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Namensgebung „Anderson“ ist kein Vorname

14.03.2003 ·  Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einen Jungen „Anderson“ nennen, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.

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„Anderson“ darf in Deutschland kein Junge heißen. Eltern dürfen ihrem Kind diesen Vornamen nicht geben, heißt es in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.2.2003 11 Wx 101/02 des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Laut Urteil ist es nicht zulässig, einem Jungen diesen Vornamen zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.

Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Während das Amtsgericht den Eltern Recht gab, teilte das Landgericht die Auffassung des Standesamts. In letzter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung des Landgerichts gebilligt.

Grundsätzlich freie Vornamenwahl

Gesetzliche Regelungen über die Wahl des Vornamens gibt es nicht. Vornamen können daher grundsätzlich frei gewählt werden. Die Gerichte haben jedoch gewisse Regeln entwickelt, die die Freiheit der Namenswahl beschränken. So darf der Name das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben, auch muss er erkennen lassen, ob das Kind ein Junge oder ein Mädchen ist.

Im vorliegenden Fall kam ein weiterer, von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zur Anwendung: Namen, die als Familienname verwendet werden, dürfen nicht als Vorname gewählt werden. Zwar gebe es hiervon Ausnahmen: Namen, die traditionell sowohl als Vor- wie als Nachname gebräuchlich seien (beispielsweise „Martin“ oder „Werner“), könnten als Vorname gewählt werden. Für „Anderson“ treffe das aber nicht zu. Dieser Name sei in Deutschland bislang nur als Familienname gebräuchlich, nicht aber als Vorname.

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