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Presserecht Prinzessin Caroline vor Gericht wieder erfolgreich

28.09.2004 ·  Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter von Prinzessin Caroline zurückgewiesen.

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter von Prinzessin Caroline zurückgewiesen. Sie hatte auf Unterlassung der abermaligen Veröffentlichung verschiedener Fotos geklagt.

Die Fotos, die auf drei internationalen Reitturnieren entstanden sind, zeigen die Klägerin in Reitkleidung. Die Begleittexte befassen sich nahezu ausschließlich mit der äußeren Erscheinung der damals fünfzehnjährigen Klägerin. Die Klagen waren schon in den Vorinstanzen erfolgreich.

Ohne Einwilligung geht nichts

Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden, entschied der Bundesgerichthof. Diese fehlte hier. Zwar habe die Klägerin durch ihre Teilnahme an den Turnieren stillschweigend ihr Einverständnis mit der Verbreitung von Aufnahmen ihrer Person im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen erklärt. Diese Einwilligung erfasse aber nicht die Veröffentlichung der Fotos in anderem Zusammenhang. Die Klägerin bekleide weder ein Amt noch nehme sie eine sonstige Position im öffentlichen Leben ein. Vielmehr beruht das Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Person allein auf ihrer Zugehörigkeit zu einer Herrscherfamilie. Die Sportveranstaltungen würden lediglich zum Anlaß genommen, um Ausführungen über das Aussehen der Klägerin und deren persönliche Belange zu machen. Die Verwendung ihrer Fotos zur Illustration solcher Artikel müsse die Tochter von Caroline nicht hinnehmen.

Für die Kinder von Prominenten war das schon mehrfach bekräftigt worden, sofern bot der Fall nicht unmittelbar Anlaß auf die Caroline-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht einzugehen (Aktenzeichen ZR 302/03 und andere).

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.09.2004, Nr. 227 / Seite 9
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