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Seligsprechung von Johannes Paul II. Santo subito?

29.06.2005 ·  Weniger als drei Monate nach dem Tod von Johannes Paul II. hat in Rom das Verfahren zur Seligsprechung des verstorbenen Papstes begonnen.

Von Heinz-Joachim Fischer, Rom
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Es wäre schön, wenn Papst Johannes Paul II. beim Welttreffen der katholischen Jugend Mitte August in Köln von Benedikt XVI. zum Seligen proklamiert würde, heißt es in Rom. Diese Idee hatte man nicht von den Spruchbändern abgeleitet, die einige Gläubige bei der feierlichen Eröffnung des amtlichen kirchlichen Verfahrens (vor der zuständigen vatikanischen Kongregation) durch Kardinal Ruini, den Stellvertreter des Papstes für das Bistum Rom, in der Lateranbasilika am Dienstag abend hochhielten. "Santo subito", sofort heilig, stand fordernd darauf.

Der ehemalige Privatsekretär des am 2. April gestorbenen Papstes, der polnische Erzbischof Dziwisz, der jetzt zum Metropoliten von Krakau ernannt worden ist, sprach öffentlich davon. Auch wenn er gleich hinzufügte, das sei "unrealistisch". Aber es wäre "traumhaft" und außerdem ein großartiges "Zeichen der polnisch-deutschen Versöhnung", wenn der Pole Karol Wojtyla von dem Deutschen Joseph Ratzinger zum Seligen erhoben würde.

Urteil schon vorweggenommen

Das sei vielleicht nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht ganz unwahrscheinlich, hieß es dazu am Mittwoch in Rom. "Peter und Paul" ist Feiertag in Rom und wurde von den Römern durch einen Ausflug ans Meer und im Vatikan durch den traditionellen Besuch einer Delegation des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel gefeiert. Bei der Pontifikalmesse in Sankt Peter überreichte Benedikt den mehr als 30 neu ernannten Erzbischöfen, darunter auch dem Krakauer Dziwisz, das Pallium, einen weißen wollenen Schulterüberwurf.

Ob Erzbischof Dziwisz dem neuen Papst dabei von seinem "Traum" erzählte oder er schon offene Türen beim früheren Präfekten der Glaubenskongregation einrannte? Insofern liegt ein Sonderfall vor: Das positive Zeugnis des jahrzehntelangen Privatsekretärs ist nicht selbstverständlich in der jüngsten Papstgeschichte. Zudem hat der neue Papst mit der Zustimmung zur sofortigen Eröffnung des Seligsprechungsprozesses, die er am 13. Mai verkündete, sein bejahendes Urteil ebenfalls schon vorweggenommen.

Selige und Heilige als Vorbilder und Fürsprecher

Nach dem theologischen Verständnis bedeutet die Seligsprechung ("Beatifikation") als erste Instanz - künftig von Kardinal-Erzbischöfen vorgenommen - und die Heiligsprechung ("Kanonisation", dem Papst vorbehalten) als zweite, höhere, an einen weiteren Personenkreis gerichtete Instanz das feierliche amtliche Urteil des Papstes über das christlich vollkommene Leben von "Dienern Gottes", die dem Vorbild Christi in herausragender überzeugender Weise gefolgt sind. Diese haben entweder durch ihren Tod als Märtyrer oder "durch heroische Tugenden" menschlicher Prägung und religiöser Orientierung ein leuchtendes Zeugnis für das Himmelreich im Unterschied zum normalen irdischen Leben abgelegt. Das hat seit alters her die Gläubigen zur Verehrung getrieben.

Indem die Kirche diesen gestorbenen Gläubigen vor aller Welt amtlich bestätigt, daß sie "die Tugenden heldenhaft geübt und in Treue zur Gnade Gottes gelebt haben, besinnt sie sich auf die Macht des Geistes der Heiligkeit, von dem sie Zeugnis geben soll". Zugleich sollen die Hoffnungen aller Gläubigen gestärkt werden, indem die Seligen und Heiligen ihnen als Vorbilder und Fürsprecher präsentiert werden. Durch die amtliche Bestätigung wird der öffentliche Kult der Heiligen gerechtfertigt.

Hält die Verehrung der Gläubigen an?

Das beste Mittel dafür ist, abzuwarten - unter Umständen Jahrhunderte - und zu prüfen, ob die Verehrung der Gläubigen andauert. Für den Amtsprozeß, beginnend am Ort, im Bistum des Seligen, sehen das Kirchenrecht und eine strenge Verfahrensordnung der vatikanischen "Kongregation für die "Angelegenheiten der Heiligen" genaue Regeln vor. In diesem Verfahren ist sogar die Hilfe des Teufels erwünscht; ein "Advocatus Diaboli", ein absichtlich übelmeinender Rechtsanwalt, soll mögliche Hinderungsgründe ausfindig machen. Ein kleiner schwarzer Fleck auf einem ansonsten blütenweißen päpstlichen Gewand würde ausreichen.

Aber was will man bei Karol Wojtyla noch prüfen? Vor seiner Priesterweihe 1946, vor seiner Bischofsweihe 1958, vor seiner Ernennung zum Erzbischof von Krakau 1964 ist er kirchlich gründlich "untersucht" worden. Nach seiner Wahl zum Papst im Oktober 1978 haben viele sein Privatleben davor erforscht und keinen Skandal gefunden. Danach spielte sich sein Leben vor aller Augen ab, im Vatikan und draußen. Und wie ein Papst die üblichen fünf Jahre zwischen dem Tod und der Prozeßeröffnung, wie jetzt geschehen, abkürzen kann, vermag er auch den Prozeß so sehr zu beschleunigen? Die Jugendlichen aus aller Welt in Köln, die noch von Johannes Paul II. eingeladen wurden, würden es begeistert aufnehmen. Es hängt von Benedikt ab, ob er dieses Gastgeschenk aus Rom nach Deutschland mitbringt.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, AFP, AP
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