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Sonntag, 12. Februar 2012
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Kündigung wegen 1,30 Euro Kassiererin geht vor Verfassungsgericht

27.02.2009 ·  Die Kassiererin, die wegen 1,30 Euro ihre Stelle verloren hat, will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ihr Anwalt argumentiert, die Bedeutung und Tragweite ihrer Grundrechte seien verkannt worden.

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Wegen 1,30 Euro hat sie ihre Stelle verloren - nun will die Berliner Supermarkt-Kassiererin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Anwalt der 50-Jährigen kündigte am Freitag den Gang nach Karlsruhe an. Die Frau war nach 31 Jahren gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die fristlose Kündigung am Dienstag für rechtens. Das Urteil hatte bundesweit Empörung bei Gewerkschaften und einigen Politikern ausgelöst. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach am Donnerstag - nach zunächst deutlicheren Worten - von einem unverhältnismäßigen Urteil.

Anwalt Benedikt Hopmann argumentiert nun, die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte der Kassiererin seien verkannt worden. Die Kassiererin sei durch den Richterspruch von der Ausübung ihres Berufs abgeschnitten - nach Hopmanns Sicht ein Verstoß gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Berufswahl garantiert.

Anwalt fordert Änderungen im Kündigungsschutzrecht

Der Anwalt bot dem früheren Arbeitgeber, der Kaiser's Tengelmann- Gruppe, erneut einen Vergleich an. „Meine Mandantin ist bereit, auf ihre Tätigkeit als Kassiererin einschließlich der Zulage von circa 62 Euro zu verzichten, wenn sie weiterhin als Verkäuferin eingesetzt wird.“ Das habe der Arbeitgeber aber schon vor dem Urteil abgelehnt.

Die Berliner Richter ließen in ihrem Urteil eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu. Dagegen will Hopmann Beschwerde einlegen. Er kritisierte, die Arbeitsgerichte orientierten sich ausschließlich an den Interessen des Arbeitgebers, „das heißt den Interessen des Kapitals“. Der Jurist forderte Änderungen im Kündigungsschutzrecht. Bei Bagatellvermögensschäden dürfe eine Kündigung nicht ohne vorherige Abmahnung möglich sein.

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