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Mordprozess in München An den Klippen zum Tod

 ·  Über Jahre führte der Fluggerätetechniker Gunnar D. ein Doppelleben. Als eine seiner beiden Freundinnen ein Kind gebar, drohte alles aufzufliegen. Nun ist er angeklagt, die Frau und das Mädchen ermordet zu haben - an einem Strand in Portugal.

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Er hoffe, sagt der Angeklagte am Ende des ersten Verhandlungstages, dass das Gericht nun einen umfassenden und „einen möglichst guten“ Eindruck von ihm erhalten habe. Zuvor hatte er detailliert über seine Ausbildung zum Fluggerätetechniker gesprochen, über seinen Einstieg in „das Ingenieursleben“ bei einem großen deutschen Autohersteller, über seine Erfolge bei der Entwicklung „hochwertiger Türinnenraumausstattungen im Automotive-Bereich“ und als „Teilprojektleiter im Bereich Infotainment bei einem Premium-Lieferanten“.

Dann beschrieb er sich auf die Frage des Gerichts nach seinem Charakter als „natürlichen und freundlichen, allen Menschen aller Nationen gegenüber aufgeschlossenen Menschen“. Nach Schwächen befragt, überlegt er kurz und gibt an: „Unpünktlichkeit - wird mir nachgesagt.“ Anzug, Krawatte und Bürstenhaarschnitt flankieren die Aussagen über „Cockpit-Design“, Aufträge im Geschäftsflugzeugbereich und die Postkarten zu Weihnachten und Ostern fürs Patenkind.

Was den guten Eindruck stört, ist die Mordanklage der Staatsanwaltschaft. Dem 44 Jahre alten Gunnar D., der sich nun vor dem Münchner Landgericht verantworten muss, wird vorgeworfen, im Juli 2010 seine Freundin und das gemeinsame Kind ermordet zu haben, damit seine andere Freundin nicht erfahre, dass es noch eine Frau und ein Kind überhaupt jemals gegeben hat. „Er handelte dabei zum einen aus - persönlichkeitsimmanentem - rücksichtslosem Gewinnstreben um jeden Preis und um sich seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Kind sowie weiteren finanziellen Forderungen der Kindsmutter ihm gegenüber endgültig zu entziehen“, trägt die Staatsanwältin vor.

Als die Freundin schwanger ist, beendet er die Beziehung

„Das entspricht nicht der Wahrheit“, ruft Gunnar D. mit lauter, aber unbewegter Stimme dazwischen, setzt sich in seinem Stuhl zurück und lässt den Blick Richtung Decke schweifen. Dann schüttelt er mokant lächelnd den Kopf, als sie beschreibt, wie er die Morde begangen haben soll. Auch später wird sein Anwalt noch einmal hervorheben, dass sein Mandant die Vorwürfe ganz entschieden bestreitet.

Im April 2006 lernte Gunnar D. die Angolanerin Georgina Z. in Stuttgart während einer Projektarbeit kennen. Wo genau sie sich kennengelernt hätten, fragt der Vorsitzende Richter. „Wissen Sie, man kommt nach einem vollgestopften Arbeitstag ins Hotel, dann will man noch ein Feierabendbier trinken, vielleicht etwas essen. Ich habe Frau Z. bei einer Musikveranstaltung kennengelernt.“ Es sei eine Freundschaft daraus entstanden, „man hat sich gern gehabt“. Schnell entstand eine „gewisse Regelmäßigkeit“, sie trafen sich häufig, pausierten oft ein paar Wochen, wenn das Projekt unterbrochen wurde und Gunnar D. in München arbeitete.

Doch seit 2002 hatte er auch eine Beziehung zu einer Engländerin, die er während eines Arbeitsaufenthalts in England im Fitness-Studio kennengelernt hatte. Die Freundin wollte zu ihm nach Deutschland ziehen. Daher sei im Januar 2008 ein „gedanklicher Wechsel“ bei ihm entstanden, sagt Gunnar D. Den „gedanklichen Wechsel“ sieht die Staatsanwaltschaft eher in der Tatsache, dass Georgina Z. ihm im Januar mitteilte, dass sie schwanger sei. Noch in demselben Monat beendete er die Beziehung. Im Frühjahr 2008 zog Gunnar D. mit seiner englischen Freundin in München in eine gemeinsame Wohnung, im Oktober 2008 teilte Georgina Z. ihm telefonisch mit, dass er Vater einer Tochter geworden sei.

In Portugal suchte Gunnar D. nach „geeigneten Örtlichkeiten“

Mehr als ein Jahr später, im Dezember 2009, erstattete sie Anzeige gegen ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Gunnar D. nahm sich einen Anwalt und ließ den Ermittlungsbehörden im März 2010 mitteilen, keine Angaben zur Sache bei der Polizei machen zu wollen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fasste Gunnar D. nun den Plan, Mutter und Kind zu töten. Die Bemühungen der Frau, die Vaterschaft offiziell feststellen zu lassen, hätten ihn zunehmend unter Druck gesetzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Gunnar D. ein privates Labor mit einem Test beauftragt. Dieser sei positiv ausgefallen. Anschließend habe er das Labor beauftragt, alle Unterlagen zu vernichten.

Im Juni 2010 flog Gunnar D. laut Anklageschrift nach Lagos in Portugal, um sich dort „nach für seinen Tatplan geeigneten Örtlichkeiten umzusehen“. Diese „Örtlichkeiten“, einen einsamen, abgelegenen Strand, habe er einen Monat später wieder aufgesucht - mit Georgina Z. und der 21 Monate alten Tochter Alexandra. Der Angeklagte habe ihr vorgespielt, einen Versöhnungsurlaub machen zu wollen, legte die Staatsanwältin am Freitag dar, dem ersten Verhandlungstag. Denn zuvor hatte Georgina Z. ihm angekündigt, alles seiner Familie und Freundin zu sagen, wenn er sich weiter weigere, das Kind anzuerkennen. Während Gunnar D. am 6. Juli 2010 laut Staatsanwaltschaft mit Georgina Z. und Alexandra nach Lagos flog, glaubte seine Freundin in München, er sei auf einer Geschäftsreise in Dänemark.

An einem Strand soll der Angeklagte die Frau ertränkt haben

Fünf Tage Urlaub in einer Hotelanlage waren gebucht. Am 10. Juli, dem letzten Urlaubstag, fuhr Gunnar D. mit Georgina Z. und Alexandra zu einem schwer zugänglichen Strand in Lagos. Während das Kind am Strand blieb, ging D. mit Georgina Z. ins Wasser. Gemäß den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft packte er sie plötzlich und drückte sie unter Wasser. Sie habe sich heftig gewehrt, um sich geschlagen und ihn an Armen und Beinen gekratzt. „Der Angeschuldigte hielt die Geschädigte sodann so lange gewaltsam unter Wasser, bis sie ertrank.“ Er habe beide töten wollen, heißt es, doch er habe genau gewusst, es würde auf die richtige Reihenfolge ankommen. Georgina Z. hätte sicher ihr Kind bis aufs Blut verteidigt. So habe die Mutter zuerst sterben müssen.

Doch offensichtlich war der Strand nicht einsam genug. Denn beobachtet wurde die Tat nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Augenzeugen. Der habe helfen wollen, als D. den Leichnam der Frau an den Strand getragen habe. Allerdings wollte der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Hilfe: Er scheuchte den Mann weg. Da nun jedoch noch einige andere Zeugen aufmerksam geworden waren, habe D. keine andere Wahl gehabt, als den toten Körper auf dem Weg die Klippen hinauf zum geparkten Mietwagen liegen zu lassen. Dann nahm er das weinende Kind mit sich. Er wolle Hilfe holen, hätte er zu Zeugen gesagt. Diese verständigten dann die Rettungskräfte, die Georgina Z. indes nicht mehr helfen konnten.

Der Leichnam des Kindes wurd erst Monate später gefunden

Mit Kind verschwand Gunnar D. vom Strand, ohne Kind kam er mittags ins Hotel zurück - so sieht es die Staatsanwaltschaft und beruft sich auch hier auf Augenzeugen. Der Leichnam des Mädchens wurde erst Monate später von Fischern gefunden. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass D. seine Tochter zu den etwa 35 Kilometer entfernten Klippen von Beliche bei Sagres gefahren hat. Er habe sie entweder auf der Fahrt dorthin oder an den Klippen getötet.

Zurück im Hotel, soll er hastig seine Sachen gepackt und dann mit dem Mietwagen nach Lissabon gefahren sein, um am nächsten Tag zurück nach München zu fliegen. Von München aus habe er das Hotel per Mail darum gebeten, ihm ein Paar schwarzer Schuhe zuzuschicken, die er vergessen habe. In der Mail schrieb er auch, dass seine Begleiterin noch in Portugal bleiben wolle. Man solle ihm ihren Koffer an eine Packstation nachschicken, falls sie nicht mehr ins Zimmer zurückkäme.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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