Vor dem Mord an der elf Jahre alten Lena in Emden haben mehrere Polizisten und Sachbearbeiter offenbar schwere Fehler gemacht. Der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) sprach am Mittwoch in Hannover von „offensichtlichen Versäumnissen und schleppender Bearbeitung“. Es werde daher gegen mindestens fünf Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte disziplinarrechtlich ermittelt. Ob es auch strafrechtliche Ermittlungen gibt, wird geprüft. Schünemann sagte, er gehe von individuellem Versagen aus, nicht von strukturellen Fehlern bei der Polizeiarbeit.
Vor allem drei Fehler trugen dazu bei, dass der 18 Jahre alte Tatverdächtige nicht schon vor der Tat vor zehn Tagen schärfer im Blickpunkt der Ermittler stand: Man hatte einen früheren Übergriff falsch eingeordnet; man versäumte, eine Speichelprobe zu nehmen; und man verschleppte einen Durchsuchungsbefehl. Diese Fehler sind nicht den Ermittlern in Emden zuzuordnen, die den Tatverdächtigen schnell fassten, sondern anderen Beamten in Aurich und Emden. Hinzu kam, dass der mutmaßliche Täter in Emden und später im Einzugsgebiet der Polizeiinspektion Aurich wohnte - Akten und Ermittlungsergebnisse über ihn wurden daher nicht miteinander in Verbindung gebracht.
Der Stiefvater des jungen Mannes hatte am 26. September 2011 seinen Stiefsohn bei der Polizei angezeigt, weil dieser auf dem Computer des Stiefvaters kinderpornographische Bilder gespeichert hatte. Der Mann übergab der Polizei die Festplatte. Es dauerte aber, wie bei vergleichbaren Fällen häufiger, einige Wochen, bis die Festplatte ausgewertet wurde. Die Mutter des mutmaßlichen Täters, die ihn ertappte, als er ein unbekleidetes siebenjähriges Mädchen, eine Freundin seiner Schwester, fotografierte, brachte ihn zum Jugendamt. Das Amt wies ihn in eine jugendpsychiatrische Anstalt ein - damals war er noch minderjährig.
Nach der Entlassung acht Wochen später überzeugte sein Betreuer ihn davon, sich der Polizei zu stellen. Der junge Mann zeigte sich am 23. November 2011, begleitet vom Betreuer des Jugendamts, bei der Polizei in Emden selbst an, weil er Kinderpornographie gespeichert habe. Zudem teilte er mit, dass er die Siebenjährige zum Entkleiden bewegt und fotografiert hatte. Das wurde zwar im Polizeibericht richtig als „sexuelle Nötigung/sexueller Missbrauch“ vermerkt, in den Akten dann aber falsch zugeordnet - zum Besitz kinderpornographischen Materials, nicht als Delikt „sexueller Missbrauch“.
Wären die Angaben des jungen Mannes richtig eingeordnet worden, hätte das nach Angaben Schünemanns - anders als beim Besitz kinderpornographischen Materials - zwingend zur Folge gehabt, dass dem Mann in Emden eine Speichelprobe und Fingerabdrücke genommen worden wären. Bei früheren Delikten, die unter das Jugendstrafrecht fielen (Sachbeschädigungen und Eigentumsdelikten), war der junge Mann ebenfalls nicht genetisch erfasst worden, wie in solchen Fällen üblich.
Eine Durchsuchung wurde angeordnet - aber nicht durchgeführt
Wäre bei dem Mann nach der Selbstanzeige wie geboten eine Speichelprobe genommen worden, hätte man die genetischen Daten sofort abgleichen können, als in den Emder Wallanlagen eine joggende Studentin überfallen wurde. Sie konnte sich der Vergewaltigung durch Flucht entziehen, die genetischen Spuren deuteten später auf den festgenommenen jungen Mann. Der Überfall auf die Studentin ereignete sich nur einen Tag nach der Selbstanzeige des Mannes, die so im Nachhinein als „Hilferuf“ gedeutet werden kann. Offenbar erkannten die Sachbearbeiter damals nicht, wie gefährlich der junge Mann war, der sich da selbst anzeigte. Die gestandene Tat, das Fotografieren der Siebenjährigen, lag schon ein Jahr zurück, der junge Mann war in Behandlung, wurde von einem Betreuer begleitet, zeigte sich geständig und besserungswillig.
Der zweite Fehler geschah bei der Weiterleitung der Selbstanzeige von Emden (dort wurde die Akte dann gelöscht) nach Aurich. Der Vorgang wurde in Aurich nicht unter „sexueller Missbrauch“ abgeheftet, sondern unter „Besitz von Kinderpornographie“ - in dieser Sache gab es nach der Anzeige des Stiefvaters ja schon eine Ermittlung. Die Akte ging an die Staatsanwaltschaft Hannover, die bei Fällen des Besitzes von Kinderpornographie in Niedersachsen zentral ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ordnete eine Durchsuchung bei dem jungen Mann an, beschränkt allerdings auf den Computer, also auf das Delikt „Besitz von Kinderpornographie“, für das allein sie ja zuständig war. Die Anordnung ging am 30. Dezember in Aurich ein - die 24 Tage Dauer seien nicht ungewöhnlich lang, sagten Schünemann und der Landespolizeidirektor Volker Kluwe am Mittwoch. Zu einer Durchsuchung aber kam es auch drei Monate danach nicht, der dritte grundlegende Fehler der Polizei. Warum das so war, ist derzeit auch Gegenstand disziplinarrechtlicher Ermittlungen.
„Individuelles Fehlverhalten“
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, kritisierte in diesem Zusammenhang, wie schnell Außenstehende komplexe kriminalistische Sachverhalte analysieren könnten. Man solle den Blick auch auf die gesetzlichen, organisatorischen, technischen und personellen Bedingungen der kriminalpolizeilichen Aufgaben richten.
Die Ermittlungspannen bewertet Schünemann (CDU) allerdings als „individuelles Fehlverhalten“: „Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, wie mit so einem Fall umgegangen wird.“ Die normalen ermittlungstechnischen Schritte, wenn es zur einer Selbstanzeige oder einer Strafanzeige durch die Polizei oder jemand Dritten kommt, ist relativ klar: Aussagen werden aufgenommen, ein Bericht geschrieben, Strafanzeige gestellt und diese dann auf einen Stapel gelegt, der nach und nach abgearbeitet wird.
Außerdem sei es Standard, „bei sexuellem Missbrauch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen“ sagte Schünemann. Von dem jungen Mann hätten ein Fingerabdruck und eine Speichelprobe genommen werden müssen. Dann hätte ihm möglicherweise auch die versuchte Vergewaltigung einen Tag nach der Selbstanzeige nachgewiesen werden können.
„Es ist jedoch utopisch zu glauben, ein Durchsuchungsbefehl werde sofort vollstreckt“, sagt Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Drei Monate sind durchaus die Regel.“ Laut dem niedersächsischen Justizministerium muss ein Durchsuchungsbefehl umgehend ausgeführt werden. Bei Routinefällen hat die Polizei drei Monate Zeit, bis sie der Staatsanwaltschaft einen Bericht über die Durchsuchung und deren Ergebnisse vorlegen muss. Im Fall Emden wurde der Polizeidirektion in Aurich/Wittmund laut Justizministerium eine Fristverlängerung von einem Monat gewährt.
Jugendliche kommen in der Regel nicht in U-Haft
Kritiker vermittelten wegen der großen Zeitspanne von fast vier Monaten von der Erteilung des Durchsuchungsbefehls bis zur Vollstreckung den Eindruck, dass die Tat durch „weniger schlampige“ Arbeit hätte verhindert werden können. Der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Rudolf Egg, sagte, dass man „im Interesse des Opferschutzes so jemanden nicht einfach wieder gehen lassen kann“. Auch Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologisches Forschungsinstitut in Hannover, sprach zunächst von einer „verpennten Chance“. Bernhard Witthaut von der Polizeigewerkschaft sagte: „Die zuständigen Beamten hätten schon erkennen können, dass da jemand vor ihnen sitzt mit einem Problem.“
Aber laut Justizministerium könnte die Polizei nur bei Gefahr in Vollzug sofort handeln. Allerdings ist sexueller Missbrauch - das Fotografieren eines nackten Kindes - ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch mit geringer Strafandrohung. Für den Besitz von Kinderpornografie allein geht kaum jemand in Untersuchungshaft. Und vorbeugende Haft ist im deutschen Rechtssystem so nicht vorgesehen - „außer“, wie ein Fachmann sagt, „es rennt jemand mit einem Messer durch die Gegend.“
Außerdem spielt bei Sofortmaßnahmen das Alter des Täters eine Rolle. Beim mutmaßlichen Mörder von Lena hätte zunächst das Jugendstrafrecht angewendet sollen. „Das heißt, Jugendliche kommen in der Regel nicht in Untersuchungshaft“, sagt Witthaut. „Nach Aufnahme der Personalien ist er von polizeilichen Maßnahmen befreit.“ Allerdings hätte es die Möglichkeit gegeben, den Fall an das örtliche Ordnungsamt weiterzuleiten, das eine Zwangseinweisung wegen einer psychischen Störung erteilen könnte.
1900 Fälle von sexuellem Missbrauch in Niedersachsen
Allein im Bereich Aurich/Wittmann gab es im vergangenen Jahr 150 abgeschlossene Fälle von sexuellen Missbrauch, in Niedersachsen 1900, die alle bei der Staatsanwaltschaft Hannover zusammenlaufen. Wie viele offene Verfahren es darüber hinaus gebe, darüber kann das Justizministerium keine Angaben machen. Ein strukturelles Problem bei der Polizei in Niedersachsen sieht Innenminister Schünemann nicht.
Auch die personelle Ausstattung bei den zuständigen Polizeidienststellen sei „nicht prekär“ gewesen. Für die beiden Gewerkschaften der Polizei ist die Überbelastung von Polizisten, auch in Niedersachsen, zwar unstrittig - die Deutung fällt allerdings unterschiedlich aus. So wirft Rainer Wendt der Politik vor, „Taten wie in Emden billigend in Kauf zu nehmen, so lange die Politik Stellen bei der Polizei streicht“.
Sein Kollege Bernhard Witthaut übt Selbstkritik: „Eine hohe Arbeitsbelastung rechtfertigt natürlich auf keinen Fall irgendwelche Dinge, die dort in Emden geschehen sind.“
Der Berliner Anwaltverein kritisiert, dass der unschuldige Siebzehnjährige, der in Emden als mutmaßlicher Täter verhaftet worden war, nicht ausreichend entschädigt wird – und deutliche Kritik am System geäußert. „Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen Jugendlichen drei Tage lang unschuldig hinter Gitter gebracht, und der Staat will ihn mit nur 75 Euro abspeisen“, sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
„Die dauerhafte Rufschädigung und der entstandene seelische Schaden lassen sich so in keiner Weise wiederherstellen und entschädigen.“ Der Fall zeige, dass Deutschland kein taugliches Entschädigungssystem habe. Schellenberg fordert eine Anhebung des aktuellen Satzes von 25 Euro auf 100 Euro pro Tag.
„Wer zu Unrecht in die Mühlen der Justiz gerät, ist weit überwiegend auf den guten Willen des Staates angewiesen.“ Während rechtskräftig verurteilte Straftäter mit Recht einen Bewährungshelfer zur Wiedereingliederung an die Seite gestellt bekämen, „bleiben Justizopfer auf sich selbst gestellt“. Der betroffene junge Mann müsse für alle Folgeschäden zunächst selbst aufkommen – etwa psychologische Betreuung oder einen Schulwechsel. Und er müsse die Kosten dann oft in langen Verfahren zurückfordern. Der Anwaltverein fordert dagegen,
der Staat müsse solche Kosten „unbürokratisch übernehmen“. Schellenberg forderte zudem, Polizei und Staatsanwaltschaft müssten eine Vorverurteilung mit allen Mitteln verhindern. Auf die „Medienbegleitung einer Verhaftung“ müsse grundsätzlich verzichtet werden. (Mü.)
Auch wenn der Anlaß noch so traurig ist, an einer sauberen Analyse
wird man nicht vorbei kommen
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 05.04.2012, 13:33 Uhr
Rückschau-Fehler
Christoph Gruber (christophgruber)
- 05.04.2012, 10:09 Uhr
Luft auch nach oben
Günter Blümel (guenterbluemel)
- 05.04.2012, 08:56 Uhr
Engagement um der Sache willen
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 05.04.2012, 03:03 Uhr
Einige Pannen zuviel...?
wolf haupricht (emilgilels)
- 04.04.2012, 20:40 Uhr