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Klage stattgegeben Madonna-Adoption wird neu aufgerollt

29.11.2006 ·  Die Klage von Menschenrechtsgruppen hatte Erfolg: Ein Gericht ordnete an, daß die Adoption eines malawischen Kindes durch die Popsängerin Madonna neu aufgerollt werden muß. Die Amerikanerin soll gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen haben.

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Ein Gericht in Malawi hat der Klage von 67 Menschenrechtsgruppen gegen die Adoption des malawischen Halbwaisen David Banda durch die Popsängerin Madonna stattgegeben. Damit muß nunmehr die gesamte Adoptionsprozedur neu aufgerollt werden.

Madonna hatte im Oktober den 18 Monate alten David adoptiert und damit im Land einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die Kläger werfen der Sängerin vor, gegen malawisches Recht verstoßen zu haben.

Madonna erfüllt Adoptionskriterien nicht

Gemäß der Gesetzgebung des südafrikanischen Landes sind Auslandsadoptionen nicht erlaubt. Vielmehr müssen die künftigen Eltern einen festen Wohnsitz in Malawi haben und dort mindestens 18 Monate mit dem Kind leben, bevor über eine endgültige Adoption entschieden werden kann - alles Kriterien, die von der amerikanischen Künstlerin nicht erfüllt werden. Gleichwohl hatte Madonna von den malawischen Behörden das Sorgerecht für die kommenden 18 Monate erhalten und den Jungen unverzüglich nach London fliegen lassen.

Das Gericht wird nun auch klären müssen, inwieweit eine millionenschwere Spende Madonnas für malawische Waisenhäuser die Behörden damals milde stimmte. Gleichwohl hat der Medienrummel um die Adoption des kleinen Jungen die malawische Regierung offenbar vorsichtig werden lassen. Die Adoption eines weiteren Kindes, in diesem Fall eines kleinen Mädchens, gelang Madonna jedenfalls nicht. Statt dessen wächst das Kind nun in der Obhut eines australischen Missionarsehepaares auf, das seit Jahren in Malawi lebt.

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