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Nadja Benaissa Viel, viel Kraft für die Zukunft

 ·  Der Prozess gegen Nadja Benaissa hatte am Ende wenig Geheimnisvolles. Dafür hat das ausgewogene Urteil einiges geradegerückt, was im Vorfeld und der Begleitung des Prozesses fälschlicherweise hineininterpretiert worden ist.

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Nadja Benaissa ist eine öffentliche Person, noch. Das will sogar ihr Verteidiger nicht bestreiten. Das heißt, sie hat sich auf der Anklagebank fotografieren lassen müssen, ohne verlangen zu können, bei der Veröffentlichung müsse ihr Gesicht gepixelt werden. Die am Donnerstag wegen Ansteckung eines früheren Partners mit dem HI-Virus, juristisch: wegen gefährlicher Körperverletzung, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte Sängerin der Popgruppe „No Angels“ hielt vor jeder Verhandlung das Blitzlicht aus. Den Blick ins Leere gerichtet, die Andeutung eines Lächelns, eine Spur Schwermut.

Diese Bilder haben ihrem Fall einen Hauch von Mystik verliehen. Dabei war in den eineinhalb Wochen vor dem Darmstädter Amtsgericht wenig Geheimnisvolles zu verhandeln. Bei Lichte betrachtet musste sich jemand verantworten, der das Risiko zu leicht genommen hatte, Sexualpartner mit dem HI-Virus anzustecken. Solche Verfahren gab es in den vergangenen Jahren in größerer Zahl. Bei den meisten, auch diesmal, herrscht am Ende das ungute Gefühl, mit dem Strafrecht wenig bewirken zu können. An Abschreckung glauben die wenigsten Staatsanwälte. Selbst wenn sie das, wie im Fall von Benaissa, wegen einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit nur schwer zugeben können. Richter Dennis Wacker sagte zur Urteilsbegründung, es sei nicht darum gegangen, ein Exempel zu statuieren.

Haarsträubende Kurven

Bliebe der Gedanke der Aufklärung. So betrachtet, hat der Prozess gegen die 28 Jahre alte Sängerin doch womöglich einen tieferen Sinn gehabt. Ihre turbulente Vita, ihr, wie sie es heute selbst sieht, „unentschuldbarer Fehler“, einige Sex-Partner nicht über ihre Krankheit informiert zu haben, passt zur wachsenden Sorge, eine Jugend in permanenter Partylaune gehe inzwischen wieder sehr locker mit der Ansteckungsgefahr um. Dass das Virus keinen Unterschied macht, ob jemand berühmt ist oder nur locker drauf, könnte als Resümee aus dem Prozess gezogen werden und nachdenklich machen, ob nicht ein jeder sich selbst schützen müsse. Aidshilfe-Organisationen hatten aus ebendiesem Grunde sogar den Freispruch für Benaissa gefordert.

Das ausgewogene Urteil hat einiges geraderücken können. Zum einen, dass die Rechtsprechung nicht als Reparaturwerkstatt von gesellschaftlichen Versäumnissen und schon gar nicht als Spielball des Boulevards taugt. Nadja Benaissa wurde als junge Frau beurteilt, deren Leben – drogensüchtig mit 15, schwanger mit 16, Popstar mit 18 – haarsträubende Kurven aufweist. Verhandlung und Urteil hoben sich wohltuend vom Bekanntwerden dieser durch die Staatsanwaltschaft befeuerten Affäre um das gefährliche Intimleben eines Popstars ab. Benaissa war, wie sie es sieht, „zwangsgeoutet“ worden, als man sie im April 2009 wegen angeblicher Wiederholungsgefahr für zehn Tage in Untersuchungshaft steckte.

Nadja Benaissa hat das Urteil akzeptiert. Sie muss als Bewährungsauflage 300 Stunden in einer Aids-Hilfe-Einrichtung arbeiten. Außerdem will sie ein Buch schreiben. Kurz vor dem Prozess hatte sie Insolvenz angemeldet. Das Management der Gruppe lässt vielsagend offen, ob sie weiter zur Band gehört: „Die No Angels wünschen allen Betroffenen und deren Familien und natürlich auch Nadja und ihrer Tochter für die Zukunft viel, viel Kraft.“

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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