29.06.2007 · Unfall oder Freitod? Vier Jahre nach dem tödlichen Fallschirmabsturz des früheren FDP-Politikers berichtet die „Bild-Zeitung“ über Details eines Videos, das den tödlichen Absturz Möllemanns teils dokumentiert. Gefilmt hatte es ein Springerkamerad. Es diente damals der Staatsanwaltschaft als Beweismittel.
Die Staatsanwaltschaft Essen sieht nach einem neuen Bericht über ein Video vom tödlichen Fallschirmabsturz des früheren FDP-Politikers Jürgen Möllemann keine neuen Erkenntnisse. Das Video sei bereits im Ermittlungsverfahren zum Tod Möllemanns ausgewertet worden, sagte der Essener Staatsanwalt Hans- Christian Gutjahr.
Knapp vier Jahre nach dem Tod Möllemanns am 5. Juni 2003 berichtet die „Bild“-Zeitung über die Aufnahmen, die damals auch den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dienten und möglicherweise Hinweise auf einen Selbstmord geben. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Abschluss der Ermittlungen im Juli 2003 offen gelassen, ob Möllemann durch einen Unfall oder Freitod ums Leben kam, schloss ein Fremdverschulden aber aus. Der Film zeigt Möllemann beim Sprung aus der Maschine in 4000 Meter Höhe und seine Leiche nach dem Absturz.
Notsystem nicht aktiviert
Das Video dauert nach Angaben der Zeitung 15 Minuten und 41 Sekunden. Die Schlüsselszene ist laut „Bild“ die Reaktion von Möllemanns Fallschirmspringer-Kameraden am Schluss des Videos. Zu sehen sei der Rucksack des Toten mit dem nicht aktivierten Notsystem, das ansonsten automatisch den Reserve-Fallschirm ausgelöst hätte.
Die Kameraden Möllemanns diskutieren aufgeregt darüber, dass Möllemann vor dem Einsteigen in die Maschine auf dem Sportflugplatz Marl/Lohmühle in Nordrhein-Westfalen die gegenseitige Kontrolle dieses Notsystems ausgelassen habe, als er am Boden vor dem Flug noch ein Glas Wasser trinken gegangen sei. Möllemann soll vor seinem Absprung immer wieder nervös aus dem Fenster geschaut haben.
„Selbstmord nicht auszuschließen“
Auch Zeugen hatten damals berichtet, Möllemann habe vor dem Sprung am 5. Juni das elektronische Sicherheitssystem nicht aktiviert, das im Unglücksfall den Reserveschirm herauskatapultiert hätte. Außerdem habe er sich in etwa 600 Metern Höhe die Springerbrille heruntergerissen.
Für die Staatsanwaltschaft bleibt der Hintergrund des Todessturzes indes weiter unklar: „Für uns ergeben sich daraus keine neuen Erkenntnisse“, sagte Gutjahr mit Blick auf das Video. „Man kann nicht ausschließen, dass es Selbstmord war, man kann es aber auch nicht sicher sagen.“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft blieb das Video, das der Springer David L. aufgenommen hatte, nach Einstellung des Verfahrens im Juli 2003 zunächst bei der Behörde. Anfang 2006 wurde es dem damals eingeschalteten Sachverständigen zu Ausbildungs- und Schulungszwecken ausgehändigt. Eine Kopie des Videos wurde dem Eigentümer übergeben. Weitere Kopien liegen den Angaben zufolge bei der Staatsanwaltschaft Essen nicht vor.
„Hetz- und Treibjagd“
Möllemann hatte keinen Abschiedsbrief hinterlassen. Seine Witwe nährte Zweifel an einem Selbstmord. Nach monatelangem Streit war Möllemann im März 2003 aus der FDP ausgetreten und war damit wohl einem Parteiausschluss zuvorgekommen. Er begründete den Schritt damals mit einer „Hetz-und Treibjagd“ der Parteiführung. Der Vorsitzende Guido Westerwelle hatte Möllemann wegen dessen israel-kritischen Flugblatts für die Niederlage der Liberalen bei der Bundestagswahl im September 2002 verantwortlich gemacht.
Zudem hatte die Parteiführung auch im Zusammenhang mit der Finanzierung des Flugblatts und Unregelmäßigkeiten in Rechenschaftsberichten der FDP in Nordrhein-Westfalen Vorwürfe erhoben, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten. Der Streit hatte die FDP an den Rand der Spaltung getrieben.
Am Todestag hatte der Bundestag die Immunität Möllemanns aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ließ 25 Büros und Wohnräume Möllemanns in 13 Orten im Bundesgebiet sowie in Luxemburg, Spanien und Liechtenstein durchsuchen Hintergrund war das laufende Ermittlungsverfahren gegen Möllemann wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Parteiengesetz, Betrug und Untreue.