Wenn eineinhalb Wochen vor Ostern der erste Nutzgeflügelbestand in Deutschland von der Vogelgrippe befallen wird, dann sieht sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dazu aufgerufen, auch alte Osterbräuche zum Gegenstand seiner Ratschläge für den Verbraucher zu machen.
Unter der Überschrift „Was muß bei Ostereiern beachtet werden?“ schreibt das BfR, es sei zwar unwahrscheinlich, daß virusbelastete Hühnereier in den Handel gelangten, wenn Vogelgrippe in deutschen Geflügelbeständen auftrete. Ohnehin gebe es bislang keinen Fall, in dem das Virus über Lebensmittel auf den Menschen übertragen worden sei.
Andererseits sei nachgewiesen, daß die Eier infizierter Tiere das Virus sowohl an der Schale als auch in Eiweiß und Eigelb enthalten könnten. Deshalb sollten „einige Regeln im hygienischen Umgang mit Eiern - auch im Hinblick auf die Vogelgrippe - beachtet“ werden:
70 Grad Hitze vernichtet das Virus
„Für gefärbte Ostereier gilt ebenso wie für alle anderen: so lange kochen, bis Eiweiß und Eigelb fest sind. Wer Eierschalen bemalen will, sollte die Oberfläche vor dem Auspusten mit warmem Wasser und Spülmittel vorsichtig reinigen.“ Unsere Bildfolge zeigt die Einzelschritte des Vorgehens, mit dem man sich nach Angaben der Fachleute für Risikobewertung zuverlässig vor einer Vogelgrippe-Infektion beim Eierausblasen schützen kann.
Sind die Eier risikofrei ausgeblasen, bleiben die risikofrei zu bemalende Schale und ihr vormaliger Inhalt zurück, das rohe Eiweiß und das rohe Eigelb. Um jedes Risiko zu vermeiden, sollte man sie nicht zur Herstellung von Eischnee und Tiramisu verwenden. Nicht verwenden sollte man sie auch, nach Zugabe von Rotwein und Zucker, als Stärkungsmittel beim Eierausblasen (dieser Ratschlag stammt nicht vom BfR). Bei all diesen Verwendungsarten werden die 70 Grad Hitze zur Vernichtung des Virus nicht erreicht.
Risikofrei ist es dagegen, die ausgeblasenen Bestandteile der Eier in den Osterkuchen zu rühren, denn beim Backen desselben ist die erforderliche Temperatur gemeinhin gewährleistet. Susanne Glasmacher, die Leiterin der Pressestelle beim Robert-Koch-Institut in Berlin, macht deutlich, daß es bei Vogelgrippebefall in einem Nutztierbestand nicht nach „Max und Moritz“ geht („Jedes legt noch schnell ein Ei, und dann kommt der Tod herbei“).
Auch ein krankes Huhn kann noch ein Ei legen
Vielmehr legten die kranken Hühner keine Eier mehr, sondern fielen alsbald tot um. Der Tierarzt Martin Beer, Leiter des Instituts für Virusdiagnostik am Friedrich-Loeffler-Institut, macht da eine kleine Einschränkung. Auch ein krankes Huhn könne noch ein Ei legen. Wenn ein Huhn infiziert sei, verbreite sich das Virus auf die inneren Organe, auch die Eileiter, und so komme das Virus ins Ei.
Mit Susanne Glasmacher ist er sich aber darin einig: Das komme sehr selten vor, und schließlich sei in Deutschland noch kein Legehennenbestand befallen. Zudem: Wenn denn doch einmal ein krankes Huhn ein krankes Ei gelegt habe, dann komme dies aus dem abgesperrten Hof mit größter Wahrscheinlichkeit nicht hinaus zum Verbraucher.
Zieht man zuletzt in Erwägung, wie viele Deutsche dem alten Osterbrauch noch anhängen, darf man wohl das Fazit ziehen: Das Risiko, sich beim Eierausblasen mit der Vogelgrippe anzustecken, ist recht gering.