Eigentlich sollte am Donnerstag vor dem Magistratsgericht in Pretoria abermals darüber verhandelt werden, ob der wegen vorsätzlichen Mordes an seiner Freundin angeklagte Profisportler Oscar Pistorius bis zur Hauptverhandlung gegen Kaution auf freien Fuß kommt. Doch um den Angeklagten ging es zumindest am Vormittag vor Gericht nur am Rande. Im Rampenlicht stand vielmehr der Chefermittler im Fall Pistorius, Detective Hilton Botha, der, wie am Donnerstag bekannt wurde, selbst wegen siebenfachen Mordversuches angeklagt ist. Dem Kriminalbeamten und zwei Kollegen wird vorgeworfen, im November 2011 ohne triftigen Grund das Feuer auf einen mit sieben Personen besetzten Kleinbus eröffnet zu haben.
„Ablösung hat keine Auswirkungen auf den Fall“
Am Freitag wurde Botha auf Geheiß der Polizeichefin Riah Phiyega von dem Pistorius-Fall abgezogen, womit die Anklage den zweiten Tiefschlag in zwei Tagen kassierte. Demselben Detective Botha waren am Mittwoch von Pistorius’ Verteidigung schlampige Ermittlungen nachgewiesen worden und das hitzige Kreuzverhör hatte mit Bothas Eingeständnis geendet, nichts am Tatort widerspreche der Darstellung von Pistorius, er habe Reeva Steenkamp aus Versehen erschossen, weil er sie für einen Einbrecher gehalten habe. Zwar beeilte sich die Staatsanwaltschaft zu versichern, die Ablösung Bothas habe keine Auswirkungen auf den Fall Pistorius. Die Glaubwürdigkeit der polizeilichen Beweisführung hat trotzdem gelitten, zumal die Vorwürfe gegen Botha, sofern sie der Wahrheit entsprechen, den bisherigen Chefermittler als Cowboy mit Polizeimarke erscheinen lassen.
Die Anschuldigungen gegen den Polizisten, der seit 24 Jahren für das Morddezernat der Polizei in Pretoria arbeitet, beziehen sich auf Ermittlungen zu einem Mordfall im November 2011. Damals war die 55 Jahre alte Büroangestellte Denise Stratford in Pretoria auf dem Parkplatz ihrer Firma überfallen und erschossen worden. Die Leiche wurde zwei Tage später in einer Sickergrube unweit ihres Arbeitsplatzes gefunden. Die Spurensicherung brauchte sieben Stunden, um die Leiche zu bergen. Drei Tage nach dem Mord nahmen die Ermittler unter der Leitung von Hilton Botha einen 23 Jahre alten Mann fest, der als Wachmann auf dem Gelände der Firma arbeitete. In seinem Besitz wurde das Auto der Ermordeten gefunden, dazu persönliche Gegenstände von Frau Stratford, eine nicht lizensierte Schusswaffe sowie blutverschmierte Kleidung.
Ein widersprüchlicher Dezembertag
Das Blut wurde später als das des Opfers identifiziert. Der Festgenommene behauptete, nicht alleine gehandelt zu haben, sondern in Täterschaft mit einem anderen Wachmann, dem 30 Jahre alten Ode Gaueh. Den suchten Botha und seine zwei Kollegen Lawrence Nicolas und Adriaan Bester eigenen Angaben zufolge an jenem Tag Anfang Dezember 2011, als es zu den Schüssen auf den Kleinbus kam. Auf einem Busbahnhof in der Provinz Mpumalanga - und damit außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs - glaubten die Polizisten aus Pretoria ihn gefunden zu haben, als sie einen Gaueh ähnlich sehenden Mann beim Besteigen eines Kleinbusses beobachteten. Die Beamten versuchten, das Fahrzeug zu stoppen. Die Schilderungen des Folgenden gehen weit auseinander.
Nach Aussage von Botha habe der Kleinbus nicht angehalten, sondern im Gegenteil versucht, das zivile Polizeifahrzeug mit dem Blaulicht hinter der Windschutzscheibe von der Straße zu drängen. Daraufhin habe Botha auf die Reifen des Combi gefeuert. Die sieben Insassen des Busses (daher der Vorwurf des siebenfachen versuchten Mordes) aber behaupten, die Polizisten hätten ohne Warnung auf das Fahrzeug geschossen.
Zudem seien sie nicht im Dienst gewesen, seien aber mit einem Dienstwagen spazieren gefahren und auch noch betrunken gewesen, als sie den Combi zu stoppen versuchten. Verletzt wurde niemand bei dem Zwischenfall. Der verdächtige Passagier erwies sich als unbescholtener Bürger. Wie üblich bei solchen Fällen wurden die Schützen bis zur Klärung der Umstände vom Dienst suspendiert. Eine Blutprobe wurde nicht angeordnet. Die Anklage wurde im März 2012 fallengelassen, weil die Schilderungen der Polizisten glaubhaft erschienen.
Botha will erst am Mittwoch von der Anklage erfahren haben
Gleichwohl wurde die Akte zwecks Prüfung dem „Directorate of Public Prosecution“ (DPP), einer der Staatsanwalt übergeordneten Behörde, übergeben. Auch das ist Routine, wenn Polizisten unverhältnismäßiger Gewaltanwendung beschuldigt werden. Das DPP will nach Aussage seines Sprechers die Anklage gegen Botha am 4. Februar 2013 wieder zugelassen haben - zehn Tage, bevor Hilton Botha mit den Ermittlungen im Fall Pistorius betraut wurde. Gleichwohl will Botha erst am Mittwochabend davon erfahren haben, also nach seiner Aussage gegen Pistorius. Pikant daran ist vor allem, wen das DPP mit der neuerlichen Anklageerhebung gegen Botha betraut hat, nämlich das „Directorate of National Prosecution“ in der Provinz Gauteng. Mit anderen Worten: Die Strafverfolgungsbehörde, für die Staatsanwalt Gerrie Nel arbeitet, der Pistorius vorsätzlichen Mord unterstellt und diesen Verdacht auf die Ermittlungsergebnisse von Detective Botha stützt.
Warum Botha trotz der schweren Vorwürfe gegen ihn selbst mit den Ermittlungen im Fall Pistorius betraut wurde und warum Staatsanwalt Nel nichts davon wusste, konnten am Donnerstag weder Polizei noch Staatsanwaltschaft erklären. Daneben ging es am Donnerstag vor Gericht auch noch um die Frage, ob der beinamputierte Pistorius gegen Kaution bis zur Hauptverhandlungen zuhause leben darf. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen mit der Begründung, Pistorius hege alleine schon deshalb Fluchtgedanken, weil ihm eine „lange Haftstrafe“ drohe.
Die Verteidigung beharrt auf ihrer Version, dass es sich bei der Erschießung von Frau Steenkamp nicht um vorsätzlichen Mord gehandelt habe, sondern „Totschlag in einem minder schweren Fall“ und Fluchtgefahr schon deshalb nicht bestehe, weil Pistorius erstens behindert und zweitens weltweit bekannt sei. „Wo soll er sich denn verstecken?“, fragte Anwalt Barry Roux. Über den Kautionsantrag will das Gericht am heutigen Freitag befinden.
In Teilen der südafrikanischen Bevölkerung ...
Christoph Wirtz (benutzer11)
- 21.02.2013, 23:46 Uhr
... amerikanische Strafverteidigungsstrategie ...
Svenja Sirisee (Sirisee)
- 21.02.2013, 22:06 Uhr
Die Schutzbehauptung schlechthin
Klaro von Hibbedribbebach (Waldbiker)
- 21.02.2013, 21:58 Uhr
Schlimm, aber
Jürgen Meier (jm0001)
- 21.02.2013, 19:45 Uhr
komische anmutender Artikel
Hans Lutz Oppermann (Roemer2010)
- 21.02.2013, 19:44 Uhr