09.06.2012 · Eine Frau wird nach einem Unfall zum Schwerstpflegefall. Der Sohn erträgt ihr Leiden nicht länger und zieht eines Tages die Atemkanüle. Nun muss er für drei Jahre ins Gefängnis.
Von Stefan Locke, BraunschweigRichtlinien für Lesermeinungen
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...wenn man aufhören würde, diese elende Apparatemedizin bei
jedem automatisch anzuwenden, wenn er eingeliefert wird?
Wer so etwas für sich haben möchte, der sollte dies
ausdrücklich bei der Krankenversicherung beantragen müssen.
Dies würde auch zu wesentlichen und notwendigen und vor allem:
natürlichen und gerechten Kostenersparnissen im Gesundheitssektor
führen, denn gerade auf diesen letzten Meilen kostet ein Patient am meisten.
Dieses Urteil ist der beste Beweis dafür, dass die
Verhältnismäßigkeit in unserem Rechtssystem nicht
länger gewährleistet ist.
Wo in anderen Fällen durch junge Erwachsene Leute ins Koma
geprügelt und/oder ermordet werden gibt es Bewährung, und wenn
ein Sohn seine Mutter erlöst, darf er zum Dank ins Gefängnis. Unfassbar.
Und das alles, weil sie vergessen hatte mit 41 Jahren eine
Patientenverfügung auszustellen.
Mir tut der Sohn unendlich Leid, dessen Leben im Gefängnis mit
Gewalttätern und Mördern die Hölle auf Erden werden wird.
Das Urteil ist gerecht,
denn geltendes Recht wurde angewandt. Verhältnismäßig
ist es erst recht, denn dieser Mann hat getötet. Totschlag wird nun
einmal anders bestraft, als Körperverletzung.
Worum geht es (Ihnen) denn eigentlich? Möchten Sie, daß Ihnen
nahestehende Verwandte "erlöst" werden, wenn Sie selbst
diesen Zustand nicht mehr ertragen? Würden Sie selbst in dieser
Situation Ihre Mutter ersticken? Oder geht es darum, einen Zustand
herbeizureden, in dem Dritte ohne gesetzlichen Rahmen andere Menschen
töten dürfen?
Sie treffen den Kern des hier zugrundeliegenden Problems,
denn hier ist, entgegen vieler empörter Kommentare, sehr wohl Recht
gesprochen worden. Und ohne die Beteiligten zu kennen, bin ich
überzeugt, dass jede/r Einzelne von ihnen nach bestem Wissen und
Gewissen und nach geltendem Recht, gehandelt hat.
Das Thema "Verhältnismäßigkeit" in unserem
Strafrecht gehört für mich auch grundlegend verändert,
weil z.B. Vergehen wie Betrug, Raub etc. häufig härter
bestraft wird, als Delikte in denen beispielsweise eine
"Körperverletzung" in all ihren Schattierungen und
Abstufungen stattgefunden hat. Andererseits ist keine Gesetzgebung und
keine ausführende Justiz dieser Welt losgelöst von den in der
jeweiligen Gesellschaft herrschenden (moralisch/ethischen) Werten.
Deshalb würde ich mir uns Allen wünschen, dass wir unsere
Werte und deren Umsetzung im Alltag mit unseren Mitmenschen, ein wenig
interessierter betrachten.
ich halte das Urteil für einen Skandal. Was heißt hier Totschlag? Die Frau war doch schon tot und wurde nur künstlich am Leben erhalten. Das sollte berücksichtigt werden. Was sind das für Ärzte, die einer Abschaltung der verschiedenen Apperate nicht zustimmenten? Mir kommt der Verdacht, man wollte einen " Kunden nicht verlieren" immerhin 4000.-Euro im Monat ist doch eine Stange Geld. Ich wünschte mir sehr, dass in unserem Lande die vielzitierte Menschwürde auch in solchen Fällen Anwendung findet.
Es beruhugt mich doch ungemein, daß sich das Gericht auf das
beschränkt, was seine ureigenste Aufgabe ist: Taten anhand des
geltendes Rechts zu beurteilen.
Ein Angehöriger, der sich offenbar seit Jahren weder um seine
gesunde, noch seine kranke Mutter gekümmert hat, beschließt
eigenmächtig, sie zu töten. Was ist dies anderes, als
Totschlag? Und warum sollte dies anders, als durch eine Verurteilung
geahndet werden?
Hätten es die Mutter anders gewollt, hätten sie entsprechende
Vorsorge getroffen. Hätte es der bis zur Selbstaufgabe pflegende
Ehemann anders gewollt, hätte er sich anders verhalten. So aber:
der Sohn "erträgt das Leiden nicht mehr" - und das soll
ihn legitimieren, zu töten?
Liebes Gericht: Danke für das Urteil. Es befreit mich von der
Sorge, im Alter oder bei Krankheit einmal entsorgt zu werden, nur weil
mein Umfeld glaubt, an mir zu leiden.
unterstellung
"Hätten es die Mutter anders gewollt, hätten sie
entsprechende Vorsorge getroffen."
Das ist eine Unterstellung. Aus einer fehlenden Patientenverfügung
lassen sich keine Schlüsse auf den Willen des Patienten ableiten.
Ich kenne niemanden, der sich selbst und anderen solche Umstände
wie in diesem Fall zumuten möchte. Jeden den ich kenne, würde
die Abschaltung der Apparate als Gnade und Erlösung empfinden.
Davon abgesehen, das ist meine persönliche Meinung, gibt es auch
kein Recht und moralische Pflicht auf unbegrenzte Lebenserhaltung durch
Maschinen.
Wer hält in diesem und vielen Fällen die Leiden nicht mehr aus?
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 16:35 UhrSterbehilfe
Die Patienten. Und die können sich nicht mal mitteilen.
In diesem Fall geht es um das Recht auf Sterben und die Erlösung
aus der unmenschlichen Apparatemedizin.
Ich habe in meinem ganzen Leben niemanden kennengelernt, der in solch
einer Situation um jeden Preis weiter am Leben erhalten werden
möchte.
Das Gericht war hier nicht zuständig, es lassen sich eben nicht alle Fährnisse des Lebens
juristisch beurteilen/aburteilen. Der Richter hat keine Ahnung, er
wäre erst dann kompetent, wenn zB seine eigene Mutter so dahin
vegetieren würde. Der Richter sagte auch, daß dies an die
Grenzen des Rechts stößt, warum hat er dann
inkonsequenterweise geurteilt? Mit dem Argument, "dann kann ja
jeder kommen" (=so etwas machen)? Warum wurde nicht gleich auf Mord
erkannt, schliesslich war das eine geplante Tat?
Ich fände es prima, wenn der Sohn Besuch vom Bundespräsidenten
bekommt (der wäre auch eher kompetent).
Unmenschliches Zwangssystem ohne Entscheidungsfreiheit
Dieses Zwangsystem, bei dem jeder Menschen gegen seinen
ausdrücklichen Willen, um jeden Preis am Leben erhalten werden
müsse, ist unzumutbar. Unter natürlichen Umständen
hätte es keine lebenserhaltenden Maschinen gegeben und dieser
Mensch wäre verstorben. Deshalb ist es für mich nicht
nachvollziehbar, wieso deshalb ein naher Verwandter des Totschlags
verurteilt werden kann, wenn die Frau ohne den technischen Fortschritt
längst verstorben wäre und sie nie den Willen dazu
geäußert hat, unter allen widrigen Umständen an
Maschinen angeschlossen am Leben erhalten werden zu wollen.
Nun mögen sich alle Freiwilligen melden, die unter den
Lebensbedingungen dieser Frau künstlich am Leben erhalten werden wollen.
Das Gericht lässt völlig außer acht, dass der Sohn
mehrere Selbstmordversuche hinter sich hat. Mit diesem Urteil
trägt es entscheidend dazu bei, dass dieser junge Mensch eines
Tages endgültig sein Leben wegwerfen wird. Sozialstunden wären
angebracht gewesen, aber doch keine Haft.
@ Franz Holzinger: abenteuerlich
das ist, mit Verlaub, barer Unsinn. Ohne technischen Fortschritt
gäbe es nicht einmal ein Pflaster oder eine Kopfschmerztablette,
ganz zu schweigen von Krankenhäusern. Technischer Fortschritt ist
zunächst einmal dazu da, ausgenutzt zu werden, wenn man nicht
explizit darauf verzichtet. Und aus dem nicht geäußerten
Willen der Komatösen einen Verzicht zu schließen, ist
abenteuerlich. Verzichten Sie persönlich auch auf alle Ihnen
zustehenden Rechte, die Sie nicht expressis verbis in Anspruch nehmen?
Wenn Sie (was hoffentlich nicht eintritt) in der nächsten Zeit
einen schweren Verkehrsunfall erleiden, wird man Sie nicht ins
Krankenhaus bringen und mit moderner Medizintechnik behandeln, denn Sie
haben den Willen dazu ja nicht vorher geäußert...
Was hat es übrigens mit den Hinweis auf die mehrfachen
Selbstmordversuche des Sohnes auf sich? Sind Sie der Ansicht, daß
nur verurteilt werden darf, wer das Ergebnis auch
"verträgt"?
Sehr geehrter Herr Holzinger ...
Ihr Zitat (auszugsweise): "...Deshalb ist es für mich nicht
nachvollziehbar, wieso deshalb ein naher Verwandter des Totschlags
verurteilt werden kann, wenn die Frau ohne den technischen Fortschritt
längst verstorben wäre..."
und dessen Inhalt darf in diesem Fall doch nicht wirklich als
Legitimation für diese Tötung herhalten. Wenn wir die
Berechtigung einer Hilfestellung oder deren Abweisung mit
"früheren Zeiten" begründen wollten, dann landen wir
irgendwann auf einem Niveau, auf dem wir selbst die abstrusesten Taten
und Unterlassungen legitim mit der Aussage "früher"
begründen könnten. Früher gab es ja nicht mal die FAZ
online ! ;-)
Ich habe keine großen Respekt vor dem jungem Mann. Ich denke eher
das mit Geschichten wie dieser der Weg für erlaubte Sterbehilfe und
Eutansie geöffnet werden soll.
Wäre er sich mit seinem Steifvater einig gewesen und hätten
sich beide ( auch nach dem mutmaßlichem Willen der Mutter )
für die Beendigung der lebenserhalteten Maßnahmen
ausgesprochen wäre das doch sicher auch möglich gewesen.
Genau weil so etwas jedem von uns passieren kann sind eben heute
Patienverfügung und Vollmachten wichtig, wobei man damit auch nicht
alles absichern kann.
Letztlich glaube ich das unser Leben in Gottes Hand liegt .
Mein ganz großer Respekt gilt den vielen tausenden
Angehörigen die selber ihre Eltern oder auch Kinder pflegen und
allen denjenigen die in der Pflege arbeiten.
Wir konnten in der Familie auch meine Großeltern und meine Mutter
pflegen und auch für diese Zeiten mit Leid und Krankheit kann man
im Rückblick dankbar sein und viel daraus lernen.
"mit Geschichten wie dieser"
Soso, "mit Geschichten wie dieser der Weg für erlaubte
Sterbehilfe und Eutansie geöffnet werden soll."
Denken Sie, dass sie ein Einzelfall? Denken Sie, dass sich die FAZ diese
"Geschichte" nur ausgedacht hat?
Wenn Sie an Gott glauben, ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie nach einem
Unfall lieber sabbernd und bewusstlos 30 Jahre lang auf Kosten Ihrer
Famillie dahinsiechen wollen, als zu sterben, ist das ebenfalls Ihr
gutes Recht. Aber bitte - BITTE - rechtgertigen Sie "in Gottes
Namen" nicht die aktuelle Praxis des "wenn-der-Patient-nichts-vorher-verfügt-hat-wird-ists-schon-ok"!!
Patientenverfügung sollten Pflicht werden
Zur Organspende sollen wir in Kürze verpflichtet werden, falls wir
nicht widersprechen.
Warum nicht eine ähnliche Regelung für die
Patientenverfügung: Wer nicht ausdrücklich lebenserhaltende
Maßnahmen wünscht, falls er nicht mehr selbstbestimmen kann,
darf auch nicht künstlich am Leben erhalten werden! Ich werde den
Verdacht nicht los, dass kommerzielle Interessen hinter den
aussichtslosen lebenserhaltenden Maßnahmen stecken - wie auch
hinter den Interessen an der Verpflichtung zur Organspende (?).
Er konnte sie nicht leiden sehen
Aus dem gesamten Artikel geht eindeutig hervor, daß nicht das
Leiden der Mutter der Anlaß zur Tötung war, sondern die
psychischen Probleme des Sohnes. Er kam damit nicht klar, sein Leben
lang keine Beziehung zu seiner Mutter gehabt zu haben. Um die Mutter
ging es dabei gar nicht.
Woher weiß man, ob sie überhaupt litt?
Mir schaudert bei der Vorstellung, daß ein Drogensüchtiger
über mein Leben zu entscheiden sich anmaßt. Auch wenn es mein
Sohn wäre. Seine Tat war weder mutig, noch befreiend. Gut so,
daß er dafür bestraft wurde.
@Zeh Haans: absurde Nazi Vergleiche
Angesichts der von Ihnen angestellten Nazi Vergleiche beende ich hiermit
die Debatte.
@Franz Holzinger: Euthanasie à la Drittes Reich II
1) »"dieses Hindernis des persönlichen Wohlbefindens aus
dem Weg zu räumen"
Ich halte diese Verurteilung des Sohnes für verkehrt. Die Mutter
ist durch den Reitunfall bereits zuvor aus dem Leben geschieden und
nicht mehr zurückgekehrt. Oder wollen Sie ein Dahinvegetieren ohne
jegliches Bewusstsein als Leben bezeichnen? «
Die Frage ist, was Sie unter "Leben" verstehen und demzufolge,
was unter "Nicht-Leben". Wer nicht im Vollbesitz seiner
geistigen und körperlichen Kräfte ist, darf als unnötiger
Kostenfaktor aussortiert werden? DAS hatten wir schon einmal. Sie wissen
schon.
2) »Der Sohn hätte nie im Leben seiner Mutter jemals ein Leid
zufügen wollen. Warum haben Sie ihn trotzdem verurteilt?«
Mörder und Totschläger werden nicht für Ihre
"Absichten" sondern für ihre Taten verurteilt. Was der
Sohn nach Ihrer Überzeugung "nie im Leben beabsichtigt
hätte" (woher wissen Sie das eigentlich?) spielt daher keine Rolle.
@Herr Diesing
Sie haben insoweit Recht als eine gesetzliche Grundlage für diese
Fälle Rechtssicherheit schafft. Auf denn, kümmern Sie sich um
eine entsprechende Gesetzesinitiative. Ich wäre durchaus
dafür.
Bis dahin gilt das grundsätzliche Recht auf die Bewahrung des
Lebens eines Menschen als Wert an sich mit den einzig denkbaren
Einschränkungen des höchst persönlichen Verzichts unter
bestimmten Umständen resp. Übertragung dieser Berechtigung an
eine andere Person.
Ihr Hinweis auf Hospize führt zu nichts, denn dort finden sich
gewöhnlich keine Komapatienten.
@Franz Holzinger: Euthanasie à la Drittes Reich
»"Aber dies kann nicht das grundsätzliche Recht auf
Leben beeinträchtigen.".
Aber das Leben des Sohns und der Angehörigen darf wohl
beeinträchtigt werden? Ich meine, dass auch der Sohn und die
Angehörigen ein Recht auf ein finanziell gutes Leben behalten
dürfen. Warum werden sie über Gesetze dazu gezwungen, noch
über viele Jahre die dahinsiechende Frau erleben zu müssen? «
Grundlage unserer Zivilisation und unseres Rechtsstaats ist u.a. die
Anerkennung der Grenzen eigener Rechte in den Rechten anderer. Man kann
sicher darüber streiten, wer und in welchem Rahmen für die
Kosten solcher kostenträchtiger Pflege aufzukommen hat. Aber aus
der Beeinträchtigung der Zahlungsverpflichteten zu schließen,
daß jemand anderes aus Kostengründen oder der des mangelnden
ästhetischen Qualität des Patienten das Leben verwirkt hat,
ist abenteuerlich. Wo ist denn da die Grenze des
"Unzumutbaren"? Ihre Ansichten haben vertrackte
Ähnlichkeiten mit den Euthanasievorstellungen des Dritten Reichs.
@Zeh Haans: eine fragwürdige Verurteilung des Sohnes
Ihre Verurteilung des Sohnes ist sehr fragwürdig.
"dieses Hindernis des persönlichen Wohlbefindens aus dem Weg
zu räumen"
Ich halte diese Verurteilung des Sohnes für verkehrt. Die Mutter
ist durch den Reitunfall bereits zuvor aus dem Leben geschieden und
nicht mehr zurückgekehrt. Oder wollen Sie ein Dahinvegetieren ohne
jegliches Bewusstsein als Leben bezeichnen? Der Sohn hätte nie im
Leben seiner Mutter jemals ein Leid zufügen wollen. Warum haben Sie
ihn trotzdem verurteilt?
"Natürlich kann man dem Sohn sein Handeln nachempfinden.".
Nein, das kann keiner, der nicht in derselben Situation wie er gewesen ist.
"Aber dies kann nicht das grundsätzliche Recht auf Leben beeinträchtigen.".
Aber das Leben des Sohns und der Angehörigen darf wohl
beeinträchtigt werden? Ich meine, dass auch der Sohn und die
Angehörigen ein Recht auf ein finanziell gutes Leben behalten
dürfen. Warum werden sie über Gesetze dazu gezwungen, noch
über viele Jahre die dahinsiechende Frau erleben zu müssen?
@Zen Haas
Ich verwechsele weder "anscheinend" noch
"unanscheinend" gar nichts, Herr "Zen Haans".
Ihre Frage: "Ist es das, was Ihnen vorschwebt?"
Antwort: Es wäre zwar fair, wenn man selbst so denken würde.
Aber um es kurz zu machen: Nein, dafür wäre ich nicht. Das
einzig richtige wäre, die "Beweislast" umzukehren:
Jeder, der länger als bspw. 1 Jahr künstlich am Leben erhalten
werden will - ohne Bewusstsein, ohne Willensregung - sollte das in einer
Patientenverfügung festhalten.
NICHT umgekehrt.
Und bitte ersparen Sie mir die wohlfeilen Kommentare von wegen "es
geht Ihnen ja nur um doe Angehörigen". Wenn Sie wissen wollen,
wie das so ist, dieses am-Leben-erhalten-werden, gehen Sie halt mal in
ein Hospitz...
@Till Diesing
Auch Sie verwechseln anscheinend das "Leiden" des
komatösen Patienten mit dem seiner Angehörigen.
Selbstverständlich ist jahre- oder jahrzehntelange
Pflegebedürftigkeit für diese schwer zu verkraften. Aber ist
dies als Grund ausreichend: dieses Hindernis des persönlichen
Wohlbefindens aus dem Weg zu räumen?
Natürlich kann man dem Sohn sein Handeln nachempfinden. Aber dies
kann nicht das grundsätzliche Recht auf Leben beeinträchtigen.
Der entsprechende Punkt in der Patientenverfügung müßte
dann lauten: "ich bin einverstanden, in dem Fall, daß meine
Angehörigen der Lage Leid sind, mein Leben beenden zu lassen".
Ist es das, was Ihnen vorschwebt?
Naheliegende Deutung, aber...
... die im Text zitierte Aussage des Mannes der Frau steht dem ja eher entgegen.
Könnten Sie das, Herr Franz? - leiden sehen?
Würden Sie Ihre Mutter/Frau/Tochter in der Situation belassen,
für 20, 30, 40 Jahre? In Windeln, hin und wieder mal gewaschen,
sabbernd und künstlich ernährt? Reaktionslos? Ohne Aussicht,
legal diese Situation zu beenden?
Sie machen es sich ja schön einfach - ach, der hat ja
"gekifft", na dann... und was, wenn der Täter jetzt ein
gutbürgerlicher gutsituierter Anwalt oder Zahnarzt gewesen
wäre, dann wäre es ok gewesen?
Bitte erklären Sie mir, wie Sie (der Sie ja vermutlich weder
psychisch instabil noch drogensüchtig sind) in dieser Sitation
reagiert hätten. Danke.
bei aller Aufregung über einen menschlich nachvollziebaren Fall von Sterbehilfe
Es sollte doch dabei nicht außer Acht gelassen werden, daß
der Täter sich kaum in der Verfassung befunden hat, eine derartige
Entscheidung "vernünftig" zu treffen. Selbst wenn man das
Ergebnis billigt, ist das wie in Mathe in der Schule: das Ergebnis ist
richtig, der Weg dorthin fehlerhaft. Die Richtigkeit ist daher
statistischer Zufall und nicht sinnvoll erzeugt.
Die Tat ist daher meines Erachtens nicht aus der Warte des Leidens der
Mutter zu bewerten (wobei man eben nicht weiß, ob sie wirklich
gelitten hat) sondern aus der (subjektiven) Unterträglichkeit
für den Sohn und dessen geistiger Verfassung.
@ Markus Teuber
über "Schuldundfähigkeit" entscheidet immer noch der
gerichtliche Gutachter. Jeder kennt und tut ab und an Dinge, von denen
er weiß, daß sie rational betrachtet falsch sind, ohne
daß er deswegen "unzurechnungsfähig" ist, und das
ist offenbar auch hier der Fall. Der Täter hat offensichtlich genau
gewußt, was er tat und welche Folgen es haben würde.
Hier geht es im Kern doch um das Verhältnis zwischen Mutter und
Sohn und dessen Verzweiflung darüber, daß die ersehnte
Verbesserung der Beziehung zwischen beiden aller Voraussicht nach wegen
der Krankheit der Mutter unmöglich wurde.
Herr Haans
wenn dies aber so wäre -wie Sieb ehaupten- dann hätte der SOhn
überhaupt nicht verurteilt werden dürfen ; weil er -wie Sie
sagen- dann für seine Tat mangels Zurechnungsfähigkeit nicht
schuldfähig ist.
.
So oder so -es liegt also ein eklatantes Fehlurteil vor.
Ich hoffe,der junge Mann geht in die nächsten Instanzen
,insbesondere auch zu den höchsten Europäischen Gerichtshöfen.
der Mutter hätte ausgereicht. Die Kosten dafür bei Beratung und Abfassung durch einen Rechtsanwalt oder besser noch durch einen Notar wären lächerlich gering. Es gibt leider aber offenbar immer etwas Wichtigeres, als sich vorher ordentlich beraten zu lassen.
Die Mutter hat versäumt an einen solchen Fall zu denken und zu
äußern, wie sie behandelt werden möchte. Wo ist denn
eigentlich das Problem, dann die Verantwortung an den nächsten zu
übergeben? Wenn es der Mutter wichtig gewesen wäre, bei einem
schweren Unfall über Jahre am Leben erhalten zu werden, hätte
sie das nicht mündlich, besser noch schriftlich festhalten
müssen?
Mal anders gefragt: Wie viele Personen sind aus einem solchen Trauma
überhaupt mal wieder aufgewacht? Man liest immer nur "Die
Chancen stehen schlecht". Super, was heißt das? Ist
überhaupt jemals jemand aus einer solchen Lage wieder aufgewacht?
Und wenn ja wie sehr behindert war er/sie danach?
Auch wenn diese Fragen sehr unangenehm sind, man muss sich Ihnen doch
stellen.
Für wahr, ein äußerst heikles Thema...
Aber wenn, und nur dann, sich Arzt und Pflegeeinrichtung einig
darüber sind, dass es keine Besserung geben wird, dann hat kein
Arzt, kein Pfleger und absolut erst recht kein Staat und kein Gesetz das
Recht, über das Leben dieser Person zu entscheiden. Dies obliegt
einzig den nahen Angehörigen, Kinder bzw. Eltern und Ehepartner.
Dieser Widerspruch, jemanden zu einem derartigen Pflegefall zu
erklären, ihm/ihr aber eine Sterbehilfe abzusprechen zeigt leider
nur, dass selbst auf Kosten und zu Lasten solcher Menschen noch dicke
Kasse gemacht werden soll. Das ist einfach nur beschämend,
Anstands-, Würde- und Respektlos gegenüber dem Menschen und
seinen Angehörigen.
Um dem aus dem Weg zu gehen soll und muss es im Interesse eines jeden
einzelnen sein, sich frühzeitig mit seinen nahen Verwandten
darüber zu unterhalten und entsprechende Verfügungen für
genau solche (hoffentlich nie eintretenden) Fälle zu verfassen.
Warum?
Wenn Sie aufrichtig an einer Antwort interessiert sind, dann kennen Sie
diese sicherlich selbst: Weil es geltendes deutsches Recht ist. Es gilt
also, das Recht mit legitimen Mitteln des Rechtsstaates zu ändern,
statt auf andere Menschen, die ebenso wie Sie selbst Werte und Moral
hochhalten, zu diffamieren...
Hier will keiner "Kasse machen", denn auch die im KH
Arbeitenden sind Denke und Fühlende, Herr Pape! Nebenbei gefragt
und auf "Kasse machen" bezogen: Würden SIE deren Arbeit
für deren Entlohnung verrichten wollen?
In diesem speziellen Fall, ja. Kasse machen...
...Warum? Weil es zumindest mir absolut unerklärlich ist, wie man
entgegen jeder Ethik, jeder Würde und jedem Respekt gegenüber
einem anderen Menschen ihn/sie lieber über Jahre dahinvegetieren
lässt, als es zu ermöglichen, das dieser Mensch seinen Frieden
finden kann.
Sicher haben Sie Recht mit ihrer Aussage und ich habe auch nicht all
diejenigen angesprochen, die Sie aufführen. Es ist ist und bleibt
in meinen Augen ein absoluter Widerspruch, wenn jemand einen Menschen
auf der einen Seite als Schwerstpflegefall ohne jegliche Aussicht auf
Besserung beschreibt, ihm dann aber verweigert seinen Frieden zu finden
und ihn lieber für über 4.000€ monatl. dahinvegetieren
lässt. In genau diesem Fall kann es nur noch um Kasse machen gehen.
Sowohl der Arzt als auch die Pflegeeinrichtung hätten die
Möglichkeit gehabt, diesen Menschen in Ruhe sterben zu lassen.
Das Urteil zeigt einmal mehr, wie weit unsere Gesetzgebung von jeder
Moral, Wertevorstellung und Ethik entfernt ist. Traurig traurig...
Kasse machen?
Wir müssen unterscheiden zwischen dem, was Rechtens ist und unserem
Gefühl von Gerechtigkeit. Irgendeine verlässliche Grundlage
für "Rechtsprechung" muss es schließlich geben!
Dass eine solche "Rechtsprechung" nicht immer, und so wie hier
geschildert, unser Rechtsempfinden und unsere Wertvorstellungen trifft,
ist eine ganz andere Angelegenheit.
Mit Ihrer Aussage, dass es hier um "Kasse machen" geht, tun
Sie sehr vielen Menschen aus dem Gesundheitswesen Unrecht an! Auch diese
Menschen halten sich schweren Herzens an Gesetze- und letztlich
dürfen wir daran erfreut sein, dass dadurch der persönlichen
"Moral" des Einzelnen kein Vorschub geleistet wird. Eine
solche persönliche "Freiheit" wäre das Ende eines
funkionierenden Miteinanders in unserer Gesellschaft ...
ich bewundere den Mut dieses jungen Mannes und er hat meinen vollsten
Respekt, es war bestimmt seine schwerste Entscheidung in seinem
bürdevollen Leben!
Hoffentlich musste er nicht die ganzen Monate bis zur Verhandlung in
Untersuchungshaft verbringen und wünsche ihm ein weiteres Leben in Freiheit.
Merkwürdig nur, das man sein geliebtes Haustier bei Tierarzt
erlösen darf was jeder versteht und billigt.
Ich werde gleich eine Patientenverfügung ausfüllen, damit
meine Angehörigen sich nicht strafbar machen....
Lieber Jan,
ich wünsche Ihnen von Herzen alles Liebe
und vor Gericht Gnade
Sie haben es verdient!
Zustimmung
Wieviele Menschen denken im normalen Lebensalltag darüber nach,
eine entsprechende Patientenverfügung zu verfassen!
Ich wäre sehr stolz auf meinen Sohn, wenn er so für mich
handeln würde.
richtig gemacht. Nicht rechtens, aber richtig.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 18:05 UhrWieso nicht rechtens?
Die Apparatemediziner sind es, die gegen die Würde des Menschen verstoßen!
..dass mich jemand "befreit" von dieser Art von Leben ! Ich wünsche es mir von allen, die mich im Leben kannten, liebten und in dieser Situation auch noch als diese Person respektieren.
hoffen, dass der junge Mann verständnisvolle Richter findet. Aber
da ist mehr Wunschdenken dabei. Die Staatsanwaltschaft brauchte nur
wenige Minuten um die Anklage zu formulieren . . . . getreu nach den
Buchstaben des Gesetzes ein klarer Fall. Dieser gibt auch das Strafmass
vor und die Richter werden wohl kaum anders entscheiden, auch wenn sie
als unabhängig und frei in ihren Entscheidungen gelten. Es ist
leider zu erwarten, dass die Menschlichkeit einmal mehr auf der Strecke
bleibt. Er wird für einen humanitären Akt wohl verurteilt
werden, welcher ihm wohl alles andere als leicht gefallen sein
dürfte und mit der er unauslöschlich leben muss.
Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen
dafür schafft, dass für Fälle wie diesen, Richter auch
ein menschlich verständliches Urteil fällen dürfen. In
Deutschland tut man sich noch immer schwer damit, alles was an Euthansie
grenzt - z.B. auch Tötung auf Verlangen - objekiv und menschlich zu
beurteilen.
Juristisch ist es klar definiert. Die Tat des Sohnes kann ich aus eigener Erfahrung nachvollziehen. Es ist unerträglich hilflos zusehen zu müssen wie die eigene Mutter unheilbar dahinvegetiert. Der Schmerz der Verwandten ist in Worten nicht zu fassen. Die Gesetze verhindern bei vielen Familien dass noch mehr solche befreiende Tötungen begangen werden. In diesem Fall ist klar nachvollziehbar dass tatsächlich die Mutter vom weiters Leiden befreit werden soll, und keine andere Hintergründe hinter Tat stehen. Alternativ hätte die Familien mit der Mutter evtl. in die NL oder Schweiz fahren können. Dort ist Euthanasie erlaubt. In diesem Fall wäre eine Bewährungsstrafe ausreichend. Die Familie ist gestraft genug mit der Ungewissheit zu leben ob die Tat richtig war. Ich möchte nicht Richter sein in solchen Fällen urteilen zu müssen.