehr teuer (ca. 300.000 - 400.000 Eur). Vielleicht scheut Justizministerin Merk diese Kosten. In NRW stehen jedenfalls Leben und Gesundheit des rechtsschutzsuchenden Publikums an oberster Stelle, und die Rechtsprechung in solchen "Trutzburgen" ist mit Sicherheit mindestens genauso gut, aber wesentlich relaxter ;-)

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Christian Dettmeier

sowas dummes!

Meine Güte, hab ich mich bei der Pressekonferenz aufgeregt.

"Man kann aus Gerichten keine Trutzburgen machen" - was war das denn für ein selten dämliches Gewäsch, bitteschön? Die Forderung danach, dass nicht jeder, der gerade ein entsprechendes Bedürfnis verspürt, eine Waffe mit in ein Gericht zu einer Strafverhandlung bringen kann - ist das wirklich die Forderung nach Trutzburgen?

Macht man aus einem Gebäude eine Festung nur weil man den Metalldetektor am Eingang einschaltet und zwei Beamte ihn bedienen lässt? Wirklich?

Meine Güte!

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Jens Baumanns

Titel eingeben

Wie es schon hier geschrieben wurde: "Wir brauchen keine größere Sicherheit bei Gericht", aber vielleicht sollten die Verantwortlichen mal daran denken den Gerichten mehr Finanzmittel zukommen zu lassen. Überall wird doch heute gespart, leider an den falschen Stellen. Werden bei dem Sparkurs etwa später die Polizei mit dem Nahverkehr zu Einsätzen kommen, oder die Feuerwehr mit Eimern?
Einfach schade zu sehen, dass der Sparkurs jetzt sogar Todesopfer bringt.

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Roland Wagner

Erschreckend, wie hier Hintz und Kuntz meinen,

ein solches Kapitalverbrechen mit Argumenten erklären zu müssen. Vielleicht sollte Pietät bald als Unterrichtsfach in der Grundschule eingeführt werden. Im Artikel werden wohl ein paar wesentliche Punkte genannt: 1. "Strenggenommen müssten dann auch Ausländerbehörden, Sozial- oder Jugendämter besonders gesichert werden." 2. „Wir haben auch die Wachtmeister entsprechend geschult: Wie deeskaliert man? Wie geht man mit Gewaltausbrüchen um?“ Es könne jedoch keine hundertprozentige Sicherheit geben, sagt Merk." 3. " Sie werden Mittel und Wege außerhalb des Gerichts finden." Abgesehen von diesen sachlichen Argumenten ist es sowiso unmöglich es bei diesem Thema allen recht zu machen. Würden die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt und ausgeweitet käme sofort wieder a) Die gefühlte Einschränkung der Persönlichkeitsrechte durch unseren ach so schlimmen Staat. b) Die Verschwendung von Steuergeldern für überzogene Sicherheitsmaßnahmen und einen aufgeblähten Beamtenapparat.

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Franz Siebrech
Franz Siebrech (rosi110) - 12.01.2012 20:13 Uhr

Nicht entschuldbar, aber...

Aber Fragen stellen sich: fühlte sich der Beschuldigte zu sehr in seiner Ehre verletzt und vielleicht provoziert? Auf den Ton kommt es ja auch immer an sowie auch auf die Wortwahl in der Anklageschrift.
Und wer stirbt schon gern den bürgerlichen Tod?
Und warum werden "Kleine" angeklagt, andere nicht! Auch nicht Politiker, die Steuereinnahmen in kleinem oder großem Umfange verscherbeln und sich immer wieder wählen lassen können. Da besteht ja wohl eine Gerechtigkeitslücke. Wo ist denn da der Staatsanwalt?
Alles das rechtfertigt keinen Mord, aber die Wehrlosigkeit eines Bürgers kann ja schon gravierend sein. Da hilft im Extremfall offenbar auch kein Rechtsbeistand.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.01.2012 08:01 Uhr
Christian Dettmeier

Danke

Danke, Herr Diesing.

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nikolaus hesse

zu lothar woelfel U N S C H U L D S V E R M U T U N G

"... man könnte Angeklagte einer körperlichen Durchsuchung unterziehen. Dazu braucht man keine Trutzburg!"
den angeklagen einer koerperlichen untersuchung unterziehen.
fuer den angeklagten gilt selbstverstaendlich, nicht nur bis zur urteilsverkuendung,
sonder bis das urteil rechtskraeftig ist,
die unschuldsvermutung.


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Wilh. Kaiser

Wir brauchen keine größere Sicherheit bei Gericht

Was brauchen wir denn?
1. Wir brauchen "bessere" Voll-Juristen.
So meine ich, Voll-Juristen sollten lernen was Ursache und Wirkung heißt. Das könnte entweder auf dem - verlängerten - Weg zum 2. Staatsexamen sein oder daran anschließend, jedenfalls bevor man Richter/Staatsanwalt auf Lebenszeit oder selbständiger Rechtsanwalt wird.
2. Die genannten Berufe müssen sich wieder mit der Wahrheit beschäftigen!!!
Doch sie beschuldigen sich gegenseitig:
'Das hat der aber nicht vorgetragen.'
'Das hat der aber nicht bestritten.'
'Schuld ist der Staatsanwalt mit seiner Anklage.'
'Schuld ist der Richter, der hat das Urteil gesprochen.'
etc.
3. Die Prozesse, dazu gehören auch die Zuständigkeiten, müssen reformiert werden.
Darüber wurde aber schon im Wege der ZPO-Reform gesprochen, hat sich aber leider nicht durchgesetzt. Das war aber ein richtiger Weg!!!

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Roland Kügler

Germany life!

Das ist typisch für Deutschalnd, erst macht man nichts, weil man vollkommen desinteressiert ist und dann Sicherheitstrakt ( siehe Dresden). Es wäre mit einfachen Mitteln möglich jedes Gericht normal zu kontollieren ( 1 bis 2 Leute Kontrolle oder technisch).
Wenn aber ein Staat seine Richter und Staatsanwälte nicht schützen kann/will, dann ist es dort mit den Menschenrechten nicht weit her...

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Rolf-Dirk Maehler

So sind sie nun mal unsere hochgeschätzten Politiker: Man weiß nichts und kann nichts

Genausowenig wie stündlich ein Flugzeug entführt wurde und wird, werden aber trotzdem rigorose Kontrollen durchgeführt. Aber hier bezahlt eben letztendlich der Passagier. Offensichtlich gibt es auch bei Gerichten ein entsprechendes Gefährdungspotential, aber weil dort eben Kommunen und Bundesländer zahlen müssten, lässt man sich abenteuerliche und dumme Ausreden einfallen, um wieder einmal nichts zu tun. Dachau ist ja nun wirklich nicht der erste und auch kein Einzelfall gewesen. Und auch dort wo bei Gerichten schon Kontrollen durchgeführt werden, ist es genauso wie am Flughafen und es dauert auch nur minimal.

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Lothar Wölfel

„Man kann nicht aus jedem Gericht eine Trutzburg machen.“

Aber man könnte Angeklagte einer körperlichen Durchsuchung unterziehen. Dazu braucht man keine Trutzburg!

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.01.2012 22:41 Uhr
Juan Llamazares
Juan Llamazares (Llamaj) - 12.01.2012 22:41 Uhr

Es geht wirklich nichts über den menschlichen Sachverstand.

Und der sagt mir: Hätte es Eingangskontrollen gegeben, dann hätte der Mann eben nach dem Prozess vor dem Gerichtsgebäude geschossen anstatt im Gerichtsaal. Oder vorher.

Weshalb sich ein wütender Angeklager auf die Örtlichkeit des Gerichtssaals bei der Ausübung seiner Tat beschränken sollte erschließt sich mir nicht. Ein Gerichtssaal ist nunmal kein Flugzeug das nach Prozessende zusammen mit den Prozessbeteiligten abhebt und in sichere Entfernung davonfliegt.

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Doris Jung
Doris Jung (DorisJung) - 12.01.2012 18:16 Uhr

Eine körperliche Untersuchung

hätte ein Menschenleben retten können, zumal der Täter in früheren Verhandlungen als aggressiv aufgefallen sein soll. Dass jemand mit einer Pistole in eine Gerichtsverhandlung marschieren kann, ist m.E. unverzeihlich. "Metalldetektoren...?" Es geht nichts über menschlichen Sachverstand...

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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