Wilfried W. saß neben seiner Frau auf einem Stuhl am Gang. Auf der Bühne sang Shakin’ Stevens, und die Halle in Hamburg schien zu beben, als der Fünfzigjährige plötzlich von hinten angerempelt wurde. Er drehte den Kopf, ein junger Mann, angetrunken, rief ihm etwas zu, vermutlich wollte er seinen Sitzplatz haben, doch es war zu laut, als dass W. ihn hätte verstehen können. Er guckte wieder nach vorn, dann spürte er einen Schlag ins Gesicht. Blut lief ihm aus der Nase. Nun drückte der junge Mann W.s Kopf herunter und rammte ihm das Knie mit großer Wucht ins Gesicht, so dass W. das Bewusstsein verlor. Sein rechtes Auge, nur noch an ein paar Muskeln und Sehnen hängend, rutschte aus der zertrümmerten Augenhöhle heraus hinab in die Kiefernhöhle.
W. überlebte schwer verletzt. Inzwischen 69, sieht er seit 19 Jahren alles doppelt. Dennoch weigerte sich die zuständige Landesbehörde neun Jahre lang, ihm eine Entschädigung zu zahlen, die ihm laut Gesetz zugestanden hätte. „Von Anfang an haben die durch zwei Instanzen hindurch ganz hart gegen ihn gekämpft, sie wollten ihm auf keinen Fall eine Entschädigung gönnen“, sagt sein Anwalt Jürgen Walczak.
Nur jedes zehnte Opfer stellt den Antrag
Den Antrag gestellt hatte W. bei der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Basfi); Grundlage ist das „Opferentschädigungsgesetz“. Es verspricht Menschen Hilfe, die der deutsche Staat nicht vor einer vorsätzlichen Gewalttat hat schützen können - ob sie nun durch Unbekannte oder innerhalb ihrer Familie geschädigt wurden. Das ist gut, eine zivilisatorische Errungenschaft - für jene Opfer, die tatsächlich auch entschädigt werden.
Die Gruppe all jener freilich, deren Antrag abgewiesen wird und die so womöglich gleich noch mal verletzt werden, ist deutlich größer. Nur jedes zehnte Opfer einer Gewalttat stellt tatsächlich einen Antrag auf Entschädigung - 2008 gab es laut Opferorganisation „Weißer Ring“ rund 210000 unter dem Begriff Gewaltkriminalität erfasste Fälle -, und bundesweit wird weniger als die Hälfte dieser Anträge anerkannt. Sehr viele Antragsteller gehen also leer aus - nachdem sie erst bei diversen Gutachtern und Ärzten vorsprechen und dann oft jahrelang auf eine Entscheidung warten mussten.
Auch bei W. war das so. Zum Alles-doppelt-Sehen gesellte sich eine posttraumatische Belastungsstörung, die ihn das Attentat in Flashbacks wieder und wieder durchleben ließ. W., von Beruf Heizungsbauer, musste sich aus der Leitung seines Unternehmens zurückziehen; dennoch weigerte sich die Basfi, ihm eine Opferentschädigung zu zahlen, und ging gegen ein erstes Urteil des Sozialgerichts Itzehoe in Revision: Seine Schädigung sei zu gering.
„Das ist wie Verfolgung“
Zu insgesamt neun Gutachtern schickte ihn die Behörde, denn es sei „ganz schwierig“, die psychischen Folgen einer Tat zu bewerten. W. wiederum vermutet, dass er vor allem deswegen so viele Gutachter aufsuchen sollte, weil einige von ihnen Mitarbeiter der Behörde waren und in W.s Augen Gefälligkeitsgutachten lieferten - was die Basfi allerdings als „Blödsinn“ bezeichnet. Sie will schön öfter beobachtet haben, dass „Patienten Negativeigenschaften in die Gutachter hineinprojizieren“.
Unstrittig ist indes: W. musste sich im Laufe der beiden Verfahren insgesamt dreizehnmal einer Begutachtung stellen, um nicht als unkooperativ zu gelten. Dabei wollte er das, was geschehen war, doch einfach nur vergessen. „Das ist wie Verfolgung, was die mit mir machen, das ist die Fortsetzung des Verbrechens seit 19 Jahren“, sagt er.
Denn auch heute, 4000 Seiten Gerichtsakten später, kämpft W. immer noch: Nachdem das schleswig-holsteinische Landessozialgericht neun Jahre nach der Tat in zweiter Instanz entschieden hatte, dass ihm doch eine monatliche Schwerbehindertenrente in Höhe von 160 Euro zustehe, musste die Basfi zahlen - stellte die Zahlung fünf Jahre später aber von sich aus wieder ein, weil sich der Gesundheitszustand von W. so weit gebessert habe, dass ihm diese Rente nun wirklich nicht mehr zustehe. Zwei von der Behörde beauftragte Gutachter - ein Augenarzt und ein Orthopäde - bestätigten diese Besserung. „Eine Besserung des Gesundheitszustandes bedeutet nicht, dass die betreffende Person wieder völlig gesund ist“, führt die Sozialbehörde auf Anfrage aus, „sondern dass der Grad der Schädigung unter 25 Prozent gesunken ist. So war es auch in diesem Fall.“
W. findet das grotesk. Erst Anfang Juni musste ihm wieder der Kopf geöffnet werden; die Ärzte setzten eine vergoldete Titanplatte mit zwei sechs Millimeter starken Schrauben in seine Stirn, damit künftig ein Navigationsgerät sein rechtes, dauerhaft geschädigtes Auge auf den optischen Stand des linken bringen kann. Und so legte W. gegen die Streichung der Rente Widerspruch ein. Der vom Sozialgericht Itzehoe beauftragte Gutachter kam kürzlich zu dem Schluss, dass W. die Rente immer noch zustehe. Doch die Basfi fordert, dass ein weiteres Gutachten angefertigt wird. Und so geht das Ringen wohl demnächst in eine neue Runde.
Erheblicher Durchhaltewille ist nötig
„Den Ämtern geht es einfach nur ums Geld“, sagt Veit Schiemann vom „Weißen Ring“. „Ihre Hauptaufgabe scheint es zu sein, den Opfern nicht zu glauben. Es geht nicht mehr ums Versorgen, sondern ums Beiseiteschaffen. Das ist Barbarei am Opfer.“ Und Reinhard Heckmann, ein Anwalt, der auf Opferhilfe spezialisiert ist, meint: „Das Gewaltopfer braucht einen erheblichen Durchhaltewillen und wohl auch einen gewissermaßen tapferen Rechtsanwalt, denn sonst geht einiges daneben. Selbst wenn man als Anwalt auf diesem Gebiet Profi ist, stößt man an praktische Grenzen: Es dauert unendlich lange, selbst in den Fällen, in denen es irgendwann gut wird.“
In der Mehrzahl der Fälle wird es das eben nicht. Knapp 38 Prozent aller bearbeiteten Anträge wurden 2010 anerkannt, was Bund und Länder insgesamt mehr als 200 Millionen Euro kostete - so viel, wie der Bund jährlich für die Kulturförderung in Deutschland ausgibt. Wobei den Löwenanteil an der Opferentschädigung die Länder zu zahlen hatten. Hinzu kamen auf Länderebene noch Verwaltungskosten; sie beliefen sich zum Beispiel in Hessen auf gut zwei Millionen Euro.
Den meisten fehlt die Kraft
Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1976 hatte man noch mit deutlich geringeren Kosten gerechnet, nämlich mit insgesamt 250000 Euro im ersten Jahr für den Bundeshaushalt und 5,5 Millionen Euro für die Länder, so Dirk Heinz, Professor für Recht in der sozialen Arbeit an der Hochschule Ravensburg Weingarten. Doch die Kosten explodierten, und wenn noch mehr Anträge anerkannt würden, würde es natürlich noch teurer. Würden weniger anerkannt, würde es billiger. Denn um gegen eine solche Ablehnung vorzugehen, müsste ein Opfer klagen - und dazu fehlt den meisten die Kraft.
So wie Rosemarie M., die als Kind von Vater und Großvater sexuell missbraucht wurde und acht Jahre nach ihrer Antragstellung immer noch keine Entschädigung erhält - obwohl unstrittig ist, dass die Taten geschehen sind und sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.
Oder so wie Pjotr S., der in einem Berliner Park überfallen wurde und links am Kopf verletzt wurde. Die Argumentation des Amtes: Es handele sich um einen ganz normalen Sturz. Wenn es ein Angriff gewesen wäre, hätte die Wunde auf der rechten Kopfseite sein müssen, da die meisten Verbrecher Rechtshänder seien.
„Die wollen mir einfach kein Recht geben“
Oder gleich so wie Eugen D., ein Maler und Lackierer, der erst 27 Jahre nach Antragstellung entschädigt werden sollte. Da war er schon drei Jahre tot.
Auch Wilfried W. ist inzwischen ziemlich am Ende. Das Haus verlässt er kaum noch, er schützt sein Anwesen durch einen zwei Meter hohen Zaun. Geht er doch mal hinaus, zum Beispiel in einen Supermarkt, bekommt er Schweißanfälle, Gesicht und Rücken werden rot, und er will nur noch raus. Einzig zum Angeln traut er sich noch vor die Tür, im Urlaub war er das letzte Mal vor fünfzehn Jahren. Der „Weisse Ring“ hatte die Reise finanziert, W. sollte Lebensfreude zurückgewinnen.
Daraus ist nichts geworden, denn abschließen kann er mit dem Geschehenen schon aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht: Fünf weitere Male wurde er inzwischen begutachtet. Auf seinen Anwalt wirkt er wie ein gebrochener Mann. „Die wollen mir einfach kein Recht geben“, sagt W. „Es ist Absicht, dass man mir nicht glaubt. Die spielen auf Zeit und hoffen, dass ich es nicht überlebe.“
Zu hohe Kosten
Dagegen verwahrt sich die Basfi. Tatsächlich gebe es „öfter unterschiedliche Auffassungen zwischen Antragstellern und OEG-Behörden“. Doch dass sich in solchen Fällen die Gefahr einer Retraumatisierung des Opfers nicht gänzlich ausschließen lässt, das gibt man im Bundesministerium für Arbeit und Soziales immerhin zu.
Daran aber, findet Barbara Wüsten vom „Weißen Ring“, sollte sich schleunigst etwas ändern: „Die Ämter sollten mehr Respekt zeigen. Wir fordern einen Perspektivwechsel weg von dem ‚Muss eine Entschädigung wirklich sein?‘ hin zu einem ‚Der Staat vergisst euch nicht.‘“
Aber dass es wirklich so kommt, scheint unrealistisch: Eine Lawine von Kosten käme auf die Behörden und damit auf die Haushalte der Bundesländer zu, wenn deren Mitarbeiter ihre mal mehr, mal weniger gesunde Skepsis gegenüber den Angaben der Antragsteller ablegen würden. Und wenn es auch keine Anweisungen gibt, dass die Sachbearbeiter möglichst viele Anträge ablehnen sollen, ist es einem Insider zufolge doch so, dass „eine ablehnende Verwaltungsentscheidung durch den konkreten Mitarbeiter behördenintern leichter gerechtfertigt werden kann als eine vielleicht im Einzelfall teure Bewilligung“.
Missbrauchsopfer Rosemarie M. fragt deshalb: „Wäre es nicht ehrlicher, zuzugeben, dass man sich das Gesetz nicht leisten kann, als Betroffene durch so eine grausame Mühle der Missachtung zu schicken?“ Beim zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales hält man diese Idee für absurd.
Schlimmer Fall
Svenja Sirisee (Sirisee)
- 10.09.2012, 00:08 Uhr
Interessant waere zu wissen,
Edda Kuhlmann (DTaggert)
- 09.09.2012, 17:09 Uhr
Banken vs Staat = Profit
Maike Pappaiu (Cashjunkie)
- 09.09.2012, 16:27 Uhr
Lustiges Bild!
Samuel Lang (Orendel)
- 09.09.2012, 16:09 Uhr
Zivilcourage wieder sogar bestraft
Christoph Rohde (prediger1)
- 09.09.2012, 15:31 Uhr