23.08.2007 · Glück im Unglück: Boris Becker haftet für die Insolvenz des Unternehmens Sportgate, an dem er 60 Prozent der Anteile hielt - aber mit einer viel geringeren Summe, als ursprünglich gefordert.
Der frühere Tennis-Star Boris Becker muss mit rund 108.000 Euro für das insolvente Internet-Portal „Sportgate“ haften. Das Münchner Oberlandesgericht schränkte bei seinem Urteil am Donnerstag Beckers Haftung für das 2001 Pleite gegangene Internet-Portal ein.
Dessen Insolvenzverwalter hatte von Becker 1,5 Millionen Euro gefordert. Er berief sich auf eine Haftungserklärung, die Becker im Sommer 2000 in einer amerikansichen Hotelbar unterzeichnet hatte. Das Gericht sah diese Erklärung aber als nicht rechtswirksam an, da sie durch eine nachfolgende Vereinbarung aufgehoben worden sei.
Vier Instanzen durchlaufen
Der ehemalige Sportler war nicht selbst zur Urteilsverkündung erschienen. Der Fall beschäftigt bereits die vierte Gerichtsinstanz. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Münchner Oberlandesgericht aufgehoben. Sportgate sollte ursprünglich Internetportal für die 87.000 Vereine des Deutschen Sportbundes sein und so Amateursportler miteinander in Kontakt bringen.