29.07.2004 · Das Düsseldorfer Landgericht versucht zu klären, ob Jörg Immendorff die neun Prostituierten zum Kokainkonsum anregte oder ihn nur tolerierte. Daß er selbst gekokst hat, ist unbestritten.
Der vorsitzende Richter Jochen Schuster will es vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf genau wissen. Er hakt nach, bittet die Zeugin, genau nachzudenken. Da meldet sich der Verteidiger des angeklagten Kunstprofessors Jörg Immendorff zu Wort und bittet um eine Unterbrechung, sein Mandant brauche eine Pause. Immendorffs Hausarzt kommt und behandelt ihn.
Das Publikum ist ungnädig mit dem Künstler und vermutet eine Finte. Gerade als "es spannend wird, will er eine Pause", sagt einer. Er markiere doch nur, grollen einige andere halblaut und doch deutlich genug. Dabei ist die Krankheit Immendorfs unübersehbar. Der schwarze Anzug, das schwarze Hemd, der graue Fünf-Tage-Bart und die grauen kurzen Haare lassen die Haut des Mannes noch fahler erscheinen.
"Gier nach Leben"
Fast unbewegt sitzt er da. Es ist eindeutig: Der Mann ist todkrank. Er leidet an Amyotropher Lateralsklerose. Die Muskeln sind nicht mehr zu steuern und erschlaffen. Die linke Hand hängt an dem schlanken Körper baumelnd herunter, mit eigener Kraft kann er sich nicht mehr von seinem Stuhl erheben. Der 59 Jahre alte Künstler Immendorff weiß um seinen Zustand und geht auf seine Weise damit um.
Dazu gehören auch wohl jene Partys, derentwegen Immendorf nun vor dem Richter steht. Von der "Gier nach Leben" hatte er am ersten Prozeßtag in der vorigen Woche gesprochen. Vor knapp einem Jahr, im August 2003 war er in einer Suite des Düsseldorfer Parkhotels mit neun Prostituierten und 6,6 Gramm Kokain angetroffen worden. Insgesamt soll es 27 solcher Kokspartys gegeben haben, wie die Hotelrechnungen ausweisen. Wie es dort zugegangen ist, interessiert das Gericht nicht.
"Erotische Inszenierung"
Immendorff nennt das, was andere als Orgie bezeichnen, eine "erotische Inszenierung". Zum Geschlechtsverkehr sei es gar nicht gekommen. Das wäre strafrechtlich auch ohne Belang. Bedeutsam ist einzig der Kokainkonsum. Mehr als zwanzig Gramm wurden sichergestellt. Das ist mehr als eine geringe Menge. Hinzu kommt die Frage, ob Jörg Immendorff zum Rauschgiftgebrauch angeregt oder den Konsum nur geduldet hat. "Fahrlässige Überlassung" heißt das im Juristendeutsch. Daß er selbst von dem weißen Pulver genommen hat, das immer in einem Aschenbecher bereit gehalten wurde, ist unbestritten.
Wie die anderen anwesenden Personen, die mal Damen und mal Mädels genannt werden, damit umgegangen sind, war am Donnerstag Gegenstand der Beweisaufnahme. Die Zeugin Alexandra hatte in ihrer polizeilichen Vernehmung ausgesagt, daß sie mehrmals in Anwesenheit Immendorffs das Rauschgift mit einem Strohhalm in die Nase gesogen habe. Der Professor habe es gesehen und es toleriert. Da stellt sich die Frage, ob das rechtlich als eine Einladung zum Rauschgiftkonsum anzusehen ist.
Am Dienstag hatte die Zeugin vor Gericht behauptet, daß dies ausschließlich hinter dem Rücken des Künstlers geschehen sei. Am Donnerstag stand sie wieder zu ihren ersten Aussagen, um sich dann doch nicht ganz sicher zu sein. Schließlich sagte sie, daß Jörg Immendorff das weiße Pulver weggestellt habe. Zuerst sei sie von einer Freundin zu einer der Partys eingeladen und dann zweimal von einer Begleitagentur dorthin geschickt worden. Bei dem Versuch, diese beiden Male zeitlich zu bestimmen, versagte ihre Erinnerung gänzlich. Eine weitere Zeugin von derselben Agentur, die sich unter einer Perücke und hinter einer Brille zu verstecken suchte, wollte sich an gar nichts mehr erinnern. "Ich wollte mit Rauschgift nichts zu tun haben."
Kampf um Reputation
Genau diesen Sachverhalt will das Gericht aufklären. Am nächsten Mittwoch sollen zwei weitere Zeuginnen vorgeführt werden. Danach soll der Prozeß schnell zu Ende gebracht werden. Das vergehende Leben des Kunstprofessors wird sicherlich nicht ohne Einfluß auf den Urteilsspruch bleiben. Dennoch geht es um die vermeintliche oder tatsächliche Gerechtigkeit und Gleichheit vor Gericht. So sehen es jedenfalls viele Zuschauer ganz unabhängig von der Frage, was in diesem Fall gerecht ist. Sie wollen den "Junkie und Professor" in gleicher Weise verknackt sehen.
Für Jörg Immendorff geht es auch darum, ob er sein Leben als Professor beenden wird. Wenn die Strafe ein Jahr oder mehr ausmacht, werden ihm, der schon von seiner Lehrtätigkeit enthoben ist, von Amts wegen die Professur und die Beamtenrechte entzogen. Mit der ihm noch verbleibenden Kraft kämpft er um seine Reputation, auch wenn er gar nicht viel tun kann.