Diese Geschichte hat viele tragische Momente, und dazu zählt sicher auch, wie dieser junge Mann jetzt auf der Anklagebank links neben seinem Pflichtverteidiger sitzt und mit den Worten ringt. Wie das mit der Mutter war, hat der Richter gefragt, er will die ganze Geschichte aus Sicht des Angeklagten hören, aber Jan H. antwortet nur leise und in kurzen Hauptsätzen. „Sie war schwerbehindert auf Lebenszeit“, sagt er, die Hände im Schoß, den Blick starr geradeaus auf einen Punkt vor dem Tisch gerichtet. Pause. „Es gab keine Aussichten auf Besserung.“ Er zieht die Schultern hoch, wie um seinen Kopf zu verstecken, schweigt lange.
Im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Braunschweig ist es still, der Angeklagte dennoch kaum zu verstehen. „Soll ich vielleicht mal?“, fragt H.s Anwalt, doch Richter Ralf Polomski lässt sich Zeit, er befragt den Angeklagten einfühlsam, in beinahe väterlichem Ton zu seinem Leben, zur Familie und schließlich auch zur Tat. Die hat H., 26, bereits gestanden, als er sich am 4. Januar selbst der Polizei stellte. Die Staatsanwältin braucht deshalb nur wenige Minuten für die Anklage; seine Tat gilt juristisch als Totschlag, darauf stehen bis zu 15 Jahre Haft.
Folgenschwerer Reitunfall
Im Herbst 2004 erfährt Jan H. am Telefon von seinem Stiefvater, dass die Mutter im Urlaub in Italien einen schweren Unfall hatte. Die erfahrene Reiterin, damals 39, fällt bei einem Reitausflug vom Pferd und schlägt mit dem Kopf auf einem Stein auf. Sie wird notversorgt und kurz darauf in eine Klinik nach Hannover geflogen. Als H. sie dort wiedersieht, ist er schockiert. Die Mutter sieht furchtbar aus, der Kopf rasiert, ihr Gesicht verzerrt, der Körper spastisch gelähmt, sie röchelt, aber reagiert nicht, nicht auf ihren Mann, nicht auf ihre Mutter und auch nicht auf ihren Sohn.
Die Ärzte haben ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit teilweisem Ausfall der Großhirnfunktion und eine schwere Bewusstseinsstörung diagnostiziert; der Zustand der Patientin ist nahe am Wachkoma, aber sie ist nicht hirntot. In solchen Fällen komme es auf die ersten Monate nach dem Unfall an, erläutert der Facharzt. Ändere sich nichts, sei die Chance auf künftige Besserung äußerst gering. Ein halbes Jahr lang tut sich bei der Frau nichts. „Je länger sie da lag, umso mehr hab’ ich verstanden, dass sie ein Pflegefall bleibt“, sagt ihr Sohn. „Und wenn sie aufgewacht wäre?“, will der Richter wissen.
„Mir kam sie vor wie abgeschoben“
„Es wäre grausam gewesen für sie“, sagt der Arzt. Die Ärzte stellen die Behandlung von akut auf funktionserhaltend um. Per Atemhilfe und Magensonde bleibt die Mutter am Leben, sie ist ein Schwerstpflegefall, bekommt einen Blasenkatheter und muss gewindelt werden.
Eine Patientenverfügung, mit der die lediglich lebenserhaltenden Maßnahmen straffrei beendet werden könnten, existiert nicht; die Familie hat nie darüber gesprochen, was passiert, wenn etwas passiert. Weil die Ärzte nichts mehr tun können, kommt Jan H.s Mutter im Frühjahr 2005 in ein Pflegeheim nach Wendhausen bei Braunschweig. Der Sohn ist damit nicht einverstanden. „Mir kam sie dort vor wie abgeschoben für den Rest ihres Lebens.“ Er fordert weitere Reha-Maßnahmen, will sich mit dem Zustand der Mutter nicht abfinden, hofft, dass sich noch irgendetwas ändern wird. Aber es wird nichts besser, im Gegenteil. Denn nun gerät er auch selbst in große Schwierigkeiten.
Früher Unfalltod des Vaters
Der Unfall fällt ausgerechnet in eine Zeit, in der sich Mutter und Sohn wieder annähern; ihr Verhältnis war lange äußerst gespannt. Jan H. ist ein Einzelkind; als er fünf Jahre alt ist, kommt sein Vater bei einem Unfall ums Leben. Jan H. wohnt teilweise bei den Großeltern und lange auch mit der Mutter allein; als sie wieder heiratet, reagiert er, nun schon in der Pubertät, trotzig. Mit dem Stiefvater kommt er nicht gut aus, denkt, der Mann will ihm die Mutter wegnehmen.
Bald vernachlässigt er die Schule und fängt an zu kiffen, was seine Mutter, Krankenschwester auf einer Drogenstation, nicht duldet. Mit 17 zieht H. ins betreute Wohnen, er schafft den Hauptschulabschluss, kommt aber von den Drogen nicht los. Dennoch hat er wieder Kontakt zur Mutter; bevor sie nach Italien fährt, gehen sie noch gemeinsam essen, es soll ein gutes Gespräch gewesen sein.
Alpträume, dann ein Suizidversuch
Nun aber liegt sie vor ihm, reagiert nicht auf seinen Händedruck, antwortet ihm nicht, guckt ihn nicht an. Jan H. ist verzweifelt, die Besuche strengen ihn an. Schon Tage vorher geht es ihm schlecht; doch fährt er nicht zu ihr, plagt ihn das schlechte Gewissen, dann denkt er umso mehr an sie. Finde dich damit ab, vergiss sie doch, raten selbst Freundinnen der Mutter, die er um Hilfe bittet, aber das kann und will er nicht. Er liegt nächtelang wach, hat Albträume, schreckt im Schlaf hoch, schreit.
Seine Freundin trennt sich von ihm, zu den Großeltern hat er keinen Kontakt, mit dem Stiefvater telefoniert er nur ab und an, Freunde hat er keine. 2007, nach einem Suizidversuch unter Drogen, landet er mit schweren Depressionen schließlich selbst in einer Klinik.
Arzt und Betreuer lehnen Sterbehilfe ab
Wieder draußen, ist er entschlossen, etwas zu unternehmen. Er informiert sich über Sterbehilfe, aber ihm wird schnell klar, dass das in Deutschland alles andere als einfach ist. „Alle haben mir gesagt, moralisch bin ich im Recht, aber man kann eben nichts machen.“ H. akzeptiert das nicht. „Es ist gut, jemanden zu retten, was für ihn tun zu können, aber der Mensch hat auch ein Recht darauf, in Frieden zu ruhen“, sagt er vor Gericht.
Das ist ein Satz, den man ihm, so wie er bisweilen apathisch da sitzt in seiner schwarzen Sportjacke, mit Jeans und weißen Turnschuhen, nicht zutraut. Doch er hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt, und er weiß, dass es nur eine Chance gibt, seine Mutter zu erlösen: wenn Arzt und Betreuer der Sterbehilfe zustimmen.
Beide aber lehnen das ab; überhaupt verläuft das Gespräch, um das Jan H. gebeten hat und das Anfang 2011 im Pflegeheim stattfindet, frustrierend für ihn. Der Arzt bestätigt, dass es praktisch keine Aussicht auf Besserung gibt, lehnt aber ebenso wie Betreuerin und Heim Sterbehilfe ab. Der Stiefvater, anfangs noch dafür, lässt sich umstimmen. Jan H. solle doch endlich mit der Situation klarkommen, sagen sie ihm.
4000 Euro für die Pflege der Mutter im Monat
Doch das kann er nicht. Dann müsse er einen richterlichen Beschluss holen. Das aber, weiß er, würde Jahre dauern. Das Heim sieht seine Mutter nur als Kundin, denkt er. 4000 Euro kostet der Platz im Monat; der Stiefvater, ein Bauingenieur, hat über die Jahre sein gesamtes Vermögen in die Pflege seiner Frau gesteckt, inzwischen kommt dafür das Sozialamt auf.
Jan H. resigniert, er zieht sich zurück, vernachlässigt seine Ausbildung als Kranführer, nimmt wieder Drogen, verliert deshalb seinen Führerschein. Und er besucht seine Mutter nicht mehr. Weihnachten 2011 verbringt er allein, und in dieser Zeit reift offenbar sein Entschluss, endlich selbst zu handeln. Er spricht darüber mit niemandem. „Aber mir war klar: Wenn ich das mache, gehe ich auf jeden Fall ins Gefängnis.“ „Aha“, sagt der Richter. “Nur dachte ich damals: Im Gefängnis kann’s auch nicht schlimmer sein“, sagt Jan H.
„Eine liebevolle, friedliche Situation“
Am 3. Januar, einem Dienstag, fährt er mit dem Bus von Bielefeld nach Wendhausen. Es ist kurz nach 13 Uhr, als er im Zimmer seiner Mutter steht. Er sagt hallo, setzt sich an ihr Bett und holt ein Buch aus der Tasche. In diesem Moment kommt ein Pfleger ins Zimmer, um die Mutter zu versorgen. H. stellt sich vor und einigt sich mit dem Mann darauf, mit der Versorgung der Frau bis nach seinem Besuch zu warten. „Es war eine liebevolle, friedliche Situation“, erinnert sich der Pfleger später.
Jan H. hält die Hand seiner Mutter und liest ihr aus „Die Schule der kleinen Vampire“ vor - „weil sie mir früher immer daraus vorgelesen hat“. Jetzt liegt sie da, gelähmt und mit geschlossenen Augen. Er erinnert sich an früher, wie gern sie getanzt hat, wie sie Motorrad fuhr und durchs Gelände ritt. Und er ist sich jetzt ganz sicher: Ein Leben wie das hier hätte sie nicht gewollt.
Für den Fall, dass sie doch etwas hört, erklärt er ihr, was er jetzt gleich tun wird: „Ich halte dir jetzt mal kurz die Luft an. Ich befreie dich.“ Dann zieht er die Atemkanüle aus der Luftröhre, legt der Mutter ein Handtuch über das Gesicht und hält ihr Mund und Nase zu. Dann ist es vorbei. Jan nimmt seine Sachen, verlässt das Zimmer, grüßt noch die Schwestern und Pfleger auf dem Gang und fährt nach Hause. Am Abend telefoniert er mit dem Stiefvater, der ihm rät, sich zu stellen.
Muss Jan H. für seine Tat bestraft werden?
Der Ermittler erinnert sich an einen verschüchterten, zurückhaltenden jungen Mann. „Er hat sofort alles gestanden und wirkte danach wie befreit.“ H. habe sehr gefasst und konzentriert gewirkt. Er hätte doch auch alles so laufen lassen können, sagt ihm der Polizist bei der Vernehmung. „Aber das ist doch meine Mama“, habe H. geantwortet. „Er machte auf mich nicht den Eindruck, seiner Mutter etwas angetan, sondern eher, sie erlöst zu haben“, sagt der Beamte. „Für meine Frau ist es eine Erlösung“, sagt nun der Stiefvater. Für alle Beteiligten sei es eine Erlösung, sagt auch die Mutter von Frau H.
Doch muss Jan H. dafür nun bestraft werden? Ja, sagt die Staatsanwältin, die drei Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall fordert. Niemand habe gewusst, was die Frau gewollt habe. „Der Angeklagte hat sich selbst die Rolle als Erlöser zugeschrieben.“ Er hätte andere Wege gehen können und müssen. Der Verteidiger dagegen plädiert dafür, die Zwangslage, den jahrelangen Druck und das Alleinsein mit einer sehr schwierigen Entscheidung als mildernde Umstände zu berücksichtigen. Er fordert Bewährung sowie die Auflage einer Drogentherapie. Um den Platz hat sich Jan H. bereits selbst gekümmert, antreten wird er ihn freilich nur in Freiheit können.
„Froh, dass ich es hinter mir habe“
Darüber hinaus bleibt die Frage, wie die Gesellschaft mit Menschen umgehen will, die nur noch künstlich am Leben erhalten werden können. Gutachter Ulrich Diekmann, der Jan H. volle Schuldfähigkeit attestiert, kritisiert denn auch die Kultur, selbst Schwerstkranke ausschließlich mit Maschinen und Magensonden am Leben zu halten. Mit dem Druck, der dadurch auf den Angehörigen laste, würden viele kaum fertig. Er plädiert deshalb für neue gesetzliche Wege, die nicht zum Straftäter machen, wer anderen helfen will.
„Ich bin froh, dass ich es hinter mir habe“, sagt Jan H. am Ende der Hauptverhandlung.
Das Landgericht Braunschweig verkündete an diesem Dienstag sein Urteil: Jan H. muss wegen Totschlags für drei Jahre ins Gefängnis.
Wie wäre es denn mal damit...
Erich Heimstaetter (Heimstaetter)
- 12.06.2012, 18:27 Uhr
ungerechtes Urteil
Michael Rakete (CaptainSpaulding)
- 12.06.2012, 17:32 Uhr
sterbehilfe
Maria Schasiepen (M.Schasiepen)
- 12.06.2012, 17:26 Uhr
Recht so!
Kai Schraube (schrauber)
- 12.06.2012, 17:25 Uhr
Sterbehilfe
Eleonore Hillebrand (EleonoreHillebrand)
- 12.06.2012, 15:54 Uhr