09.08.2002 · Der Mobbing-Experte rät daher Betroffenen zu einem genauen Mobbing-Tagebuch. Denn: „Vor Gericht zählen einzig und allein Fakten.“
Rechtlich haben Mobbing-Opfer nach wie vor einen schweren Stand in Deutschland. „Oft sind Anfeindungen, Schikanen und diskriminierende Verhaltensweisen so subtil, dass sie sich kaum als einzelne Straftaten verfolgen lassen“, erklärt der Weilheimer Rechtsanwalt Hans-Georg Ruhmke. „Viele Opfer, die seit Jahren intensiv gemobbt werden, versäumen es, die einzelnen Übergriffe genau zu dokumentieren.“
Der Mobbing-Experte rät daher Betroffenen zu einem genauen Mobbing-Tagebuch. Darin sollten neben Datum, Uhrzeit und der Beschreibung der einzelnen Anfeindungen auch Zeugen notiert werden, die die Geschehnisse falls nötig vor Gericht bezeugen könnten. Denn: „Vor Gericht zählen einzig und allein Fakten.“
Ein klärendes Gespräch zu Anfang
Gleich zu Beginn mit dem Anwalt zu kommen ist dem Experten zufolge nur selten sinnvoll. „Besonders in der Anfangsphase und bei weniger dramatischen Fällen ist es oft besser, zunächst mit den Betroffenen ein klärendes Wort zu sprechen“, erklärt der Arbeitsrechtler. „Auch ein Gespräch mit einem Mitglied des Betriebsrates oder einem gemeinsamen Vorgesetzten kann zur Entspannung des Konfliktes beitragen.“ Schließlich habe der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten.
Einige Betriebe verfügen sogar über so genannte Mobbing-Richtlinien, in denen die Vorgehensweise bei solchen Konflikten genau vorgeschrieben ist. Auf Betreiben des Betriebsrates können auch externe Mediatoren eingesetzt werden. Allein die Hälfte der Betroffenen scheidet Expertenschätzungen zufolge aber zermürbt aus den Unternehmen aus. „Ein Patentrezept gibt es nicht“, betont Ruhmke. „Dafür sind die Fälle zu individuell“.
Rat vom Anwalt ist häufig sinnvoll
„Sobald man merkt, dass hinter der Plage System steckt, sollte man einen Anwalt einschalten“, rät der Frankfurter Rechtsanwalt Stefan Baier. Entscheidet sich das Opfer dafür, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, kann ein erfahrener Jurist nach den Worten der Frankfurter Therapeutin Bettina von Schorlemer oft mehr für seinen Klienten rausholen. Auch beim Auflösungsvertrag ist Vorsicht geboten: Er muss so formuliert werden, dass dem Betroffenen daraus keine finanziellen Nachteile oder Probleme mit dem Arbeitsamt erwachsen.
Viele Experten raten darüber hinaus, einen Psychologen aufzusuchen, der die Plausibilität der Vorwürfe bescheinigen kann. Wird außergerichtlich keine Entscheidung erzielt, bleibt nur der Gang vor Gericht. Ein Großteil der Klagen wird vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, gegen Vorgesetzte und mobbende Kollegen können aber auch Privatklagen angestrengt werden. Die Erfolgsaussichten der meist teuren Angelegenheit sind in der Regel jedoch gering. „30.000 Euro sind ohne die geeignete Rechtsschutzversicherung schnell weg“, sagt von Schorlemer.
Kein Anti-Mobbing-Gesetz
Im Gegensatz zu anderen Europäischen Ländern gibt es in Deutschland bislang kein Anti-Mobbing-Gesetz. Während in Frankreich bei Mobbing Geldbußen von bis 15.000 Euro und Freiheitsstrafen drohen, enden in Deutschland einer Studie zufolge nur sechs Prozent aller Privatklagen mit einem Schuldspruch. Doch auch hier zu Lande hat sich die Situation inzwischen gebessert: So können Gerichte Opfern seit dem 1. August auch bei nicht-materiellen Schäden Schadenersatz zusprechen.
„Und auch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung hat Fortschritte gemacht“, betont der Rechtsanwalt Baier. Seien die Opfer früher kaum zu Wort gekommen, dürften sie inzwischen auf Grund der schwierigen Beweislage bei Mobbing wie Zeugen vor Gericht angehört werden. Und auch die Beweislast könne umgekehrt werden, wenn dem Gericht die Mobbing-Vorwürfe plausibel erscheinen, erklärt Baier.