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Pech für Verkehrssünder Urteil schränkt Führerschein-Tourismus ein

26.06.2008 ·  Deutsche Verkehrssünder können sich nach dem Entzug ihres Führerscheins nicht einfach Ersatz im europäischen Ausland besorgen. Der Europäische Gerichtshof schränkte den Führerschein-Tourismus nach Tschechien mit einem neuen Urteil stark ein.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Ausweichen von Verkehrssündern auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschwert. Nach mehreren am Donnerstag verkündeten Urteilen müssen sie ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, ehe sie ihre Prüfung ablegen. Dann allerdings muss Deutschland den neuen Führerschein auch ohne den hier vorgeschriebenen medizinisch-psychologischen „Idiotentest“ anerkennen. (Az: C-329/06 und C-334/06)

Nach europäischem Recht müssen die EU-Staaten Führerscheine aus anderen EU-Ländern ohne jede Formalität anerkennen, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hat. Allerdings prüfen manche Staaten den Wohnsitz nicht. In mehreren streitigen Fällen war deutschen Autofahrern der Führerschein wegen Trunkenheit oder Drogenkonsums entzogen worden. Später legten sie tschechische Führerscheine vor. Im Streit um deren Anerkennung baten die Verwaltungsgerichte Chemnitz und Sigmaringen den EuGH um Hilfe.

Anerkennung erst nach Sperrfrist

Wie nun der EuGH entschied, muss Deutschland die Auslandsführerscheine erst dann anerkennen, wenn die mit dem Entzug des deutschen Führerscheins gesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Zudem müsse der Hauptwohnsitz in dem Land sein, das den neuen Führerschein ausstellt. Dies zu prüfen, so der EuGH, sei aber Sache des ausstellenden Landes.

Als Konsequenz ist Deutschland auf die Kooperationsbereitschaft der Nachbarländer angewiesen, um Missbrauch zu verhindern. Denn nach der europäischen Führerscheinrichtlinie ist die Angabe des Wohnsitzes im Führerschein selbst nicht zwingend vorgeschrieben. In den konkreten Streitfällen hatten allerdings die tschechischen Stellen den jeweiligen deutschen Wohnsitz in die Fahrerlaubnis hineingeschrieben. Deutschland muss diese Ausweise daher nicht anerkennen, urteilte der EuGH.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP
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