Home
http://www.faz.net/-gum-70hcu
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Prozess um Sterbehilfe Ich befreie dich

 ·  Eine Frau wird nach einem Unfall zum Schwerstpflegefall. Der Sohn erträgt ihr Leiden nicht länger und zieht eines Tages die Atemkanüle. Nun muss er für drei Jahre ins Gefängnis.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (47)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

1 2  
Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Erich Heimstaetter

Wie wäre es denn mal damit...

...wenn man aufhören würde, diese elende Apparatemedizin bei jedem automatisch anzuwenden, wenn er eingeliefert wird?

Wer so etwas für sich haben möchte, der sollte dies ausdrücklich bei der Krankenversicherung beantragen müssen. Dies würde auch zu wesentlichen und notwendigen und vor allem: natürlichen und gerechten Kostenersparnissen im Gesundheitssektor führen, denn gerade auf diesen letzten Meilen kostet ein Patient am meisten.

Empfehlen
Michael Rakete

ungerechtes Urteil

Dieses Urteil ist der beste Beweis dafür, dass die Verhältnismäßigkeit in unserem Rechtssystem nicht länger gewährleistet ist.

Wo in anderen Fällen durch junge Erwachsene Leute ins Koma geprügelt und/oder ermordet werden gibt es Bewährung, und wenn ein Sohn seine Mutter erlöst, darf er zum Dank ins Gefängnis. Unfassbar.

Und das alles, weil sie vergessen hatte mit 41 Jahren eine Patientenverfügung auszustellen.

Mir tut der Sohn unendlich Leid, dessen Leben im Gefängnis mit Gewalttätern und Mördern die Hölle auf Erden werden wird.

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 19:13 Uhr
Kai Schraube

Das Urteil ist gerecht,

denn geltendes Recht wurde angewandt. Verhältnismäßig ist es erst recht, denn dieser Mann hat getötet. Totschlag wird nun einmal anders bestraft, als Körperverletzung.

Worum geht es (Ihnen) denn eigentlich? Möchten Sie, daß Ihnen nahestehende Verwandte "erlöst" werden, wenn Sie selbst diesen Zustand nicht mehr ertragen? Würden Sie selbst in dieser Situation Ihre Mutter ersticken? Oder geht es darum, einen Zustand herbeizureden, in dem Dritte ohne gesetzlichen Rahmen andere Menschen töten dürfen?

Empfehlen
Andreas Loizidis

Sie treffen den Kern des hier zugrundeliegenden Problems,

denn hier ist, entgegen vieler empörter Kommentare, sehr wohl Recht gesprochen worden. Und ohne die Beteiligten zu kennen, bin ich überzeugt, dass jede/r Einzelne von ihnen nach bestem Wissen und Gewissen und nach geltendem Recht, gehandelt hat.

Das Thema "Verhältnismäßigkeit" in unserem Strafrecht gehört für mich auch grundlegend verändert, weil z.B. Vergehen wie Betrug, Raub etc. häufig härter bestraft wird, als Delikte in denen beispielsweise eine "Körperverletzung" in all ihren Schattierungen und Abstufungen stattgefunden hat. Andererseits ist keine Gesetzgebung und keine ausführende Justiz dieser Welt losgelöst von den in der jeweiligen Gesellschaft herrschenden (moralisch/ethischen) Werten.

Deshalb würde ich mir uns Allen wünschen, dass wir unsere Werte und deren Umsetzung im Alltag mit unseren Mitmenschen, ein wenig interessierter betrachten.

Empfehlen
Maria Schasiepen

sterbehilfe

ich halte das Urteil für einen Skandal. Was heißt hier Totschlag? Die Frau war doch schon tot und wurde nur künstlich am Leben erhalten. Das sollte berücksichtigt werden. Was sind das für Ärzte, die einer Abschaltung der verschiedenen Apperate nicht zustimmenten? Mir kommt der Verdacht, man wollte einen " Kunden nicht verlieren" immerhin 4000.-Euro im Monat ist doch eine Stange Geld. Ich wünschte mir sehr, dass in unserem Lande die vielzitierte Menschwürde auch in solchen Fällen Anwendung findet.

Empfehlen
Kai Schraube

Recht so!

Es beruhugt mich doch ungemein, daß sich das Gericht auf das beschränkt, was seine ureigenste Aufgabe ist: Taten anhand des geltendes Rechts zu beurteilen.

Ein Angehöriger, der sich offenbar seit Jahren weder um seine gesunde, noch seine kranke Mutter gekümmert hat, beschließt eigenmächtig, sie zu töten. Was ist dies anderes, als Totschlag? Und warum sollte dies anders, als durch eine Verurteilung geahndet werden?

Hätten es die Mutter anders gewollt, hätten sie entsprechende Vorsorge getroffen. Hätte es der bis zur Selbstaufgabe pflegende Ehemann anders gewollt, hätte er sich anders verhalten. So aber: der Sohn "erträgt das Leiden nicht mehr" - und das soll ihn legitimieren, zu töten?

Liebes Gericht: Danke für das Urteil. Es befreit mich von der Sorge, im Alter oder bei Krankheit einmal entsorgt zu werden, nur weil mein Umfeld glaubt, an mir zu leiden.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 17:56 Uhr
Frauke Klien
Frauke Klien (endivie) - 12.06.2012 17:56 Uhr

unterstellung

"Hätten es die Mutter anders gewollt, hätten sie entsprechende Vorsorge getroffen."

Das ist eine Unterstellung. Aus einer fehlenden Patientenverfügung lassen sich keine Schlüsse auf den Willen des Patienten ableiten.

Ich kenne niemanden, der sich selbst und anderen solche Umstände wie in diesem Fall zumuten möchte. Jeden den ich kenne, würde die Abschaltung der Apparate als Gnade und Erlösung empfinden.

Davon abgesehen, das ist meine persönliche Meinung, gibt es auch kein Recht und moralische Pflicht auf unbegrenzte Lebenserhaltung durch Maschinen.

Empfehlen
Eleonore Hillebrand

Sterbehilfe

Wer hält in diesem und vielen Fällen die Leiden nicht mehr aus?

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 16:35 Uhr
Till Diesing
Till Diesing (Zabel24) - 12.06.2012 16:35 Uhr

Sterbehilfe

Die Patienten. Und die können sich nicht mal mitteilen.

Empfehlen
Frauke Klien
Frauke Klien (endivie) - 12.06.2012 15:14 Uhr

Was heisst hier Sterbehilfe?

In diesem Fall geht es um das Recht auf Sterben und die Erlösung aus der unmenschlichen Apparatemedizin.

Ich habe in meinem ganzen Leben niemanden kennengelernt, der in solch einer Situation um jeden Preis weiter am Leben erhalten werden möchte.

Empfehlen
Stefan Margraf
Stefan Margraf (leotanu) - 12.06.2012 15:11 Uhr

Das Gericht war hier nicht zuständig, es lassen sich eben nicht alle Fährnisse des Lebens

juristisch beurteilen/aburteilen. Der Richter hat keine Ahnung, er wäre erst dann kompetent, wenn zB seine eigene Mutter so dahin vegetieren würde. Der Richter sagte auch, daß dies an die Grenzen des Rechts stößt, warum hat er dann inkonsequenterweise geurteilt? Mit dem Argument, "dann kann ja jeder kommen" (=so etwas machen)? Warum wurde nicht gleich auf Mord erkannt, schliesslich war das eine geplante Tat?
Ich fände es prima, wenn der Sohn Besuch vom Bundespräsidenten bekommt (der wäre auch eher kompetent).

Empfehlen
Franz Holzinger

Unmenschliches Zwangssystem ohne Entscheidungsfreiheit

Dieses Zwangsystem, bei dem jeder Menschen gegen seinen ausdrücklichen Willen, um jeden Preis am Leben erhalten werden müsse, ist unzumutbar. Unter natürlichen Umständen hätte es keine lebenserhaltenden Maschinen gegeben und dieser Mensch wäre verstorben. Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso deshalb ein naher Verwandter des Totschlags verurteilt werden kann, wenn die Frau ohne den technischen Fortschritt längst verstorben wäre und sie nie den Willen dazu geäußert hat, unter allen widrigen Umständen an Maschinen angeschlossen am Leben erhalten werden zu wollen.

Nun mögen sich alle Freiwilligen melden, die unter den Lebensbedingungen dieser Frau künstlich am Leben erhalten werden wollen.

Das Gericht lässt völlig außer acht, dass der Sohn mehrere Selbstmordversuche hinter sich hat. Mit diesem Urteil trägt es entscheidend dazu bei, dass dieser junge Mensch eines Tages endgültig sein Leben wegwerfen wird. Sozialstunden wären angebracht gewesen, aber doch keine Haft.

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 16:41 Uhr
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 16:41 Uhr

@ Franz Holzinger: abenteuerlich

das ist, mit Verlaub, barer Unsinn. Ohne technischen Fortschritt gäbe es nicht einmal ein Pflaster oder eine Kopfschmerztablette, ganz zu schweigen von Krankenhäusern. Technischer Fortschritt ist zunächst einmal dazu da, ausgenutzt zu werden, wenn man nicht explizit darauf verzichtet. Und aus dem nicht geäußerten Willen der Komatösen einen Verzicht zu schließen, ist abenteuerlich. Verzichten Sie persönlich auch auf alle Ihnen zustehenden Rechte, die Sie nicht expressis verbis in Anspruch nehmen? Wenn Sie (was hoffentlich nicht eintritt) in der nächsten Zeit einen schweren Verkehrsunfall erleiden, wird man Sie nicht ins Krankenhaus bringen und mit moderner Medizintechnik behandeln, denn Sie haben den Willen dazu ja nicht vorher geäußert...

Was hat es übrigens mit den Hinweis auf die mehrfachen Selbstmordversuche des Sohnes auf sich? Sind Sie der Ansicht, daß nur verurteilt werden darf, wer das Ergebnis auch "verträgt"?

Empfehlen
Andreas Loizidis

Sehr geehrter Herr Holzinger ...

Ihr Zitat (auszugsweise): "...Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso deshalb ein naher Verwandter des Totschlags verurteilt werden kann, wenn die Frau ohne den technischen Fortschritt längst verstorben wäre..."

und dessen Inhalt darf in diesem Fall doch nicht wirklich als Legitimation für diese Tötung herhalten. Wenn wir die Berechtigung einer Hilfestellung oder deren Abweisung mit "früheren Zeiten" begründen wollten, dann landen wir irgendwann auf einem Niveau, auf dem wir selbst die abstrusesten Taten und Unterlassungen legitim mit der Aussage "früher" begründen könnten. Früher gab es ja nicht mal die FAZ online ! ;-)

Empfehlen
Maik Murkel

Verantwortung der Angehörigen

Ich habe keine großen Respekt vor dem jungem Mann. Ich denke eher das mit Geschichten wie dieser der Weg für erlaubte Sterbehilfe und Eutansie geöffnet werden soll.
Wäre er sich mit seinem Steifvater einig gewesen und hätten sich beide ( auch nach dem mutmaßlichem Willen der Mutter ) für die Beendigung der lebenserhalteten Maßnahmen ausgesprochen wäre das doch sicher auch möglich gewesen.
Genau weil so etwas jedem von uns passieren kann sind eben heute Patienverfügung und Vollmachten wichtig, wobei man damit auch nicht alles absichern kann.
Letztlich glaube ich das unser Leben in Gottes Hand liegt .
Mein ganz großer Respekt gilt den vielen tausenden Angehörigen die selber ihre Eltern oder auch Kinder pflegen und allen denjenigen die in der Pflege arbeiten.
Wir konnten in der Familie auch meine Großeltern und meine Mutter pflegen und auch für diese Zeiten mit Leid und Krankheit kann man im Rückblick dankbar sein und viel daraus lernen.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 15:00 Uhr
Till Diesing
Till Diesing (Zabel24) - 12.06.2012 15:00 Uhr

"mit Geschichten wie dieser"

Soso, "mit Geschichten wie dieser der Weg für erlaubte Sterbehilfe und Eutansie geöffnet werden soll."

Denken Sie, dass sie ein Einzelfall? Denken Sie, dass sich die FAZ diese "Geschichte" nur ausgedacht hat?

Wenn Sie an Gott glauben, ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie nach einem Unfall lieber sabbernd und bewusstlos 30 Jahre lang auf Kosten Ihrer Famillie dahinsiechen wollen, als zu sterben, ist das ebenfalls Ihr gutes Recht. Aber bitte - BITTE - rechtgertigen Sie "in Gottes Namen" nicht die aktuelle Praxis des "wenn-der-Patient-nichts-vorher-verfügt-hat-wird-ists-schon-ok"!!

Empfehlen
Klaus Stief

Patientenverfügung sollten Pflicht werden

Zur Organspende sollen wir in Kürze verpflichtet werden, falls wir nicht widersprechen.
Warum nicht eine ähnliche Regelung für die Patientenverfügung: Wer nicht ausdrücklich lebenserhaltende Maßnahmen wünscht, falls er nicht mehr selbstbestimmen kann, darf auch nicht künstlich am Leben erhalten werden! Ich werde den Verdacht nicht los, dass kommerzielle Interessen hinter den aussichtslosen lebenserhaltenden Maßnahmen stecken - wie auch hinter den Interessen an der Verpflichtung zur Organspende (?).

Empfehlen
Wolfgang Franz

Er konnte sie nicht leiden sehen

Aus dem gesamten Artikel geht eindeutig hervor, daß nicht das Leiden der Mutter der Anlaß zur Tötung war, sondern die psychischen Probleme des Sohnes. Er kam damit nicht klar, sein Leben lang keine Beziehung zu seiner Mutter gehabt zu haben. Um die Mutter ging es dabei gar nicht.
Woher weiß man, ob sie überhaupt litt?
Mir schaudert bei der Vorstellung, daß ein Drogensüchtiger über mein Leben zu entscheiden sich anmaßt. Auch wenn es mein Sohn wäre. Seine Tat war weder mutig, noch befreiend. Gut so, daß er dafür bestraft wurde.

Empfehlen
Antworten (9) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 17:49 Uhr
Franz Holzinger

@Zeh Haans: absurde Nazi Vergleiche

Angesichts der von Ihnen angestellten Nazi Vergleiche beende ich hiermit die Debatte.

Empfehlen
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 17:17 Uhr

@Franz Holzinger: Euthanasie à la Drittes Reich II

1) »"dieses Hindernis des persönlichen Wohlbefindens aus dem Weg zu räumen"
Ich halte diese Verurteilung des Sohnes für verkehrt. Die Mutter ist durch den Reitunfall bereits zuvor aus dem Leben geschieden und nicht mehr zurückgekehrt. Oder wollen Sie ein Dahinvegetieren ohne jegliches Bewusstsein als Leben bezeichnen? «

Die Frage ist, was Sie unter "Leben" verstehen und demzufolge, was unter "Nicht-Leben". Wer nicht im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, darf als unnötiger Kostenfaktor aussortiert werden? DAS hatten wir schon einmal. Sie wissen schon.

2) »Der Sohn hätte nie im Leben seiner Mutter jemals ein Leid zufügen wollen. Warum haben Sie ihn trotzdem verurteilt?«

Mörder und Totschläger werden nicht für Ihre "Absichten" sondern für ihre Taten verurteilt. Was der Sohn nach Ihrer Überzeugung "nie im Leben beabsichtigt hätte" (woher wissen Sie das eigentlich?) spielt daher keine Rolle.

Empfehlen
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 17:03 Uhr

@Herr Diesing

Sie haben insoweit Recht als eine gesetzliche Grundlage für diese Fälle Rechtssicherheit schafft. Auf denn, kümmern Sie sich um eine entsprechende Gesetzesinitiative. Ich wäre durchaus dafür.

Bis dahin gilt das grundsätzliche Recht auf die Bewahrung des Lebens eines Menschen als Wert an sich mit den einzig denkbaren Einschränkungen des höchst persönlichen Verzichts unter bestimmten Umständen resp. Übertragung dieser Berechtigung an eine andere Person.

Ihr Hinweis auf Hospize führt zu nichts, denn dort finden sich gewöhnlich keine Komapatienten.

Empfehlen
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 16:54 Uhr

@Franz Holzinger: Euthanasie à la Drittes Reich

»"Aber dies kann nicht das grundsätzliche Recht auf Leben beeinträchtigen.".
Aber das Leben des Sohns und der Angehörigen darf wohl beeinträchtigt werden? Ich meine, dass auch der Sohn und die Angehörigen ein Recht auf ein finanziell gutes Leben behalten dürfen. Warum werden sie über Gesetze dazu gezwungen, noch über viele Jahre die dahinsiechende Frau erleben zu müssen? «

Grundlage unserer Zivilisation und unseres Rechtsstaats ist u.a. die Anerkennung der Grenzen eigener Rechte in den Rechten anderer. Man kann sicher darüber streiten, wer und in welchem Rahmen für die Kosten solcher kostenträchtiger Pflege aufzukommen hat. Aber aus der Beeinträchtigung der Zahlungsverpflichteten zu schließen, daß jemand anderes aus Kostengründen oder der des mangelnden ästhetischen Qualität des Patienten das Leben verwirkt hat, ist abenteuerlich. Wo ist denn da die Grenze des "Unzumutbaren"? Ihre Ansichten haben vertrackte Ähnlichkeiten mit den Euthanasievorstellungen des Dritten Reichs.

Empfehlen
Franz Holzinger

@Zeh Haans: eine fragwürdige Verurteilung des Sohnes

Ihre Verurteilung des Sohnes ist sehr fragwürdig.

"dieses Hindernis des persönlichen Wohlbefindens aus dem Weg zu räumen"
Ich halte diese Verurteilung des Sohnes für verkehrt. Die Mutter ist durch den Reitunfall bereits zuvor aus dem Leben geschieden und nicht mehr zurückgekehrt. Oder wollen Sie ein Dahinvegetieren ohne jegliches Bewusstsein als Leben bezeichnen? Der Sohn hätte nie im Leben seiner Mutter jemals ein Leid zufügen wollen. Warum haben Sie ihn trotzdem verurteilt?

"Natürlich kann man dem Sohn sein Handeln nachempfinden.".
Nein, das kann keiner, der nicht in derselben Situation wie er gewesen ist.

"Aber dies kann nicht das grundsätzliche Recht auf Leben beeinträchtigen.".
Aber das Leben des Sohns und der Angehörigen darf wohl beeinträchtigt werden? Ich meine, dass auch der Sohn und die Angehörigen ein Recht auf ein finanziell gutes Leben behalten dürfen. Warum werden sie über Gesetze dazu gezwungen, noch über viele Jahre die dahinsiechende Frau erleben zu müssen?

Empfehlen
Weitere Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Till Diesing
Till Diesing (Zabel24) - 12.06.2012 15:57 Uhr

@Zen Haas

Ich verwechsele weder "anscheinend" noch "unanscheinend" gar nichts, Herr "Zen Haans".

Ihre Frage: "Ist es das, was Ihnen vorschwebt?"
Antwort: Es wäre zwar fair, wenn man selbst so denken würde.
Aber um es kurz zu machen: Nein, dafür wäre ich nicht. Das einzig richtige wäre, die "Beweislast" umzukehren:

Jeder, der länger als bspw. 1 Jahr künstlich am Leben erhalten werden will - ohne Bewusstsein, ohne Willensregung - sollte das in einer Patientenverfügung festhalten.

NICHT umgekehrt.

Und bitte ersparen Sie mir die wohlfeilen Kommentare von wegen "es geht Ihnen ja nur um doe Angehörigen". Wenn Sie wissen wollen, wie das so ist, dieses am-Leben-erhalten-werden, gehen Sie halt mal in ein Hospitz...

Empfehlen
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 15:13 Uhr

@Till Diesing

Auch Sie verwechseln anscheinend das "Leiden" des komatösen Patienten mit dem seiner Angehörigen. Selbstverständlich ist jahre- oder jahrzehntelange Pflegebedürftigkeit für diese schwer zu verkraften. Aber ist dies als Grund ausreichend: dieses Hindernis des persönlichen Wohlbefindens aus dem Weg zu räumen?

Natürlich kann man dem Sohn sein Handeln nachempfinden. Aber dies kann nicht das grundsätzliche Recht auf Leben beeinträchtigen. Der entsprechende Punkt in der Patientenverfügung müßte dann lauten: "ich bin einverstanden, in dem Fall, daß meine Angehörigen der Lage Leid sind, mein Leben beenden zu lassen". Ist es das, was Ihnen vorschwebt?

Empfehlen
Andreas Eichel
Andreas Eichel (killboy) - 12.06.2012 14:54 Uhr

Naheliegende Deutung, aber...

... die im Text zitierte Aussage des Mannes der Frau steht dem ja eher entgegen.

Empfehlen
Till Diesing
Till Diesing (Zabel24) - 12.06.2012 13:15 Uhr

Könnten Sie das, Herr Franz? - leiden sehen?

Würden Sie Ihre Mutter/Frau/Tochter in der Situation belassen, für 20, 30, 40 Jahre? In Windeln, hin und wieder mal gewaschen, sabbernd und künstlich ernährt? Reaktionslos? Ohne Aussicht, legal diese Situation zu beenden?

Sie machen es sich ja schön einfach - ach, der hat ja "gekifft", na dann... und was, wenn der Täter jetzt ein gutbürgerlicher gutsituierter Anwalt oder Zahnarzt gewesen wäre, dann wäre es ok gewesen?

Bitte erklären Sie mir, wie Sie (der Sie ja vermutlich weder psychisch instabil noch drogensüchtig sind) in dieser Sitation reagiert hätten. Danke.

Empfehlen
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 11:06 Uhr

bei aller Aufregung über einen menschlich nachvollziebaren Fall von Sterbehilfe

Es sollte doch dabei nicht außer Acht gelassen werden, daß der Täter sich kaum in der Verfassung befunden hat, eine derartige Entscheidung "vernünftig" zu treffen. Selbst wenn man das Ergebnis billigt, ist das wie in Mathe in der Schule: das Ergebnis ist richtig, der Weg dorthin fehlerhaft. Die Richtigkeit ist daher statistischer Zufall und nicht sinnvoll erzeugt.

Die Tat ist daher meines Erachtens nicht aus der Warte des Leidens der Mutter zu bewerten (wobei man eben nicht weiß, ob sie wirklich gelitten hat) sondern aus der (subjektiven) Unterträglichkeit für den Sohn und dessen geistiger Verfassung.

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 15:00 Uhr
Zeh Haans
Zeh Haans (sonderhai) - 12.06.2012 15:00 Uhr

@ Markus Teuber

über "Schuldundfähigkeit" entscheidet immer noch der gerichtliche Gutachter. Jeder kennt und tut ab und an Dinge, von denen er weiß, daß sie rational betrachtet falsch sind, ohne daß er deswegen "unzurechnungsfähig" ist, und das ist offenbar auch hier der Fall. Der Täter hat offensichtlich genau gewußt, was er tat und welche Folgen es haben würde.

Hier geht es im Kern doch um das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn und dessen Verzweiflung darüber, daß die ersehnte Verbesserung der Beziehung zwischen beiden aller Voraussicht nach wegen der Krankheit der Mutter unmöglich wurde.

Empfehlen
Markus Teuber

Herr Haans

wenn dies aber so wäre -wie Sieb ehaupten- dann hätte der SOhn überhaupt nicht verurteilt werden dürfen ; weil er -wie Sie sagen- dann für seine Tat mangels Zurechnungsfähigkeit nicht schuldfähig ist.
.
So oder so -es liegt also ein eklatantes Fehlurteil vor.

Ich hoffe,der junge Mann geht in die nächsten Instanzen ,insbesondere auch zu den höchsten Europäischen Gerichtshöfen.

Empfehlen
wilhelm rose

Eine Patientenverfügung

der Mutter hätte ausgereicht. Die Kosten dafür bei Beratung und Abfassung durch einen Rechtsanwalt oder besser noch durch einen Notar wären lächerlich gering. Es gibt leider aber offenbar immer etwas Wichtigeres, als sich vorher ordentlich beraten zu lassen.

Empfehlen
Klaus-Dieter Berger

Ich verstehe nicht:

Die Mutter hat versäumt an einen solchen Fall zu denken und zu äußern, wie sie behandelt werden möchte. Wo ist denn eigentlich das Problem, dann die Verantwortung an den nächsten zu übergeben? Wenn es der Mutter wichtig gewesen wäre, bei einem schweren Unfall über Jahre am Leben erhalten zu werden, hätte sie das nicht mündlich, besser noch schriftlich festhalten müssen?

Mal anders gefragt: Wie viele Personen sind aus einem solchen Trauma überhaupt mal wieder aufgewacht? Man liest immer nur "Die Chancen stehen schlecht". Super, was heißt das? Ist überhaupt jemals jemand aus einer solchen Lage wieder aufgewacht? Und wenn ja wie sehr behindert war er/sie danach?

Auch wenn diese Fragen sehr unangenehm sind, man muss sich Ihnen doch stellen.

Empfehlen
Rico Pape

Für wahr, ein äußerst heikles Thema...

Aber wenn, und nur dann, sich Arzt und Pflegeeinrichtung einig darüber sind, dass es keine Besserung geben wird, dann hat kein Arzt, kein Pfleger und absolut erst recht kein Staat und kein Gesetz das Recht, über das Leben dieser Person zu entscheiden. Dies obliegt einzig den nahen Angehörigen, Kinder bzw. Eltern und Ehepartner. Dieser Widerspruch, jemanden zu einem derartigen Pflegefall zu erklären, ihm/ihr aber eine Sterbehilfe abzusprechen zeigt leider nur, dass selbst auf Kosten und zu Lasten solcher Menschen noch dicke Kasse gemacht werden soll. Das ist einfach nur beschämend, Anstands-, Würde- und Respektlos gegenüber dem Menschen und seinen Angehörigen.
Um dem aus dem Weg zu gehen soll und muss es im Interesse eines jeden einzelnen sein, sich frühzeitig mit seinen nahen Verwandten darüber zu unterhalten und entsprechende Verfügungen für genau solche (hoffentlich nie eintretenden) Fälle zu verfassen.

Empfehlen
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 17:21 Uhr
Andreas Loizidis

Warum?

Wenn Sie aufrichtig an einer Antwort interessiert sind, dann kennen Sie diese sicherlich selbst: Weil es geltendes deutsches Recht ist. Es gilt also, das Recht mit legitimen Mitteln des Rechtsstaates zu ändern, statt auf andere Menschen, die ebenso wie Sie selbst Werte und Moral hochhalten, zu diffamieren...

Hier will keiner "Kasse machen", denn auch die im KH Arbeitenden sind Denke und Fühlende, Herr Pape! Nebenbei gefragt und auf "Kasse machen" bezogen: Würden SIE deren Arbeit für deren Entlohnung verrichten wollen?

Empfehlen
Rico Pape

In diesem speziellen Fall, ja. Kasse machen...

...Warum? Weil es zumindest mir absolut unerklärlich ist, wie man entgegen jeder Ethik, jeder Würde und jedem Respekt gegenüber einem anderen Menschen ihn/sie lieber über Jahre dahinvegetieren lässt, als es zu ermöglichen, das dieser Mensch seinen Frieden finden kann.
Sicher haben Sie Recht mit ihrer Aussage und ich habe auch nicht all diejenigen angesprochen, die Sie aufführen. Es ist ist und bleibt in meinen Augen ein absoluter Widerspruch, wenn jemand einen Menschen auf der einen Seite als Schwerstpflegefall ohne jegliche Aussicht auf Besserung beschreibt, ihm dann aber verweigert seinen Frieden zu finden und ihn lieber für über 4.000€ monatl. dahinvegetieren lässt. In genau diesem Fall kann es nur noch um Kasse machen gehen. Sowohl der Arzt als auch die Pflegeeinrichtung hätten die Möglichkeit gehabt, diesen Menschen in Ruhe sterben zu lassen.
Das Urteil zeigt einmal mehr, wie weit unsere Gesetzgebung von jeder Moral, Wertevorstellung und Ethik entfernt ist. Traurig traurig...

Empfehlen
Andreas Loizidis

Kasse machen?

Wir müssen unterscheiden zwischen dem, was Rechtens ist und unserem Gefühl von Gerechtigkeit. Irgendeine verlässliche Grundlage für "Rechtsprechung" muss es schließlich geben!

Dass eine solche "Rechtsprechung" nicht immer, und so wie hier geschildert, unser Rechtsempfinden und unsere Wertvorstellungen trifft, ist eine ganz andere Angelegenheit.

Mit Ihrer Aussage, dass es hier um "Kasse machen" geht, tun Sie sehr vielen Menschen aus dem Gesundheitswesen Unrecht an! Auch diese Menschen halten sich schweren Herzens an Gesetze- und letztlich dürfen wir daran erfreut sein, dass dadurch der persönlichen "Moral" des Einzelnen kein Vorschub geleistet wird. Eine solche persönliche "Freiheit" wäre das Ende eines funkionierenden Miteinanders in unserer Gesellschaft ...

Empfehlen
Helene Schmidt

Respekt!

ich bewundere den Mut dieses jungen Mannes und er hat meinen vollsten Respekt, es war bestimmt seine schwerste Entscheidung in seinem bürdevollen Leben!
Hoffentlich musste er nicht die ganzen Monate bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft verbringen und wünsche ihm ein weiteres Leben in Freiheit.
Merkwürdig nur, das man sein geliebtes Haustier bei Tierarzt erlösen darf was jeder versteht und billigt.
Ich werde gleich eine Patientenverfügung ausfüllen, damit meine Angehörigen sich nicht strafbar machen....
Lieber Jan,
ich wünsche Ihnen von Herzen alles Liebe
und vor Gericht Gnade
Sie haben es verdient!

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 11:31 Uhr
Anna Richter

Zustimmung

Wieviele Menschen denken im normalen Lebensalltag darüber nach, eine entsprechende Patientenverfügung zu verfassen!

Ich wäre sehr stolz auf meinen Sohn, wenn er so für mich handeln würde.

Empfehlen
Olaf Nollmeyer
Olaf Nollmeyer (olafno) - 12.06.2012 09:37 Uhr

Er hat es

richtig gemacht. Nicht rechtens, aber richtig.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 18:05 Uhr
Gerhart Hase

Wieso nicht rechtens?

Die Apparatemediziner sind es, die gegen die Würde des Menschen verstoßen!

Empfehlen
Silke Goevert
Silke Goevert (Mikk2) - 12.06.2012 09:34 Uhr

Genau das will ich auch ..

..dass mich jemand "befreit" von dieser Art von Leben ! Ich wünsche es mir von allen, die mich im Leben kannten, liebten und in dieser Situation auch noch als diese Person respektieren.

Empfehlen
Wolfgang Ebel

man kan nur

hoffen, dass der junge Mann verständnisvolle Richter findet. Aber da ist mehr Wunschdenken dabei. Die Staatsanwaltschaft brauchte nur wenige Minuten um die Anklage zu formulieren . . . . getreu nach den Buchstaben des Gesetzes ein klarer Fall. Dieser gibt auch das Strafmass vor und die Richter werden wohl kaum anders entscheiden, auch wenn sie als unabhängig und frei in ihren Entscheidungen gelten. Es ist leider zu erwarten, dass die Menschlichkeit einmal mehr auf der Strecke bleibt. Er wird für einen humanitären Akt wohl verurteilt werden, welcher ihm wohl alles andere als leicht gefallen sein dürfte und mit der er unauslöschlich leben muss.

Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schafft, dass für Fälle wie diesen, Richter auch ein menschlich verständliches Urteil fällen dürfen. In Deutschland tut man sich noch immer schwer damit, alles was an Euthansie grenzt - z.B. auch Tötung auf Verlangen - objekiv und menschlich zu beurteilen.

Empfehlen
Chris Chaix
Chris Chi (Chaix) - 12.06.2012 08:31 Uhr

Ich befreie Dich

Juristisch ist es klar definiert. Die Tat des Sohnes kann ich aus eigener Erfahrung nachvollziehen. Es ist unerträglich hilflos zusehen zu müssen wie die eigene Mutter unheilbar dahinvegetiert. Der Schmerz der Verwandten ist in Worten nicht zu fassen. Die Gesetze verhindern bei vielen Familien dass noch mehr solche befreiende Tötungen begangen werden. In diesem Fall ist klar nachvollziehbar dass tatsächlich die Mutter vom weiters Leiden befreit werden soll, und keine andere Hintergründe hinter Tat stehen. Alternativ hätte die Familien mit der Mutter evtl. in die NL oder Schweiz fahren können. Dort ist Euthanasie erlaubt. In diesem Fall wäre eine Bewährungsstrafe ausreichend. Die Familie ist gestraft genug mit der Ungewissheit zu leben ob die Tat richtig war. Ich möchte nicht Richter sein in solchen Fällen urteilen zu müssen.

Empfehlen
Weitersagen