04.03.2005 · Viele ethische Minderheiten sind in England mittlerweile Teil der Gesellschaft - mit entsprechendem Selbstbewußtsein. Da wundert es nicht, daß sich ein Mädchen in London seine Religionsfreiheit erstreitet.
Eine fünfzehnjährige Schülerin hat sich in Großbritannien das Recht erstritten, mit vollem traditionellen Gewand der muslimischen Frauen in die Schule gehen zu dürfen. Das Berufungsgericht in London gab der Schülerin Shabina Begum recht. Sie hatte darauf bestanden, die sogenannte Dschilbab tragen zu dürfen, war von der Denbigh High School in Luton aber mit Verweis auf die dort geltende Schuluniform vom Unterricht ausgeschlossen worden.
Das Mädchen berief sich jedoch auf die europäische Menschenrechtskonvention und klagte, daß die Kleidungsregeln der Schule die Menschenrechte verletzten. Vor Gericht wurde das muslimische Mädchen von Cherie Booth vertreten, der als Anwältin tätigen Ehefrau des britischen Premierministers Tony Blair.
Vorwurf der religiösen Auswahl
Vor Gericht plädierte sie dafür, daß jedes Kind in der Lage sein müsse, seiner religiösen Überzeugung Ausdruck zu verleihen. „Daß sich Frauen zurückhaltend kleiden, ist nicht irgendeine merkwürdige kulturelle Marotte, sondern religiöse Überzeugung“, sagte Booth. Sie warf dem Gericht vor, mit dem Ausschluß des Mädchens vom Unterricht praktisch eine religiöse Auswahl unter den Schülern zu treffen. Die Schule wird zu 79 Prozent von muslimischen Kindern besucht.
Trotz der Schuluniform erlauben die multikulturellen britischen Schulen nahezu alle das Kopftuch, die jüdische Kippa, den Turban der Sikhs und das christliche Kreuz. Die Denbigh High School in Luton gestattet den Jugendlichen sogar, nach muslimischer Tradition des „hedschab“ in einem „Schalwar Kamiz“ zu erscheinen, also einer Tunika mit weiter Pumphose.
Regel verletzt Menschenrechte
Aber die traditionelle Dschilbab, die lediglich das Gesicht und die Hände unbekleidet läßt, war dem Mädchen von der Schule verweigert worden, weil sie ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für das Kind darstelle. Das Berufungsgericht urteilte aber, daß die Schule das Mädchen unrechtmäßig vom Schulunterricht ausgeschlossen habe. Die Schule habe ihr das Recht verweigert, sich ihrer Religion gemäß zu kleiden, und habe ihr unrechtmäßig den Zugang zur Ausbildung unterbunden. Die Kleidungsregel der Schule verletze die Menschenrechte. Das Tragen eines traditionellen religiösen Gewandes dürfe nicht untersagt werden.
Das Urteil, das von muslimischen Verbänden begrüßt wurde, wird nun dazu führen, daß Schulen bei ihren Vorschriften zur Schuluniform die religiösen Ansprüche von Schülern bis hin zur Dschilbab berücksichtigen müssen. Der Generalsekretär der britischen Lehrergewerkschaft, Steve Sinnott, sagte: „Es gibt auch keinen Grund, warum zum Beispiel die Farbe einer Dschilbab nicht der Farbe der Schuluniform entsprechen kann.“ Entsprechende Richtlinien sollen jetzt an die Schulen ausgegeben werden.
Selbstbewußte Minderheiten
In Großbritannien kleiden sich die ethnischen Minderheiten wesentlich selbstbewußter in ihren traditionellen Gewändern als in Deutschland. In London gibt es arabische Frauen, die in der Abaya und in voller Maske vor dem Gesicht einkaufen gehen. Es gibt kaum eine staatliche Schule, die nicht von muslimischen Schülerinnen mit Kopftuch besucht wird, und in zahlreichen Schulen unterrichten Lehrerinnen mit Kopftuch oder der strengeren Magnae.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß in Unternehmen, Banken und Behörden Mitarbeiterinnen mit Kopftuch, Sikhs mit Turban und Juden mit Kippa tätig sind. Während Sikhs berichten, daß ihre Väter in den fünfziger Jahren noch gezwungen wurden, den Turban abzulegen und ihr Haar zu schneiden, tragen heute die Söhne ihre Turbane mit Stolz. Sogar immer mehr Sikh-Frauen tragen den straff gebundenen schwarzen Turban ihrer Religion am Arbeitsplatz. Auch in der Deutschen Botschaft in London wird man mitunter am Visa-Schalter von einer jungen Frau mit Kopftuch bedient.
Als Teil der Gesellschaft akzeptiert
In Großbritannien werden die ethnischen Minderheiten, allen voran die Inder, Pakistaner und Bengalen, mittlerweile als Teil der britischen Gesellschaft akzeptiert - mit Einbürgerungen, Wahlerlaubnis und großen Auswirkungen auf das britische Selbstverständnis. Das Urteil zugunsten von Shabina Begum steht im Gegensatz zu Entscheidungen in Frankreich und Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2003, daß Kopftuch und religiöse Kleidung auf Grundlage eines entsprechenden Landesgesetzes bei Lehrern verboten werden dürfen. Mehrere Bundesländer haben Lehrerinnen bereits das Tragen des Kopftuches untersagt. Frankreich hat im vergangenen Jahr das Tragen religiöser Merkmale in den staatlichen Schulen verboten, so auch das Kopftuch, die Kippa und das große christliche Kreuz.