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Früherer Bayern-Profi Drei Jahre und neun Monate Haft für Breno

 ·  Das Gericht hat den ehemaligen Bayern-Spieler Breno der schweren Brandstiftung für schuldig befunden und ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Der FC Bayern sagt Breno Unterstützung zu – die Staatsanwaltschaft ermittelt indes auch beim Verein selbst.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (27)

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Christian Rumpf

Wenn Millionäre Frust haben ...

Dann wird eben mal das Haus angezündet !.
Hört sich nach einer harten Strafe an, wenn man bedenkt das Kinderschänder und Vergewaltiger nur Bewährung oft bekommen.

Aber kommt eben auf den Richter drauf an, die Deutschen Gesetze können recht hart sein, wenn der Richter es will.
Aber viele Richter wollen nicht.

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Thomas Brentana

Ein junges "Supertalent"

wird nicht in eine andere Welt verkauft. Er unterschreibt einen Arbeitsvertrag aus freien Stücken. Geld und Ruhm waren da wohl eher die Antriebsfeder als all die selbstherrlichen Kommentare. Wer sich nicht reif genug fühlt kann jederzeit gerne wieder in seine Heimat zurückkehren. Nebenbei erhält man auch beim FC Bayern sein volles Gehalt wenn man "nur" auf der Bank oder der Tribüne sitzt. All das kann man natürlich auch unberücksichtigt lassen und von einem armen ausländischen Jungen faseln den man doch bitte nicht das Leben versauen soll.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:45 Uhr
Nils Kuhs

Sie irren sich bei einer Kleinigkeit

Auch Spieler des FC Bayern sind "nur" Arbeitnehmer. Und was passiert mit einem Arbeitnehmer der lange krank ist?
Soweit ich informiert war, hat ja gerade diese "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Breno in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Er hat ja gerade nicht soviel verdient, wie er als gesunder aktiver Spieler bekommen würde, sondern "nur" das Geld von der Berufsgenossenschaft. Gerade bei Ihm war ja das Problem, er hätte viel verdienen können, war aber ständig verletzt und hat "viel" weniger verdient. Aber hat anscheinend tatsächlich einen anderen Lebensstil geführt.
Dies soll nichts entschuldigen. Nur ist Ihr Argument "Bank bzw. Tribüne und volles Gehalt" in diesem konkreten Fall, falsch.

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Max Rapp
Max Rapp (maxrapp) - 05.07.2012 01:28 Uhr

Zu harte Strafe

Bei der Strafbemessung sind besondere Härten zu berücksichtigen. In den meisten Fällen ist es nach vier Jahren möglich - wenn auch schwierig - in den erlernten Beruf zurückzukehren. Für einen Profifußballer bedeutet eine fast vierjährige Haftstrafe dagegen de facto, dass er seinen Beruf nie wieder wird ausüben können. Das Zeitintervall in dem man Spitzensport betreiben kann ist einfach zu klein und der Trainingsrückstand einfach zu groß.
Auch wenn man das Strafziel der Resozialisierung berücksichtigt, ist das Urteil unverständlich: Man schafft sich hier quasi ohne Not einen Sozialfall. Breno hat nichts anderes gelernt als Fußballer zu sein. Das Motiv für das Verbrechen war Frust, seinen Beruf nicht ausüben zu können. Entsprechend wäre die beste Resozialisierungsstrategie für Breno, dies wieder tun zu können - nicht es für alle Zeiten zu verunmöglichen und einem jungen Menschen jede Zukunftsperspektive zu nehmen. Eine Bewährungsstrafe hätte es getan - zum Besten aller Beteiligten.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:35 Uhr
Nils Kuhs

Ist doch ein Märchen

Den erlernten Beruf möchte ich mal sehen. Und auch an Sie meine Frage: Wäre er ein Manager bei der Bank x und ich würde jetzt wie Sie argumentieren, dann würden Sie mich in der Argumentation unterstützen? Ich glaube kaum.
Außerdem muss man sich doch mal fragen, wenn man mal unterstellt, er würde nie mehr Fußball spielen können, warum man so einem jungen Menschen nicht zumuten kann, einen anderen Beruf zu erlernen? Wäre er ALG II Empfänger, gleich alt und könnte z.B. aus gesundheitlichen Gründen in seinem erlernte Beruf nicht mehr arbeiten, dann würden Sie auch sagen, sein berufliches Leben ist zu Ende. Umschulung nicht mehr zumutbar...

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Thomas Meyer (meyertom) - 04.07.2012 22:12 Uhr

Bayernführung

Das vorläufig tragische Ende eines 22-jährigen Supertalentes aus Brasilien wirft nach der Urteilsverkündundung erhebliche Fragen auf: Wie kann es möglich sein, daß einer der höchstdotierten Fußballclubs der Welt einen 12 Millionen Euro teuren Spieler derart abstürzen lässt. Breno kam mit gerade mal 18 Jährchen aus einer völlig anderen Welt nach München und einem Kulturschock gleich, nicht nur in die europäische Kälte. Er mußte sich an dieses neue Umfeld erst gewöhnen. Die angebliche und vielgerühmte Bayernfamilie hat hier anscheinend vollkommen versagt. Bei Uli Hoeneß, der sich ständig an seinen Hut schreibt "Wir san mia" und dieses Lebensgefühl auch noch selbst verkörpert, klingt dieses Bekenntnis für mich im Nachhinein wie Hohn.

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Hartmut Albrecht

Wurde hier einer verheizt?

Man sollte meinen, daß ein FC Bayern diesem jungen Mann zur Seite steht, ehe es zur Katastrophe kommt. Jetzt ist ein junges Leben schwer beschädigt, die Fußballkarriere vermutlich zuende, ehe sie recht begonnen hatte. Wozu habemn die Bundesligavereine ihre Psychologen und Therapeuten? Wer Grünwald etwas kennt und sich den 22-Jährigen mit Frau und zwei Kindern dort vorstellt, langzeit verletzt, vermutlich ganz ohne menschliche Kontakte, ...

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Renate Simon
Renate Simon (-simon-) - 04.07.2012 19:24 Uhr

Mir tut der junge Mann leid

mal unabhängig von der Straftat. Erst 22 Jahre alt, hochgejubelt, fallengelassen und wohl mit allem, was das Leben so bringt, in diesem Fall wohl auch noch mit einer sehr dominanten Ehefrau, ihre Kinder, eigenes Kind, Verletzungen, völlig überfordert. Ich vermute, er kommt aus ärmlichen Verhältnissen, mit 18 Jahren Profi, nach D verkauft, Wohnsitz eine Villa im Nobelvorort. Vielleicht ein Lebenstraum, aber wie das mit Träumen oft so ist... in der Realität ist vieles zuviel.

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Gus Savel
Gus Savel (gsavel) - 04.07.2012 19:01 Uhr

es bleibt dabei...

tötet man einen Menschen, kann man unter Umständen mit einer geringeren Haftstrafe davon kommen wie jetzt von dem Gericht ausgesprochen. Das soll keine Stammtischparole sein! Aber manche Urteile entschließen sich meinem Verständnis. Ich denke mir, dass ein undemokratisch denkender Mensch wie Kappus, dem ich auch eine gewisse kriminelle Energie nachsage...im Falle einer Verurteilung mit einer bedeutend milderen Strafe rechnen kann.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:29 Uhr
Nils Kuhs

Es bleibt eben nicht dabei

Das Problem ist doch, dass Sie sich nicht auskennen. Sie haben doch tatsächlich keine Ahnung vom Rechtssystem. Dies ist nur eine Feststellung und soll sich nicht Herabwürdigen.
Fakt ist, es gibt genauso Fälle, bei denen bei "Brandstiftung" der Täter zu einer viel höheren Strafe verurteilt wurden. Exakt das gleiche bei diversen Tötungsdelikten.
Laien kennen eben nur spektakuläre Fälle aus der Presse und das verwirrt diese. Laien machen sich ja i.d.R. auch nicht die Mühe mal ein Urteil durchzulesen. Weil dann würden Sie auch verstehen, warum bei manchen Fällen "milde" Urteile herauskommen. Dies kann viele Gründe haben. Gerade deshalb sind ja "Quervergleiche" i.d.R. sinnfrei.

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Wilhelm Arnold

Nachtrag zum Urteil von Torben P.

Er bekam natürlich keine Bewährung wie Thomas Meier richtig angemerkt hat, sondern Haftverschonung.

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Paul Roth

absolut absurdes Urteil...

3 Jahr und 9 Monate dafür, dass bis auf einen § absolut niemand geschädigt wurde ?

der absolute Wahnsinn, da macht ja eine Haftstrafe in arabischen Ländern wegen der Beleidung des Propheten mehr Sinn, immerhin haben sich davon wohl einige auf den Schlipps getreten gefühlt...

Wenn man sich vorstellt das richtige Randalierer, Betrüger, Schläger und Vergwaltiger oftmals selbst bei Wiederholung mit Bewährung davon kommen, ist dieses Urteil für die Opfer der zuvor genannten ein richtig fester Schlag ins Gesicht... nach dem Motto: "Der tadellose Zustand einer Villa, ist uns bei weitem mehr wert als ihre Gesundheit !"

Eine Verurteilung zur Bezahlung des Feuerwehreinsatzes und der übrigen entstanden Kosten wäre hier richtig gewesen...

Und wer jetzt kommt mit "man darf eine Vergewaltigung nicht mit einer Brandstiftung vergleichen" DOCH DAS DARF MAN !!!
Das Strafmaß hat nichts andere als die schwere der Tat auszudrücken, andernfalls würde absolute Willkür bei dessen Festsetzung herschen.

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:54 Uhr
Nils Kuhs

Und warum soll diese Aussage von Ihnen einen Sinn ergeben?

Exakt bei solchen Aussagen kann man doch nur den Kopf schütteln. Man kann es auch anders sage, es gibt genug Fälle, bei denen der Täter härter bestraft wurde bzw. bei anderen Straftaten härter Strafen bekommen hat.
Also, welchen Sinn ergibt dies? Ganz einfach, gar keinen.
Schon das Alter. Jeder ist mit 18 Jahren grundsätzlich unbeschränkte Strafmündigkeit. Aber es gibt Ausnahmen. Für manche gilt das Jugendstrafrecht. Und so kann man noch x andere Gründe aufzählen, warum es bei manchen Umstände gibt, die ein milderndes Urteil ergeben.
Sinnfrei ist nur, Urteile nur aufgrund der "Tat" und der "Strafe" zu vergleichen.
Wie gesagt, es gibt "Tötungdelikte" bei denen es eine milde Strafe gibt andere bekommen lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung. Da kann man sich nicht sinnfrei das Urteil raus suchen und vergleichen, dass einem gerade in die Argumentation passt!

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Thomas Bayer
Thomas Bayer (bayerth) - 04.07.2012 21:53 Uhr

21 Jahre

Breno war bei der Tat 21 Jahre alt und unbescholten. Da gibt es genug 21 Jährige, die trotz Vorstrafen bei Körperverletzung und Raub mildere Strafen erhalten.

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Hartmut Albrecht

"Unser" Rechtsstaat?

M.E. hat ein großer Teil des Volkes (wenn Sie wollen: der Bevölkerung) wenig bis kein Vertrauen in Polizei und Justiz.

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Nils Kuhs

Sie haben von unserem Rechtsstaat sicher keine Ahnung

Exakt Leute wie Sie habe ich gemeint. Ihr Problem ist doch, dass Sie überhaupt nicht verstehen, warum es bei diversen Verstößen unterschiedliche Strafhöhen gibt. Nutzen Sie doch einfach mal das Internet und informieren Sie sich, warum gerade schwere Brandstiftung ein so hohes "Strafmaß" hat.
Und Ihr Vergleich mit anderen Straftaten ist vollkommen sinnfrei. Weil es jeweils ganz unterschiedlichen Sachverhalte sind und weil z.B. auch die Täter ganz anders einzuordnen sind (Jugendlich, verminderte Schuldfähigkeit, Reue,...). Das kann man eben nicht sinnfrei vergleichen.
Auch Ihre Begründung für Ihren Vergleich ergibt eben keinen Sinn. Weil schon die Aussage "Willkür" doch ein Witz ist.
Bei Ihnen merkt man doch eindeutig, Sie haben von der Materie (Rechtsstaat bzw. Gesetze) überhaupt keine Ahnung.

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Marc Ritter

Gott sei Dank...

...ist unser Rechtsstaat nicht auf Ihrem Rechtsverständnis begründet!

Kennen Sie einen Paragrafen, aus dem hervorgeht, dass schwere Branstiftung zwangsläufig milder zu bestrafen ist als die von Ihnen genannten Straftaten?

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Nils Kuhs

Rechtliche Laien sollten jetzt kleine Brötchen backen

Rechtliche Laien sollten jetzt kleine Brötchen backen.... Fakt ist, der Großteil hat doch angekündigt, der würde max. eine Bewährungsstrafe bekommen (Promisbonus). Eindrucksvoller kann man sich nicht irren.
Die gleiche Qualität haben auch die Vergleiche mit anderen Fällen. "Ein Angeklagter hat für Körperverletzung aber nur Bewährung bekommen". So argumentieren wirklich nur Laien. Weil man eben nicht Fälle sinnfrei vergleichen kann. Es gibt unzählige Unterscheidungsmerkmale... Jugendrecht? Milderungsgründe?... Wären Gerichtsverhandlungen nicht "individuell" bräuchte man ja für das Urteil nur in einer Liste nachschauen..
Und die Sache mit der Existenz und dem angeblichen Mitleid. Kennt da überhaupt jemand die rechtlichen Hintergründe. Und mal eine Frage an die Moralisten: Wäre es jetzt ein Manager von der x Bank und der würde so argumentieren, dann wäre die Entrüstung gleich?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:24 Uhr
Nils Kuhs

Hat aber relativ wenig mit meiner Aussage zu tun

Widerspricht ja erstmals überhaupt nicht meiner Aussage! Weil es ja ein Unterschied ist, ob man das Strafmaß mit vergleichbaren Fällen (Brandstiftung) vergleicht oder mit sinnfreien Fällen (z.B. Gewaltverbrechen).
Und zur Einschätzung des Strafmaßes habe ich da für Sie mal eine ganz andere Frage: Kennen Sie irgendeine Quelle, bei der eine qualifizierte Person (z.B. Anwalt, Staatsanwalt, Richter, Professor...) dieses Urteil bzw. Strafmaß kritisiert? Wäre doch z.B. das Strafmaß außerhalb der "Norm" gewesen, hätte man dann nicht unzählige qualifizierte kritische Meinungen hören müssen?

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Thomas Meier
Thomas Meier (smitcho) - 04.07.2012 17:00 Uhr

Kann nicht stimmen

Zumindest das von Ihnen erwähnte erste Urteil kann so nicht gefallen sein, da Freiheitsstrafen über zwei Jahre nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. § 56 StGB).

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Wilhelm Arnold

Was geht in diesem Land vor?

Der U-Bahnschläger Torben P. drischt besinnungslos auf sein Opfer ein und schlägt es fast tot. Urteil: 2 Jahre 10 Monate (auf Bewährung).

Zwei U-Bahnschläger verprügeln Giuseppe Marcone, wird auf der anschließenden Flucht von den beiden Verbrechern vor ein Auto gejagt und stirbt. Urteil: 2 Jahre auf Bewährung für beide Verbrecher.

Unabhängig davon, ob man das Urteil für Breno zu hoch oder die Verurteilung der U-Bahnschläger für zu niedrig hält, ist es ein Skandal, dass in Deutschland Sachschaden mit hoheren Strafen belegt werden kann als Personenschaden (in meinen Augen waren die beiden oben genannten Beispiele mindestens Mordversuche).

Man kann an diese Urteilen deutlich sehen welchen Wert ein Menschenleben in unserem Staat besitzt.

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Jürgen Stak
Jürgen Stak (kafka02) - 04.07.2012 15:38 Uhr

Promibonus

Interessantes Strafmaß. Den ausgelobten "Promibonus" scheint es wohl zukünftig nur noch für Politiker und Banksters zu geben...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 20:48 Uhr
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Liebr Herr Stark,

bitte nicht die Medien vergessen.

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Karl Haessner

Existenzvernichtung

Hier wirkt eine mehrjährige Gefängnisstrafe gleichzeitig als Vernichtung der beruflichen Existenz. In zwei oder drei jahren kann Breno mit Fußball kein Geld mehr verdienen. Die Strafe ist zu hart und er ist doppelt und dreifach bestraft. Er kann ja im Gefängnis nicht einmal adäquat trainieren. Er ist Brasilianer und hätte sich leicht nach Südamerika absetzen können unter eventueller Fortsetzung seiner Karriere. Hier hätte es vom Gericht weitaus mehr Fingerspitzengefühl bedurft, zumal er den Schaden wahrscheinlich bezahlen kann.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 02:13 Uhr
Frans Plieventrans

Unsinn

Empathie oder einfach nur Menschlichkeit sind Ihnen offenbar einigermaßen fremd? Zumindest muss man das anhand Ihres Meinungsbeitrags schließen. Hier wird jemandem definitiv die komplette Grundlage seines (bisherigen) beruflichen Lebens entzogen. Man mag darüber streiten, inwiefern es sich hier um objektive juristische Bewertungen handeln kann - das können weder Sie noch ich beurteilen -, aber dass einem der junge Mann Leid tun kann, dazu bedarf es doch wohl keiner besonders ausgeprägten Gutmenschlichkeit? Was, glauben Sie, wird den Herrn Breno wohl nach seiner Haftentlassung erwarten?

Und auch dem Relativismus einiger Forenschreiber kann man sich durchaus anschließen. Wenn jemand bei einem Gewaltverbrechen zu Tode kommt, und der Urheber einer solchen Tat glimpflicher davon kommt als ein geistig vernebelter Zündler, dann stellt sich schon die Frage, wieso dieser härter bestraft wird als jener.

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Chris Chaix
Chris Chaix (Chaix) - 04.07.2012 16:20 Uhr

Milderer Strafmaß für VIP?

Tolle Argumente. Welches Strafmaß erwarten sie wenn Sie Opfer wären? Sonderstrafmaß für VIPs, Politiker, Schauspieler, Behinderte usw.? Gesetze berücksichtigen bereits besondere Umstände zu Tathergang. FC-Bayern hat zuviel zu verlieren als das der Verein seine Spieler mit unkalkulierbare/unzulässige Medikamente vollstopft! Ein Widerspruch in sich! Dann hätten bereits weitere Spieler Klage erhoben gegen FC-Bayern, oder waren alle Spieler bisher "kopflose" bzw. Schafe!? Spätestens die Spielerfrauen hätten Veränderungen bemerkt. FC-Bayern wäre der Erste der alles "geheim" halten kann bei so viele Beteiligten Personen. Ein Gericht hält sich an Fakten, im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten.

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Marc Ritter

Jein

Rein vom Gefühl her gebe ich Ihnen Recht, Herr Haessner! Aber trifft eine Gefängnisstrafe nicht jeden Verurteilten in seiner beruflichen Existenz? Die wenigsten, die eine eine solche Strafe abgesessen haben, finden doch nicht mehr in ihren alten oder in überhaupt irgendeinen Beruf zurück. Allein schon, weil man irgendwie gesellschaftlich gebrandmarkt ist (so sehr dies wiederum dies zu verurteilen ist).
Die Flucht wäre sooo einfach nicht gewesen, hat Breno doch eben genau wegen Fluchtgefahr seinen Reisepass abgeben müssen (ins Winter-Trainigslager der Bayern konnte er meines Wissens nur mit einer Sondergenehmigung reisen).
Und ob Straftäter den von ihm verursachten Schaden bezahlen können oder nicht, sollte keinen Einfluss auf das Strafmaß haben (zumal hier erst die Gebäudeversicherung bezahlt und dann bei Breno Regress nimmt).

Juristisch mag ich das Urteil nicht kommentieren, da keine Ahnung!

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