12.10.2009 · Wegen des „Diebstahls“ zweier halber Brötchen und einer Frikadelle hat der Bauverband Westfalen eine Sekretärin entlassen. Jetzt hat sich ihr Chef bei der Frau entschuldigt. Die Kündigung hat er jedoch nicht zurückgezogen.
Nach der Kündigung einer Sekretärin wegen des „Diebstahls“ zweier halber Brötchen und einer Frikadelle hat sich der Chef bei der Frau entschuldigt. In einem offenen Brief an sie schrieb der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop: „Meine Reaktion darauf war menschlich zu hart.“
Der Verband versuche nun, „außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen.“ Schulte-Hiltrop sucht nach einer Lösung, die Frau in den Ruhestand zu versetzen. Nach 34 Dienstjahren bei dem Bauverband in Dortmund wurde der Sekretärin fristlos gekündigt, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Buffet für Sachverständige gegessen hatte.
Die Kündigung wurde nicht zurückgezogen
In Medienberichten hieß es, dass die Kündigung zurückgezogen worden sei. „Das ist falsch. Es wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Die Kündigung wurde aber nicht zurückgezogen“, stellte der Sprecher des Bauverbandes, Andreas Seepe, klar.
Der Anwalt der Sekretärin, Wolfgang Pinkepank, begrüßte die Entschuldigung des Bauverbandes. „Der Arbeitgeber hat überreagiert.“ Ende Oktober wolle man sich mit der Gegenpartei zusammensetzen und
weiterverhandeln. Eine Abfindungslösung halte seine Mandantin für inakzeptabel, betonte der Anwalt. „Bisher ist das Ziel meiner Mandantin, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.“
Die Entlassung ist beim Verband kein Einzelfall
Zwar sei das Gerichtsverfahren für sie eine Belastung, aber: „Die Sorgen meiner Mandantin, keine Arbeit zu finden und in Hartz IV abzurutschen, sind für sie eine noch größere Belastung.“ Ob die Sekretärin die Entschuldigung angenommen hat, konnte Pinkepank nicht sagen. Ihre Kündigung ist beim Verband kein Einzelfall: Eine Kollegin mit 20 Dienstjahren ist ebenfalls vor Gericht gezogen - auch sie hatte ihren Hunger auf der Arbeit gestillt.
In Nordrhein-Westfalen ist dies der zweite Brötchen-Prozess in kurzer Zeit: Im Frühjahr hatte ein Bäcker vor dem Arbeitsgericht Dortmund Recht bekommen. Er hatte in der Backstube für ein selbst gekauftes Brötchen „Hirtenfladen“-Aufstrich aus der Produktion im Wert von unter zehn Cent genommen. Die deshalb ausgesprochene Kündigung erklärte das Gericht für ungültig.
Gesetze gegen Bagatellkündigungen.
Ralf Becker (mfoe)
- 12.10.2009, 21:39 Uhr
der Otto Normalarbeitnehmer
Sebastian Castellio (Castellio)
- 12.10.2009, 21:47 Uhr
Kann man da noch von Gesellschaft sprechen?
Chan Fei Yung (smileface)
- 12.10.2009, 22:19 Uhr
Verdachtskündigungen oder Diebstahl,
Reiner Luecker (Reinerluecker)
- 13.10.2009, 02:58 Uhr
Der Maßstab machts
Thomas Brentana (Grinsekatz)
- 13.10.2009, 11:33 Uhr