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Montag, 13. Februar 2012
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Scheidung Mehr Geld für geschiedene Väter

18.05.2005 ·  Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird reformiert: Sie regelt, wieviel geschiedene Väter ihrer früheren Gattin und den Kindern zahlen müssen. Der Selbstbehalt der Väter steigt, die Kinder bekommen etwas mehr, geschiedene Frauen weniger.

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Trennungskindern steht von diesem Sommer an mehr Geld zu. Der Mindestunterhalt, den ein Elternteil für ein Kind zahlen muß, werde zum 1. Juli um rund 2,5 Prozent angehoben, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mit.

Unterhaltsberechtigte Kinder haben ab dem 1.Juli Anspruch auf mehr Geld. Die Unterhaltsbeträge steigen um durchschnittlich 2,5 Prozent. Doch nicht nur die Kinder profitieren von der Neuregelung, sondern auch viele zahlungspflichtige Väter. Denn noch stärker als die Unterhaltszahlungen steigt mit einem Plus von knapp sechs Prozent der Selbstbehalt, also das Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen zugebilligt wird.

Neue „Düsseldorfer Tabelle“

Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hervor. Das alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf überarbeitete Zahlenwerk gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung von Kindesunterhalt. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen schwanken danach die Zahlungen je Kind in Westdeutschland zwischen 204 und 670 Euro.

Daß dabei die Abwägung zwischen Kindeswohl und Finanzkraft des Unterhaltspflichtigen ein schwieriges Unterfangen ist, zeigt schon ein Blick auf die Tabelle: In Westdeutschland definierte das Gericht insgesamt 52 verschiedene mögliche Unterhaltssätze für ein Kind - abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. In Ostdeutschland werden wegen der geringeren Einkommen und der niedrigeren Lebenshaltungskosten sogar noch zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet.

Bei Großverdienern Einzelfallentscheidungen

Bei Großverdienern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 4.800 Euro greift die Tabelle ohnehin nicht mehr: Es wird nach Einzelfall entschieden. Väter mit einem Einkommen bis 1.300 Euro haben danach für ein Kind im Alter bis fünf Jahren 204 Euro zu zahlen, für Sechs- bis Elfjährige 247 Euro, für Zwölf- bis 17-Jährige 291 Euro und für über 18-Jährige 335 Euro. Väter mit einem Netto-Einkommen knapp unter 4.800 Euro zahlen in den gleichen Altersgruppen exakt das Doppelte.

„Keine erdrutschartigen Veränderungen“

Der Koordinator der Düsseldorfer Tabelle Jürgen Soyka betonte, die Errechnung der Unterhaltsbeträge orientiere sich an der Einkommensentwicklung der vergangenen beiden Jahre und sei durch eine Verordnung des Bundesjustizministeriums vorgegeben. Mehr als doppelt so stark wie die Unterhaltsansprüche der Kinder stieg in diesem Jahr allerdings der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils. Dieses Existenzminimum erhöhte sich bei Berufstätigen um fast sechs Prozent auf 890 Euro.

Die Anhebung richte sich nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der letzten Erhöhung im Jahr 2001, betonte Soyka. Die Unterhaltsansprüche der Kinder waren 2003 schon einmal um sechs Prozent erhöht worden.

Selbstbehalt von Kindern gegenüber Eltern steigt

Neugeregelt wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht auch der Selbstbehalt von Kindern, die ihren bedürftigen Eltern etwa im Pflegefall Unterhalt zahlen müssen. Er steigt ab dem 1.Juli um zwölf Prozent auf mindestens 1.400 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Für den Ehegatten verbleiben mindestens 1.050 Euro. Offen ist allerdings, wie lange die neue Düsseldorfer Tabelle in der jetzt vorliegenden Form Gültigkeit behält. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts werde auch hier zu Anpassungen führen, hieß es in Düsseldorf. Doch versprach Soyka: „Es wird keine erdrutschartigen Veränderungen geben.“

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