09.09.2012 · Wer in Deutschland durch eine Gewalttat zu Schaden kommt, hat ein Anrecht auf Entschädigung. Eigentlich. Tatsächlich müssen Bürger oft jahrelang um ihr Recht kämpfen - und werden am Ende doch enttäuscht.
Von Katrin HummelRichtlinien für Lesermeinungen
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... die einzige Lösung wäre m.E. Täter, Gericht,
Sicherheitsbehörden verpflichten, sich so lange mit dem Opfer
beschäftigen zu müssen, bis der Schaden auf allen Ebenen
wieder gut gemacht ist. Dann soll doch der Herr Jugendrichter sich
vertretungshalber um Telefondienst für den Heizungsbetrieb
kümmern, zusammen mit dem Delinquenten. Dann kommt dieser auch
nicht so leicht davon, wetten?
Aber so wird der bedauernswerte Herr in die knauserige Bürokratie
abgeschoben und darf um jeden Euro streiten.
wer tatsaechlich entschaedigt wurde, und was deren Faelle von denen der
abgelehnten Opfer unterschied.
Da reden wir über Banken und deren Profitgier die über allem
liegt und deren menschenverachtenden Spekulationen auf Lebensmitteln
u.v.m. und sehen, dass der Staat sich nicht viel anders verhält.
Hier werden Menschen zu Zahlen degradiert und Artikel 1 des GG mit
Füßen zertrampelt! - Banken und der Staat, ein Konglmerat das
sich ihre Gewinne gegenseitig hin und herschiebt, während der
Bürger jahrelang durch die Judikative qüalen muss um etwas zu ändern.
Hat mich spontan an den fehlenden Opferschutz in Europa erinnert. Ganz links ist z.B.: Griechenland, welches niedergestreckt vor einem Goldmann/Sachs Mafiosie liegt. In der Mitte liegt der Deutsche Michel, hier wird drauf eingeprügelt, bis nichts mehr geht. Auf dem rechten Bild rollt Schäuble von dannen, und erklärt dabei die Vorgänge als alternativlos.
Zivilcourage wieder sogar bestraft
Die deutsche Weggucker-Mentalität hat sich in Bezug auf bestimmte Kreise seit 80 Jahren nicht geändert. Wer Zivilcourage hat und dem Täter ans Leder geht, wird oft höher bestraft als der "diskriminierte" Täter. Nein, mit Lichterketten allein baue ich kein wehrhaftes Staatsbewusstsein
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 09.09.2012 20:07 UhrSehr richtig
wenn man sich wehrt und den Angreifer außer Gefecht setzt, auch wenn dieser dabei einige Zähne verlieren sollte, wird man der Körperverletzung angeklagt. Der Angreifer war ja betrunken oder hatte eine schwierige Kindheit....
Der Staat begründet seine kleptokratische Raffgier...
...u.a. mit seiner Verantwortung gerade gegenüber den Schwächsten und denen, die Pech gehabt haben. Und verweist gerne auf die kapitalistische Kälte andernorts, die sein Engagement so "alternativlos" machen. Es freut mich wirklich zu hören, wie gut das hier funktioniert: Da sind die Schadens-Regulierungs-Exzesse der privaten Versicherungswirtschaft ja fast noch harmlos. Kein Wunder, möchte man meinen, bei diesem Vorbild.
Je mehr man mit den Jahren über "den Staat" liest, ...
...desto weniger hat man das Gefühl, dass dieser Staat noch für seine Bürger da ist. Stattdessen halten WIR mit unseren Abgaben einen in vielen Fällen völlig ausufernden Moloch voller privilegierter Beamter und Angestellter am Leben, deren wichtigste Aufgabe geworden zu sein scheint, ihre eigene Beschäftigung und den Ausbau dieses Molochs zu sichern.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 09.09.2012 17:08 UhrDer Staat besteht aus dem Staatsgebiet und dem Staatsvolk
da gibt es kein außen. Wir müssen schon selbst wechselseitig aufpassen. Da das nicht jeder für jeden überall kann haben wir uns Institutionen geschaffen. Das wir diese richtig ausstatten ist noch eine wichtige Aufgabe. Wenn wir kein Geld für die Polizei ausgeben haben wir das nachsehen.
Welch ein Artikel... wie man doch die Leute beeinflussen möchte...
Da hat man mal wieder auf die Tränendrüse gedrückt. Ein
Opfer der noch gegen die bösen Behörden kämpfen muss...
Zuerst sollte man eins festhalten. Nicht der Staat ist Täter! Nur
unsere Gesellschaft entschädigt Opfer, weil der Staat
"abstrakt" nicht überall die totale Sicherheit herstellen
kann. Und das er dies nicht kann, ist ja wohl klar. Selbst wenn man
100.000 Polizisten mehr einstellt, dann wird es immer noch Verbrechen geben.
Soweit einmal die rechtliche Ausgangslage. Und nun beginnt die
Tränendrüse. Da überprüft nun eine Behörde die
Ansprüche. Welch ein Skandal. Warum zahlen die nicht an alle blind
aus? Und es ist ja klar, nach so einem Artikel, wird hier jetzt jeder zu
einem Experten. Jeder weiß wer Recht hat und wer nicht... Welch
ein Kindergarten.
Leute willkommen in der Realität. Es gibt auch Leute die jahrelang
ihre Berufsunfähigkeit einklagen. .. d.h. überall wo einer
Ansprüche anmeldet, wird es auch zu Fällen kommen, die sich
jahrelang ziehen. Nicht ungewöhnlich.
...da sträuben sich mir die Nackenhaare!!!! Geht´s noch????
soooo unendlich viel Intolleranz hab ich ja auch schin lang nicht mehr gesehen, bzw. gelesen!!! Ist hier ja auch eher einfach so einen Schmarn zu verzapfen, da muss man es den Opfern ja auch nicht in´s Gesicht sagen, dass Sie quasi ja selber Schuld sind, um das mal überspitzt zu sagen!!! Entschuldigung....aber ich geh mal davon aus, dass Sie noch kein Opfer irgendwelcher Straftaten geworden sind, denn sonst wüssten Sie auch von was Sie reden!!! Wenn der verurteilte Täter nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen, dann sollte das OEG greifen!!!! Leider haben so manche Menschen noch nicht begriffen, wie Sie auch nicht, dass es nicht allein um OEG geht sondern um Anerkennung der erlittenen Schäden, denn viele sind deswegen Erwerbsunfähig und sollen dann noch um Erwerbsunfähigkeitsrente kämpfen, dass ist ja bei den meisten zum Leben zu wenig-zum Sterben zuviel, also Grundsicherungsrente! Toller Kreislauf, der das Leben gleich viel lebenswerter macht!! Danke für nichts
da sträuben sich mir die Nackenhaare!!!!
soooo unendlich viel Intolleranz hab ich ja auch schin lang nicht mehr gesehen, bzw. gelesen!!! Ist hier ja auch eher einfach so einen Schmarn zu verzapfen, da muss man es den Opfern ja auch nicht in´s Gesicht sagen, dass Sie quasi ja selber Schuld sind, um das mal überspitzt zu sagen!!! Entschuldigung....aber ich geh mal davon aus, dass Sie noch kein Opfer irgendwelcher Straftaten geworden sind, denn sonst wüssten Sie auch von was Sie reden!!! Wenn der verurteilte Täter nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen, dann sollte das OEG greifen!!!! Leider haben so manche Menschen noch nicht begriffen, wie Sie auch nicht, dass es nicht allein um OEG geht sondern um Anerkennung der erlittenen Schäden, denn viele sind deswegen Erwerbsunfähig und sollen dann noch um Erwerbsunfähigkeitsrente kämpfen, dass ist ja bei den meisten zum Leben zu wenig-zum Sterben zuviel, also Grundsicherungsrente! Toller Kreislauf, der das Leben gleich viel lebenswerter macht!! Danke für NICHTS
Was wollen Sie aussagen?
Es geht nicht darum, das überprüft wird, sondern darum wie es
getan wird.
Zudem gibt natürlich auch in vielen anderen Bereichen Missstände!
Ich bin seit 9 Jahren in diesem OEG Verfahren und es wirklich sehr schwer!
Mit freundlichen Grüßen
Eine Überprüfung ist normalerweise bereits im Vorfeld erfolgt
Während des Gerichtsverfahrens gegen den Täter. Denn dort spielen die Folgen der Tat eine grosse Rolle. Warum soll ein Amt die Erkenntnisse aus dem Prozess nicht einfach anerkennen. Eine doppelte Überprüfung kostet auch doppelt. Und das erscheint mir sinnlos.
"Da überprüft nun eine Behörde die Ansprüche. Welch ein Skandal."
Na ja, Herr Kuhs, man wundert sich schon.
Vielleicht erinnern Sie sich, dass die Hinterbliebenen der Ermordeten,
die dem herbeihalluzinierten Nationalsozialistischen Untergrund in die
Schuhe geschoben wurden, ohne Urteil und überhaupt ohne
Prüfung entschädigt worden sind.
Gleiches Recht für alle - habe ich mal gehört. Lang
ist´s her.
Bei Gericht gibt es ein Urteil aber kein Geld
das ist meine Erfahrung
es gibt noch andere "Gewalt-Taten" ...
Was ist mit den unzaehligen sogenannten "Zwangseinweisungen"
die in der Psychiatrie-Szene
erwirkt wurden von den Amtsgerichten bzw. Landgerichten ? Die Opfer von
Zwangseinweisungen koennen sich meistens nicht wehren, wenn eine
Zwangseinweisung im Unrecht war. Ich weiss von einem Insider, dass oft
Erbschaften oder Immobilien-Faelle in der Psychiatrie landen. Es steckt
oft nur Vorteils-Denken hinter einer Zwangseinweisung. Und es ist
meistens nicht zum Schutz des sogenannten "Patienten".
Unser Staat hat wohl Wichtigeres zu tun, als seine Bürger zu schützen.
Eine entsetzliche Vorstellung: Man wird Opfer einer Gewalttat, und eine
Behörde, deren Aufgabe es eigentlich wäre, zumindest die
materiellen Folgen abzufedern, drückt sich, so gut es geht.
Ich bin noch relativ jung und könnte mich im Zweifelsfall eines
einzelnen Angreifers erwehren. Aber gerade in den sozial
schwächeren Regionen von Berlin kann man sehr schnell einer auf
Krawall gebürsteten Gruppe junger Männer gegenüberstehen.
Dann kann jeder falsche Blick, jedes Wort zu einer
lebensgefährlichen Eskalation führen.
Die Vorstellung, dass man erstens in besagten Ecken der Hauptstadt im
Zweifelsfall nicht damit rechnen sollte, dass Polizeipräsenz
besagte "Kids" in Schach hält - und man zweitens davon
ausgehen müsste, nach einem Angriff erneut Opfer zu werden,
lässt mich mehr denn je daran zweifeln, dass die Dinge in diesem
Land grundsätzlich in die richtige Richtung gehen.
Über Tätermotive hingegen wird in Deutschland gern diskutiert.
Alles aus unserer Geschichte erklärbar?
Katrin Hummel Jahrgang 1968, Redakteurin im Ressort „Leben“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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