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Missbrauchprozess „Ihnen ist Unrecht geschehen“

28.03.2003 ·  Ein evangelischer Pfarrer, der drei geistig behinderte Frauen missbraucht haben soll, wurde freigesprochen. Katastrophale Ermittlungsfehler hatten aus den erfundenen Beschuldigungen Fakten gemacht.

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Mit einem überraschenden Freispruch ist in Karlsruhe ein neu aufgerollter Missbrauchprozess gegen einen Pfarrer zu Ende gegangen. „Ihnen ist Unrecht geschehen, Herr Pfarrer“, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Landgericht.

Nur durch suggestive Fragen und „katastrophale Fehler“ bei der Vernehmung seien drei geistig behinderte Frauen dazu gebracht worden, dem Geistlichen sexuelle Übergriffe vorzuwerfen. „Die Aussagen der Frauen hätten nie zu einer Anklage führen dürfen“, sagte der Richter.

Ende einer Karriere

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Mosbach den evangelischen Pfarrer im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft verurteilt. Für den Geistlichen bedeutete dieses Urteil das Ende seiner Berufstätigkeit. Er wurde von seiner Arbeit in den Johannes-Anstalten in Mosbach suspendiert und später auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Mosbacher Urteil auf, weil der Angeklagte bei der Vernehmung der Frauen ausgeschlossen worden war: Er habe ein Recht, Belastungszeugen persönlich zu befragen, urteilte der BGH. Zur Neuverhandlung wurde der Fall nach Karlsruhe verlegt. Der BGH entsprach damit einer Forderung der Verteidigung, die auf die aufgeladene Atmosphäre in Mosbach hingewiesen hatte. Die drei Frauen waren Bewohner des dortigen Behindertenheims. Dem 63-Jährigen wurde vorgeworfen, ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt zu haben.

Vernehmungen waren "ethisch verwerflich"

Nach Überzeugung der Karlsruher Richter waren die Vorwürfe reine Erfindung. Nur aus Frustration und Geltungsbedürfnis heraus habe die erste Zeugin im April 1998 von einem vermeintlichen sexuellen Übergriff berichtet. Zuvor hatte sie erfahren, dass ihre bevorstehende Geburtstagsfeier kleiner als erhofft ausfallen musste und der Pfarrer nicht mitfeiern konnte. Die Frau sei leicht beeinflussbar und habe es genossen, bei den zahlreichen Vernehmungen im Mittelpunkt zu stehen, sagte der Richter.

Auch die Aussagen der anderen beiden Frauen stufte die Kammer als völlig unbrauchbar ein. Das Gericht bescheinigte der zweiten Zeugin ein starkes sexuelles Interesse und einen ausgeprägten Kinderwunsch. Denkbar sei bei ihr eine geistige Übertragung von Erlebnissen mit anderen Insassen auf die Figur des Pfarrers. Durch „Suggestion, wie es schlimmer nicht vorstellbar ist“, sei in sie etwas hineingefragt worden: „Diese Vernehmungen waren menschenunwürdig und ethisch verwerflich.“

Fälschungen im Protokoll

Besonders schlimm ging demnach eine Psychologin vor, die eine der drei Frauen laut Gericht mit „suggestiver Quälerei“ zur Falschaussage aufforderte. Als die Zeugin zunächst darauf beharrte, dass es nur zu gymnastischen Übungen gekommen sei, nicht aber zu sexuellen Übergriffen, sagte die Psychologin laut Protokoll: „Doch, er hat was gemacht und du sagst uns jetzt, was.“ An anderer Stelle fiel der Satz: „Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch.“

Nach Angaben eines Sachverständigen kam es bei der Übertragung der Tonbandaufnahmen in schriftliche Protokolle sogar zu Fälschungen. Aus einem „Vater“ wurde zum Beispiel ein „Pfarrer“. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Doch erst jetzt - nach fünf Jahren Zweifel am Rechtsstaat - bekam er Recht. Nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch verlangt - und bekommen.
„Wir sind erleichtert, dass sich die Vorwürfe nicht bestätigt haben“, sagte der Sprecher der evangelischen Landeskirche Baden, Marc Witzenbacher. Nach seinen Angaben hat es in der Landeskirche zuvor keinen solchen Aufsehen erregenden Fall gegeben.

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