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Prozeß Raab muß kein Schmerzensgeld zahlen

31.03.2005 ·  Moderator Stefan Raab muß keine 90. 000 Euro Schmerzensgeld an eine Frau aus Frankfurt am Main zahlen. Das Berliner Landgericht entschied, daß die Darstellung in der Sendung „TV total“ eine zulässige Satire war.

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Moderator Stefan Raab muß keine 90. 000 Euro Schmerzensgeld an eine Mutter aus Frankfurt am Main zahlen. Das Berliner Landgericht entschied am Donnerstag, daß die Darstellung der Frau in der Sendung „TV total“ im vergangenen September eine zulässige Satire war. Die 28jährige war damals als „perfekt getarnte Drogendealerin“ bezeichnet worden, als sie ihre Tochter mit einer Schultüte begleitete.

Dies sei keine so schwere Persönlichkeitsverletzung, daß Schadensersatzanspruch bestehe, entschied das Gericht. Der Anwalt der Frankfurterin, Frank Roeser, hatte dagegen argumentiert, seine Mandantin sei vor einem Millionenpublikum in ihrer Menschenwürde schwer verletzt worden. „Nach der Sendung begann ein regelrechtes Spießrutenlaufen, das in einer persönlichen Katastrophe endete.“ Für die aus der Türkei stammende Frau sei es besonders grausam gewesen, als Drogendealerin hingestellt zu werden, sagte Roeser.

„Auf dem Altar der Einschaltquote geopfert“

Seine Mandantin habe ihren Job in einer Fastfoodkette verloren, nachdem scharenweise Raab-Fans voller Schadenfreude zu ihrem Arbeitsplatz gepilgert seien. Die Frau habe sich auch in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Anwalt Roeser betonte, seine Mandantin sei „auf dem Altar der Einschaltquote geopfert“ worden. Raabs Anwalt Heiko Klatt hatte dagegen betont, es handle sich um Satire im zulässigen Rahmen. Eine Schultüte als überdimensionale Marihuana-Zigarette zu tarnen, sei eine absurde Vorstellung. Der Frau gehe es lediglich um Geld.

Raab, für den solche juristischen Auseinandersetzungen nicht neu sind, war nicht zum Gerichtstermin erschienen. Wegen derber Späße mit der Essener Schülerin Lisa Loch war der 38jährige Pro-Sieben-Moderator zu 70. 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Er hatte den Namen der Schülerin für anzügliche Witze genutzt. Gegen das jüngste Berliner Urteil ist Berufung vor dem Kammergericht möglich. Der Anwalt der Frankfurterin hatte schon vor dem Richterspruch angekündigt, gegebenenfalls die nächste Instanz anzurufen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP, dpa, ddp
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