Knapp ein Jahr nach ihrer Festnahme in einem Luxuskaufhaus in Beverly Hills hat die Filmschauspielerin Winona Ryder („Zeit der Unschuld“) für ihren Ladendiebstahl eine dreijährige Bewährungsstrafe erhalten. Richter Elden Fox verurteilte die 31-Jährige am Freitag (Orstzeit) zudem zu Sozialarbeit, einer Therapie und zur Zahlung einer Geldstrafe. Blass und starr vor sich hin blickend nahm der Hollywoodstar das Urteil entgegen, dessen Verkündung live vom US-Fernsehsender CNN übertragen wurde.
Richter Fox warnte die Schauspielerin, erneut zu stehlen. Dann müsste sie mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Mit leiser Stimme antwortete Ryder, sie verstehe diese Warnung. Nach kalifornischem Recht drohte Ryder, die selbst auf „nicht schuldig“ plädierte, wegen der angeklagten Taten eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren Haft.
Diebesgut im Wert von 6.000 Dollar
Der Filmstar stand seit Ende Oktober wegen Ladendiebstahls, Vandalismus und Einbruchdiebstahls vor Gericht. Am 6. November hatten die zwölf Geschworenen die 31-Jährige in zwei Anklagepunkten - Ladendiebstahl und Vandalismus - für schuldig befunden. Kaufhausdetektive hatten in den Einkaufstüten der Schauspielerin im Dezember 2001 bei Saks Fifth Avenue in Beverly Hills unbezahlte Waren im Wert von mehr als 6.000 Dollar gefunden.
Nach dem nun von Richter Fox festgelegten Strafmaß muss Ryder rund 10.000 Dollar an das Gericht und als Entschädigung an das Nobelkaufhaus zahlen. Ferner muss sie 480 Stunden Sozialdienst in einem Krankenhaus, einer Einrichtung für Blinde und bei einem Programm für aidskranke Babys leisten. Zudem wurde der Hollywoodstar dazu verpflichtet, an einer Psychotherapie und Beratung für Drogensüchtige teilzunehmen. Neben dem Diebesgut waren US-Medienberichten zufolge auch acht verschiedene Medikamente, darunter das starke Schlafmittel Valium, bei Ryder gefunden worden.
Richter: Auflagen strikt befolgen!
Der Richter legte der 31-Jährigen nahe, sich strikt an die Bewährungsauflagen zu halten. Am 7. April 2003 muss Ryder für einen Zwischenbericht wieder vor Gericht erscheinen. Die Schauspielerin hatte die Anhörung verfolgt, ohne selbst Stellung zu nehmen. Der Richter hielt ihr ein „anomales“ Verhalten vor und bedauerte ihre Unfähigkeit, Reue für die Tat zu zeigen. Mit ihrem Verhalten habe sie viele Menschen enttäuscht.
Ryders Anwalt Mark Geragos hatte den Fall als Missverständnis und seine Mandantin als Opfer von übereifrigen Sicherheitsleuten dargestellt. Am Freitag sagte der Anwalt, Ryder freue sich darauf, den Sozialdienst abzuleisten und danach ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Die Schauspielerin soll bereits zahlreiche Rollenangebote erhalten haben.