13.08.2007 · Eine Vermieterin hat sich einiges einfallen lassen, um in ihrer Nachbarswohnung ihren studentischen Mietern dabei zuschauen zu können, was diese im Badezimmer veranstalten. Ein Student hat den venezianischen Spiegel bemerkt. Und prompt geklagt.
Eine Münchner Vermieterin muss einem Studenten die komplette Miete wegen eines Voyeur-Spiegels im Badezimmer zurückzahlen. Wie das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied, rechtfertigt die Verletzung der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts eine hundertprozentige Mietkürzung (AZ: 473 C 18682/06).
Der Student war im Oktober 2005 eingezogen und zahlte monatlich 216 Euro. Er wohnte mit zwei Kommilitonen in der Wohnung der älteren Dame. Einer der drei stellte im Januar 2006 fest, dass der Badezimmerspiegel von der Rückseite durchsichtig war. Ein Mauerdurchbruch führte in einen abgetrennten Nebenraum, in dem die Polizei schließlich Pornozeitschriften und -videos fand.
Klage auf Rückzahlung
Die drei Studenten klagten auf volle Rückzahlung ihrer Miete. Das lehnte die Vermieterin mit dem Hinweis ab, nur das Bad sei im Wohnwert beeinträchtigt. Deswegen sei auch die hundertprozentige Mietrückzahlung nicht angemessen. Das Amtsgericht gab nun dem ersten der Studenten Recht, der seinen Mietvertrag fristlos gekündigt hatte.
Die Vermieterin habe arglistig verschwiegen, dass sich in dem Bad ein venezianischer Spiegel befand. Die Entscheidungen zu den Klagen der beiden anderen Studenten stehen noch aus. Wer den venezianischen Spiegel eingebaut hat, konnte die Polizei nicht klären.