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Vaterschaftsklagen gegen Juan Carlos Der König ist unverletzlich

 ·  Ein spanisches Gericht hat zwei Vaterschaftsklagen gegen Juan Carlos abgewiesen und damit die Immunität des Königs gestärkt. Ob der Kläger tatsächlich ein Thronfolger ist, wird daher wohl niemals geklärt werden können.

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Die Entscheidung eines Madrider Gerichts, zwei Vaterschaftsklagen gegen König Juan Carlos mit dem Hinweis auf die in der Verfassung verankerte „Unverletzlichkeit“ des Monarchen abzuweisen, hat in Spanien zu einer Debatte über die Grenzen der Immunität des Staatsoberhaupts geführt. Verfassungsrechtler stellen in diesem Zusammenhang die Frage, ob der König tatsächlich auch im Zivilrecht für alle seine Handlungen uneingeschränkte Immunität genieße und ob die nicht näher definierte Ausnahmeregelung in der spanischen Carta Magna einer Präzisierung bedürfe.

Der Hintergrund ist die vor zwei Wochen bei einem Madrider Familiengericht eingereichte Klage des Katalanen Albert Solá und der Belgierin Ingrid Sartiau. Sie verlangen von Juan Carlos, den sie für ihren Vater halten, sowohl eine DNA-Probe als auch die Anerkennung als seine Nachkommen. Die beiden Kläger haben angeblich selbst erst vor kurzem erfahren, dass sie Geschwister seien und dies auch durch einen Gentest bestätigt.

Während sich am Königshof bislang niemand zu dem Thema äußerte - Juan Carlos hält sich zu einer Werbereise für die „Marke Spanien“ in Indien auf - wiesen zwei Richterinnen die Klagen mit der Begründung ab, dass der Monarch einen „besonderen Schutzstatus“ habe. Sie fügten hinzu, dass von den Klägern „nicht der geringste Beweis“ für ihre Behauptungen vorgelegt worden sei. Die Belgierin berief sich offenbar auf eine Aussage ihrer Mutter, die immer, wenn der König im Fernsehen zu sehen gewesen sei, gesagt habe: „Dieser Mann ist dein Vater.“ Der 56 Jahre alte Katalane Solá - er ist zwölf Jahre älter als Kronprinz Felipe - glaubt derweil, der „Erstgeborene“ von Juan Carlos de Bourbon zu sein.

Die erste demokratische spanische Verfassung nach der Franco-Diktatur aus dem Jahr 1978 bezeichnet die Person des Königs in Artikel 56.3 als „unverletzlich“. Das wurde von den Madrider Richterinnen nun so interpretiert, dass Juan Carlos auch nicht der zivilen Gerichtsbarkeit unterstehe. Das spanische Grundgesetz hat sich in diesem Punkt an dem im Mittelalter von der britischen Rechtstradition begründeten Privileg orientiert, das unverändert in den meisten Verfassungen der parlamentarischen Monarchien Europas verankert ist.

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Jahrgang 1950, politischer Korrespondent für die Iberische Halbinsel, Marokko und Tunesien mit Sitz in Madrid.

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