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Schadensersatz-Prozeß Einigung zwischen jungem Terroropfer und Tui möglich

01.09.2004 ·  Ein bei dem Terroranschlag auf Djerba im Jahr 2002 schwerverletzter Junge klagt gegen den Reiseveranstalter Tui auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hätte die Tui frühzeitig warnen müssen?

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Im Prozeß gegen den Reiseveranstalter Tui um Schmerzensgeld und Schadensersatz für ein fünfjähriges Opfer des Terroranschlages von Djerba vor gut zwei Jahren schließen beide Parteien eine außergerichtliche Einigung nicht aus. Dies erklärten Kläger und Beklagte am Mittwoch vor der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover.

Die Familie des kleinen Adrian aus Nordrhein-Westfalen fordert von der Tui 100.000 Euro Schmerzensgeld und 800 Euro monatlich als Schmerzensgeldrente und Betreuungsgeld. Bei dem Anschlag vor der weltberühmten Synagoge La Ghriba waren im April 2002 insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen, darunter 14 Deutsche. Adrian hatte bei dem Anschlag schwerste Verbrennung erlitten und mußte seither zahllose Operationen mit mehreren Hauttransplantationen über sich ergehen lassen.

Anwalt: Kein Hinweis auf mögliche Gefahr

Der Berliner Rechtsanwalt der Familie Adrians, Burghardt Lau, hatte vor Beginn der Verhandlung in einem Radiointerview seine Vorwürfe gegen den Reiseveranstalter erneuert. Die Verhältnisse auf der Insel seien im Frühjahr 2002 „geändert wahrnehmbar gewesen“, sagte Lau am Mittwoch dem Sender „Bayern2Radio“. Er betonte: „Das war dadurch vor Ort spürbar, das auch Angriffe auf Touristen erfolgten.“ Ein Hinweis auf mögliche Gefahren wäre notwendig gewesen, sagte Lau. Bei der Planung und Bestellung der Reise sei die Frage der Familie bejaht worden, ob vor Ort alles ruhig und in Ordnung sei. Auch auf der Ferieninsel sei die Familie nicht auf mögliche Gefahren hingewiesen worden.

Die Vorsitzende Richterin Britta Knüllig-Dingeldy faßte den Kern des Prozesses in dem Satz zusammen: „Auch wenn es sich brutal anhört, es geht hier nur um die Frage, ob das schreckliche Geschehen dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist.“ Sollten sich die Prozeßparteien nicht auf einen Vergleich einigen, kündigte das Gericht für den 27. Oktober ein Urteil an.

Ein Erfolg der Klage hätte nach Einschätzung des Juristen keine Auswirkungen auf die Reisebranche. Zwar könnte "theoretisch in einem vergleichbaren Fall jemand sagen, ich will das jetzt auch so sehen.“ Es handele sich jedoch eindeutig um einen Einzelfall.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP, ddp
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