06.12.2001 · Vor Gericht erschien Prinz Ernst August nicht. Er ließ seinen Anwalt einige Vergehen einräumen. Die Richter verurteilten den Prinzen zu einer Bewährungsstrafe und Geldbuße.
Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Hannover ist zu acht Monaten Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldbuße in Höhe von 500.000 Mark verurteilt worden. Das Amtsgericht in Springe sieht es als erwiesen an, dass sich der Welfenprinz zwischen 1999 und 2000 in zwei Fällen der gefährlichen beziehungsweise leichten Körperverletzung sowie mehrerer Beleidigungen schuldig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft auf Bewährung und ein Million Mark Geldstrafe gefordert.
Der Prinz hatte zuvor einige seiner Eskapaden, durch die er in den vergangenen Jahren aufgefallen war, einräumen lassen. Verhandelt wurde in Springe über drei Strafbefehle über eine Gesamtsumme von drei Millionen Mark, gegen die der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco Einspruch erhoben hatte. Über seinen Rechtsanwalt Jochen Heidemeier räumte der Chef des Welfenhauses einige Vergehen ein. So habe er im Zusammenhang mit der so genannten Pinkel-Affäre im Juni 2000 Redakteure der "Bild"-Zeitung bedroht. Auch die Auseinandersetzung mit einem Disko-Besitzer im Januar 2000 in Kenia habe es gegeben. Die Behauptung einer österreichischen Fotografin, sie sei 1999 von dem Prinzen getreten worden, wies der Anwalt allerdings zurück.
Fotografin blieb bei ihren Vorwürfen
Die für die Zeitschrift "Bunte" tätige Fotografin Sabine Brauer-Huber blieb dagegen vor Gericht bei ihrer Darstellung. Sie habe Ernst August im August 1999 im Hotel "Goldener Hirsch" in Salzburg wegen eines Fotos angesprochen. Der Prinz sei jedoch ausfällig geworden und habe sie ins Gesäß getreten, wodurch sie einen handtellergroßen Bluterguss erlitten habe.
Streit, aber keine Prügelei in Kenia
Mit dem als "Mombasa Joe" in Kenia bekannten deutschen Disko-Besitzer habe es eine verbale Auseinandersetzung gegeben, räumte Ernst Augusts Anwalt ebenfalls ein. Eine schwere tätliche Auseinandersetzung, wie von dem Mann behauptet, sei jedoch aus dem Streit nicht entstanden. Der 47-jährige Adelige hatte sich seinerzeit in seinem Urlaub durch die Musik aus der Diskothek gestört gefühlt. "Mombasa Joe", der nicht in Springe erschien und sich durch ein ärztliches Attest entschuldigen ließ, hatte sich kurz nach dem Streit medienwirksam in ein Krankenhaus einliefern lassen.
Beschimpfungen ein "peinlicher Vorfall"
Als "peinlichen Vorfall" bezeichnete Anwalt Heidemeier die unflätigen Beschimpfungen und Bedrohungen von "Bild"-Zeitungsredakteuren. Ernst August sei wegen der Berichterstattung des Blattes über seinen Besuch auf der Expo in Hannover sehr erregt gewesen, erklärte der Anwalt. Dabei seien auch Bilder veröffentlich worden, die angeblich den Adeligen zeigen, wie er gegen den Pavillon der Türkei uriniere. Für seine Drohungen habe sich Ernst August inzwischen entschuldigt, der Verlag habe die Entschuldigung angenommen.
Bußgelder auch für karitative Zwecke
Die Geldbuße soll nach dem Willen des Gerichtes auch zur Entschädigung der Opfer von Ernst August dienen. Es sprach jeweils 100.000 Mark der von ihm getretenen Fotografin sowie den beleidigten „Bild“-Redakteuren zu. Im Fall des deutschen Disko-Bestizers in Kenia ging das Gericht von einer Tätlichkeit Ernst Augusts aus und sprach dem Mann 50.000 Mark zu. Ferner soll der Verurteilte 50.000 Mark an den Verein der Lebenshilfe in Springe und 100.000 Mark an die Staatskasse zahlen.