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Gerichtsbeschluss Wegen Inzests Verurteilter muss vorerst nicht in Haft

02.03.2007 ·  Patrick S. und seine Schwester haben vier gemeinsame Kinder. Das ist eigentlich strafbar. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, Patrick S. vorerst auf freiem Fuß zu lassen. Das Geschwisterpaar will den Inzest-Paragraphen 173 kippen.

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Der wegen Inzest zu zwei Haftstrafen verurteilte Patrick S. muss vorerst nicht ins Gefängnis. „Die Staatsanwaltschaft hat von der Vollstreckung der Freiheitsstrafen vorläufig abgesehen“, heißt es in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Einen Eilantrag des Mannes aus dem sächsischen Zwenkau auf einstweilig Haftverschonung wies das Bundesverfassungsgericht deshalb aus formalen Gründen ab.

Der Kläger und seine Schwester Susan K. wollen das Inzestverbot mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe kippen. Der umstrittene Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs ahndet den Beischlaf unter erwachsenen Geschwistern mit bis zu drei Jahren Haft. Die Anwälte des 30 Jahre alten Klägers sehen darin einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung von Erwachsenen.

Hauptverfahren folgt noch in diesem Jahr

Patrick S. hat mit seiner sieben Jahre jüngeren Schwester vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren. Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn wegen „Beischlafs unter Verwandten“ zu Freiheitsstrafen von 14 und 16 Monaten verurteilt. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden dies bestätigt. Die Strafen hat S. bereits teilweise verbüßt. Derzeit befindet sich S. in Freiheit, eine Reststrafe von drei Monaten und zehn Tagen stünde aber noch aus.

Ein weiterer Termin zum Strafantritt sei aber von der Staatsanwaltschaft noch nicht festgesetzt worden, betonte nun das Bundesverfassungsgericht. Daher liege keine Eile und kein Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung vor. Im Hauptverfahren will das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über den Streit entscheiden. Patrick S. war im Alter von vier Jahren zu einer Pflegefamilie gekommen und lebte zunächst in Potsdam. Erst im Jahr 2000 hatte er auf der Suche nach seiner Familie seine Schwester Susan in Zwenkau wieder getroffen. Dabei waren sich die beiden näher gekommen. Im Oktober 2001 wurde das erste von inzwischen vier Kindern geboren.

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