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Mißbrauchsprozeß Jackson-Anwälte fordern Einstellung des Verfahrens

16.12.2004 ·  Einen Monat vor Beginn des Mißbrauchsprozesses gegen Michael Jackson hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert. Ein taktisches Manöver oder eine begründete Eingabe?

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Die Anwälte von Michael Jackson fordern eine Einstellung des Kindesmißbrauchs-Prozesses. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Kompetenzen überschritten und unnötige Hausdurchsuchungen angeordnet, erklärten die Verteidiger in einer am Mittwoch veröffentlichten Eingabe an das zuständige Gericht in Santa Maria.

Die letzte Durchsuchung von Jacksons Anwesen am 3. und 4. Dezember war nach ihrer Ansicht „eindeutig dazu bestimmt, den Angeklagten, seine Familie und sein Personal zu verschrecken und einzuschüchtern“. Davon abgesehen werde der „King of Pop“ allein wegen seiner Prominenz schlechter behandelt als andere, kritisierten die Anwälte. Das Verfahren müsse eingestellt oder zumindest der für den 31. Januar geplante Prozeßauftakt verschoben werden. Ursprünglich sollte der Prozeß schon im September beginnen, mit dem Termin am 31. Januar war das Gericht bereits der Verteidigung entgegengekommen.

Deborah Rowe will Besuchsrecht erstreiten

Jacksons frühere Ehefrau Deborah Rowe will sich unterdessen das Recht erstreiten, die gemeinsamen Kinder Paris (5) und Prince Michael (8) besuchen zu dürfen. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die am Mittwoch bekannt wurden. Rowe und Jackson waren von 1996 bis 1999 verheiratet. Damals reichte die ehemalige Krankenschwester aus dem Stab von Jacksons Schönheitschirurg die Scheidung ein, zwei Jahre später verzichtete sie auf alle Elternrechte. 2003 beantragte sie jedoch das Sorgerecht für die Kinder, was der zuständige Richter ablehnte. Wann über den neuen Antrag auf das Besuchsrecht entschieden werden soll, wurde zunächst nicht bekannt.

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