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Montag, 13. Februar 2012
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Urteil Mayer-Vorfelder darf beim SWR kein Trunkenbold sein

23.06.2005 ·  Im Streit mit dem SWR um eine Radio-Satire hat sich der DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder vor Gericht durchgesetzt. Der 72jährige darf nicht mehr als meist lallender und stotternder Trunkenbold dargestellt werden.

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Im Streit mit dem Südwestrundfunk (SWR) um eine Radio-Satire hat sich der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Gerhard Mayer-Vorfelder, vor Gericht durchgesetzt. Zuvor scheiterte der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Das teilte das Landgericht Berlin am Donnerstag mit.

Nach dem vergeblichen Versuch einer gütlichen Regelung gab die 27. Zivilkammer des Berliner Gerichts der Unterlassungsklage von Mayer-Vorfelder gegen die Verbreitung von fiktiven Telefonaten statt (Geschäfts-Nr. 27 0 237/05).

Das Landgericht bestätigte damit eine im November vergangenen Jahres vom Kammergericht Berlin getroffene Entscheidung zu Gunsten von Mayer-Vorfelder. Dem Südwestrundfunk wird fortan die Ausstrahlung oder Verbreitung der beanstandeten Hörfunksendungen oder Audio-Dateien untersagt. Die Darstellung in ihrer satirischen Form, mit der auf den angeblichen Alkoholkonsum von Mayer-Vorfelder angespielt werde, verletzt nach Auffassung des Gerichts die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Klägers.

Vergleich scheiterte

„Herr Mayer-Vorfelder begrüßt die Entscheidung des Gerichts und sieht sich in der Rechtsauffassung bestätigt, daß die Satire in der gewählten Form rechtswidrig ist“, teilte Mayer-Vorfelders Sprecher Jan Lengerke mit. „Im Rahmen des Verfahrens war Herr Mayer-Vorfelder bereit, einen Vergleich mit dem SWR abzuschließen, der die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte berücksichtigt. Unmittelbar vor Abschluß der Vergleichsverhandlungen haben inakzeptable Forderungen des SWR einem Vergleich die Basis entzogen“, hieß es in der Mitteilung weiter.

Der DFB-Präsident (72) war in den Sketchen der Comedyserie im vergangenen Jahr durch einen Stimmenimitator als meist lallender und stotternder Trunkenbold dargestellt worden. Das Landgericht mußte darüber befinden, ob die Satire noch in einem vertretbaren Rahmen angeboten worden war.

Zu den Einzelheiten des vor dem Gerichtsurteil geplanten Vergleichs zwischen den Anwälten der beiden Seiten waren am Donnerstag keine weiteren Informationen von den Beteiligten oder vom Gericht zu erhalten.

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