24.06.2004 · Die Privatsphäre prominenter Personen ist in Deutschland nicht ausreichend geschützt, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Sieg für Prinzessin Caroline von Monaco.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Mit dem Urteil gaben die Straßburger Richter am Donnerstag Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten geklagt hatte.
Mit seiner Entscheidung widersprach der Gerichtshof für Menschenrechte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die fraglichen Veröffentlichungen weitgehend gebilligt hatte. Beide Parteien können gegen das Urteil weitere Rechtsmittel einlegen.
Schutz des Privatlebens verletzt
Dem Karlsruher Urteilsspruch vom Dezember 1999 zufolge muß die 47 Jahre alte Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover als „absolute Person der Zeitgeschichte“ hinnehmen, daß ohne ihre Einwilligung Fotos veröffentlicht werden, die sie in einem öffentlich zugänglichen Raum zeigen. Diese Rechtssprechung verstößt nach Auffassung der Straßburger Richter gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familien- und Privatlebens, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Das Urteil wird Experten zufolge weit reichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben, da es das Recht auf Veröffentlichung von Fotos Prominenter grundsätzlich einschränkt.