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Dienstag, 14. Februar 2012
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Umgang mit dem Tod Terri Schiavo: „Mord“ oder „Erlösung“?

01.04.2005 ·  Dreizehn Tage, nachdem ihr die Magensonde entfernt wurde, und 15 Jahre nachdem sie ins Wachkoma fiel, starb die 41 Jahre alte Terri Schiavo. Ihre Familie bleibt tief zerstritten. Ein FAZ.NET-Spezial.

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Nach 15 Jahren im Wachkoma und 13 Tagen ohne Nahrung starb die Amerikanerin Terri Schiavo am Donnerstag, den 31. März. Der Streit über die Einstellung der künstlichen Ernährung der 41 Jahre alten Amerikanerin setzte sich über ihren Tod hinaus fort: Vertreter ihrer Eltern und der Vatikan warfen Schiavos Ehemann Michael, der die Entfernung der Magensonde erwirkt hatte, Mord vor. Ein Bruder von Michael Schiavo erklärte dagegen, seine Schwägerin sei nun bei Gott, „und sie geht mit Anmut“. Geistliche äußerten Kritik an den Umständen der Todes der Komapatientin, ein Vertreter des Vatikan sprach ebenfalls von „Mord“.

Ehemann Michael Schiavo, der sieben Jahre lang für das Ende der künstlichen Ernährung seiner im Koma liegenden Frau gekämpft hatte, war die einzige Person, die in der Stunde ihres Todes bei Terri Schiavo war. Weder die Eltern, Mary und Bob Schindler, noch der Bruder und die Schwester der 41jährigen seien bei ihr gewesen, sagte der Sprecher der Eltern, Franziskanermönch Paul O'Donnell, am Donnerstag vor dem Hospiz in Pinellas Park in Florida. Schiavos Ehemann, mit dem sich die Familie einen erbitterten Streit über die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung geliefert hatte, habe ihnen den Zutritt verweigert. Minuten vor dem Tod Schiavos habe er deren Geschwister sogar regelrecht aus dem Krankenzimmer vertrieben. Erst nach dem Tod habe die Familie in das Zimmer treten dürfen, sagte O'Donnell.

Vatikan spricht von Mord

Für den Vatikan erklärte Kardinal Renato Martino: „Wenn man jemandem Nahrung und Wasser vorenthält, was ist das? Nichts anderes als Mord.“ Er spreche für Papst Johannes Paul II., der den Fall verfolgt habe. Zugleich verwies Martino darauf, daß auch der Papst derzeit mit einer Sonde in seiner Nase ernährt werde. Der Vergleich liege nahe: „Alle werden ihr bestes tun, ihn am Leben zu halten und ihn so zu ernähren, wie es möglich ist.“

Auch der amerikanische Präsident George W. Bush, der sich Anfang vergangener Woche bereits mit der Unterzeichnung eines Sondergesetzes in den Fall eingeschaltet hatte, kritisierte den Abbruch der künstlichen Ernährung. „Die Essenz jeder Zivilisation ist, daß die Starken eine Pflicht haben, die Schwachen zu schützen“, sagte Bush am Donnerstag abend. In Fällen wie dem Schiavos, wo Zweifel am Willen der Patientin bestünden, sollte für die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen entschieden werden.

Obduktion soll alle Zweifel beseitigen

Schiavos Leiche soll obduziert werden, um endgültige Gewißheit über das Ausmaß des Hirnschadens zu erlangen, den sie 1990 bei einem Herzstillstand erlitten hatte. Die Eltern der 41jährigen zweifeln die Diagnose der Ärzte an, wonach Schiavo dabei ihr Bewußtsein und ihre Empfindungsfähigkeit unwiederbringlich verlor. Mit dem Argument, seine Frau hätte in diesem Zustand nicht weiterleben wollen, hatte Michael Schiavo den Abbruch der künstlichen Ernährung durchgesetzt. Nach der Obduktion plant Michael Schiavo eine Feuerbestattung, was seine Schwiegereltern Bob und Mary Schindler ebenfalls ablehnen.

Noch am Mittwoch abend waren die Schindlers mit einem letzten Eilantrag zur Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gescheitert. Die Einschaltung der Bundesgerichtsbarkeit hatten der Kongreß und Präsident Bush mit einem Sondergesetz ermöglicht, nachdem der Rechtsstreit bereits sämtliche Instanzen des Bundesstaates Florida durchlaufen hatte. Auch die Bundesgerichte wiesen die Eilanträge der Eltern jedoch ab und zeigten sich über die Einmischung der Politik zum Teil deutlich verstimmt.

„Es ist kein schöner Anblick“

Noch am Donnerstag morgen hatte Schiavos Bruder Bobby Schindler die Komapatientin besucht. Er zeigte sich betroffen über den Zustand seiner sterbenden Schwester. „Es ist kein schöner Anblick, das kann ich Ihnen sagen“, erklärte er, als er am frühen Morgen das Krankenhaus verließ. Ein Pfarrer, der ihn begleitet hatte, berichtete, Schiavos Gesicht sei eingefallen, ihre Augen rollten ständig hin und her.

Noch am Vortag hatten die Eltern Bob und Mary Schindler berichtet, ihre Tochter habe bei ihrem Besuch noch Reaktionen gezeigt. Ärzte haben ähnliche Schilderungen allerdings wiederholt angezweifelt, nach ihrer Einschätzung handelte es sich um bloße Reflexe. Schiavos Hirnrinde war infolge einer 1990 erlittenen Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr bei einem Herzstillstand massiv geschädigt worden. In der Hirnrinde befinden sich die Zellstrukturen, die Gedanken, Empfindungen, Erinnerungen und Gefühle kontrollieren. Terrri Schiavo lag seit 15 Jahren im Wachkoma.

Lehmann: Schiavos Tod ethisch nicht erlaubt

Vertreter der christlichen Kirchen in Deutschland reagierten mit Mahnungen zum Schutz des Lebens auf die Todesnachricht aus Florida. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, erklärte am Donnerstag abend: „Mit Nachdruck erinnern wir daran, daß das Verhungernlassen eines Menschen wie bei Terri Schiavo ethisch nicht erlaubt ist. Ihr Tod ist ein alarmierendes Zeichen für den Schutz des Lebens.“ Der Fall Terri Schiavo habe „schockierend vor Augen geführt“, welche „Gefahren“ mit der Entwicklung lebenserhaltender Maßnahmen zusammenhängen. „Allzu leicht können Ärzte, Pfleger, Angehörige oder Richter zu Herren über Leben und Tod werden“, erklärt der Kardinal.

Der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, forderte Konsequenzen aus dem Fall Schiavo. Solange keine klare Willensäußerung des Kranken vorliege, „hat die Fürsorge für das Leben Vorrang“, sagte Huber im rbb-Inforadio. „Man kann nicht ohne einen erklärten Willen des betroffenen Menschen seinem Leben auf diese Weise ein Ende machen.“ Deutschland müsse „klare Regeln aufstellen, wie eine eindeutige Willensäußerung in einem solchen Fall aussehen soll“.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP, Reuters, AFP
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