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Mittwoch, 15. Februar 2012
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Nach Ski-Unfall Althaus droht Anklage wegen fahrlässiger Tötung

10.01.2009 ·  Nach seinem Skiunfall, bei dem eine Frau ums Leben kam, muss der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Der Anwalt des Opfers kündigte derweil auch Schadenersatzforderungen gegen Althaus an.

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Nach seinem schweren Skiunfall in Österreich muss Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) laut dem „Spiegel“ voraussichtlich mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins geht der Salzburger Anwalt der Hinterbliebenen der bei dem Unfall tödlich verletzten Skiläuferin davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben wird. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Unfallgeschehen, erklärte Anwalt Alexander Rehrl. Sachverständige und die Anwälte beider Parteien haben demnach den Unfallort mittlerweile begutachtet.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge war Althaus etwa 40 Stundenkilometer schnell, als er am Neujahrstag auf der Skipiste in der Steiermark mit der Skifahrerin zusammenprallte. Die 41 Jahre alte Frau fuhr langsamer. Beide Skifahrer trafen fast frontal aufeinander und wurden einige Meter durch die Luft geschleudert. Althaus war Berichten zufolge entgegen der Fahrtrichtung links abgebogen und die andere Piste, auf der die Frau unterwegs war, ein Stück hochgefahren.

Anwalt: Verhalten „weder rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig“

Der österreichische Anwalt von Althaus räumt laut „Spiegel“ ein, dass der Ministerpräsident „nach Lage der Dinge ein Stück bergauf“ gefahren sei. Althaus habe sich aber weder „rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig“ verhalten. Nach Auskunft des Sprechers der Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben, Walter Plöbst, muss ein tödlicher Unfall nach österreichischem Recht vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Ermittlungen voraussichtlich in etwa vier Wochen abgeschlossen sein.

Der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte nach Medienberichten Schadensersatzforderungen gegen Althaus an. „Der Ministerpräsident hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall“, sagte Rehrl dem „Focus“. Zur Höhe der Forderung äußerte er sich nicht. Er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung. Andernfalls werde er eine Zivilklage anstreben.

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