24.06.2004 · Geld habe er veruntreut, hat Dieter Bohlen seinem Kollegen Thomas Anders vergeworfen. Dafür gebe es nicht den geringsten Beweis, urteilte das Berliner Landgericht.
Der Pop-Produzent Dieter Bohlen hat im Streit mit seinem früheren Gesangspartner Thomas Anders vor Gericht eine Schlappe erlitten. Danach darf er nicht mehr behaupten, Anders habe bei einer gemeinsamen Tournee Gelder unterschlagen, urteilte das Berliner Landgericht am Donnerstag. Bohlen hatte in seinem Bestseller „Hinter den Kulissen“ behauptet, Anders habe bei einer gemeinsamen Tournee Gelder für sich abgezweigt. Anders habe nicht betrogen, urteilte dagegen das Berliner Landgericht.
Bohlen muß 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen oder bis zu sechs Monate hinter Gitter, wenn er seinen früheren Partner des Musikduos „Modern Talking“ weiterhin der Unterschlagung bezichtigt. „Es ist ganz offensichtlich, daß Anders nicht betrogen hat“, sagte Richter Michael Mauck. Bohlen habe keinerlei Beweise vorgelegt, daß Anders auch nur einen Pfennig in die eigene Tasche gesteckt habe.
Passage bereits gestrichen
Der 50jährige Multimillionär Bohlen war nicht selbst zum Gerichtstermin erschienen. Bisher muß Dieter Bohlen für den Zwist mit Anders knapp 6000 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten berappen.
In der Neuauflage des Buchs sind die beanstandeten Passagen gestrichen. Bereits auf der Frankfurter Buchmesse mußte das Werk des Musikproduzenten mit geschwärzten Passagen präsentiert werden. Auch andere Prominente wie die „Tagesschau“-Sprecher Jens Riewa und Eva Herman waren mit Erfolg gegen Bohlens Biografie vor Gericht gezogen.