Home
http://www.faz.net/-gut-tmhu
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Koreas Kleiderordnung Hoch lebe der Minirock

05.11.2006 ·  Die Südkoreanerinnen verstoßen ständig gegen das Gesetz - und merken es nicht einmal. Miniröcke sind nämlich ab einer bestimmten Kürze verboten. Höchstens sieben Zentimeter Haut sind gestattet. Jetzt soll die Vorschrift fallen.

Von Anne Schneppen, Seoul
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (4)

Ständig verstoßen Südkoreanerinnen gegen das Gesetz - und merken es nicht einmal. Besonders häufig treten die Verstöße an Universitäten oder im Seouler Modeviertel Myongdong auf. Doch geahndet werden sie seit Jahren nicht mehr.

Früher, unter der Diktatur von Park Chung-hee, gab es eine Art Modepolizei, die mit einem Metermaß die Distanz zwischen Knie und Rocksaum maß. Machten die Sittenwächter einen zu großen Abstand aus, drohte Bußgeld oder sogar bis zu vier Wochen Polizeigewahrsam. Höchstens sieben Zentimeter Haut waren gestattet.

„Meine Mutter hat mir davon erzählt“

Was die wenigsten Trägerinnen von Miniröcken heute allerdings wissen: Die alte Verordnung gilt immer noch. „Nein, das kann nicht sein“, entgegnet die durchaus konservativ gekleidete Kellnerin im Seouler Hilton-Hotel, „das war früher einmal, meine Mutter hat mir davon erzählt.“

Eine kurzberockte Studentin vor der Kookmin-Universität, die oberhalb des Knies mehr Haut zeigt als Stoff zwischen Saum und Hüfte, schüttelt nur ungläubig den Kopf. Sie alle liegen falsch. Erst im Dezember soll die verstaubte Regel aus dem Jahr 1973 fallen: Ausgerechnet die Nationale Polizeibehörde, die einst auch über die Länge des männlichen Haarschnitts zu wachen hatte, schlägt nun dem Parlament vor, abstruse Relikte aus vordemokratischen Zeiten abzuschaffen.

Verboten sind auch geheime Tanzstunden

Dazu gehören auch das bisher unter Strafe gestellte Spucken in der Öffentlichkeit, das Verbot des Verkaufs von Schnecken und Schlangen an der Straße oder heimliche Tanzstunden. In späteren Jahren wurden Tätowierungen und der Genuß von zuviel Alkohol in die Verbotsliste aufgenommen.

Ein weiterer Verstoß ist - und danach müßte wahrscheinlich halb Korea heute im Gefängnis sitzen - das Vordrängeln in einer Warteschlange. Verboten ist auch unsachgemäßes Schornsteinreinigen und das Parken von Kutschen am Straßenrand. Manche dieser unzeitgemäßen Bestimmungen sind seit dem Ende der Diktatur im Jahr 1987 schon abgeschafft, die Aufhebung des Minirockverbots aber ist mehr als überfällig: Im letzten Sommer hatte der Mini mal wieder Hochsaison.

Quelle: F.A.Z., 06.11.2006, Nr. 258 / Seite 9
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel