04.07.2012 · Das Gericht hat den ehemaligen Bayern-Spieler Breno der schweren Brandstiftung für schuldig befunden und ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Der FC Bayern sagt Breno Unterstützung zu – die Staatsanwaltschaft ermittelt indes auch beim Verein selbst.
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Wenn Millionäre Frust haben ...
Dann wird eben mal das Haus angezündet !.
Hört sich nach einer harten Strafe an, wenn man bedenkt das
Kinderschänder und Vergewaltiger nur Bewährung oft bekommen.
Aber kommt eben auf den Richter drauf an, die Deutschen Gesetze
können recht hart sein, wenn der Richter es will.
Aber viele Richter wollen nicht.
wird nicht in eine andere Welt verkauft. Er unterschreibt einen Arbeitsvertrag aus freien Stücken. Geld und Ruhm waren da wohl eher die Antriebsfeder als all die selbstherrlichen Kommentare. Wer sich nicht reif genug fühlt kann jederzeit gerne wieder in seine Heimat zurückkehren. Nebenbei erhält man auch beim FC Bayern sein volles Gehalt wenn man "nur" auf der Bank oder der Tribüne sitzt. All das kann man natürlich auch unberücksichtigt lassen und von einem armen ausländischen Jungen faseln den man doch bitte nicht das Leben versauen soll.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:45 UhrSie irren sich bei einer Kleinigkeit
Auch Spieler des FC Bayern sind "nur" Arbeitnehmer. Und was
passiert mit einem Arbeitnehmer der lange krank ist?
Soweit ich informiert war, hat ja gerade diese "Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall" Breno in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Er hat ja gerade nicht soviel verdient, wie er als gesunder aktiver
Spieler bekommen würde, sondern "nur" das Geld von der
Berufsgenossenschaft. Gerade bei Ihm war ja das Problem, er hätte
viel verdienen können, war aber ständig verletzt und hat
"viel" weniger verdient. Aber hat anscheinend tatsächlich
einen anderen Lebensstil geführt.
Dies soll nichts entschuldigen. Nur ist Ihr Argument "Bank bzw.
Tribüne und volles Gehalt" in diesem konkreten Fall, falsch.
Bei der Strafbemessung sind besondere Härten zu
berücksichtigen. In den meisten Fällen ist es nach vier Jahren
möglich - wenn auch schwierig - in den erlernten Beruf
zurückzukehren. Für einen Profifußballer bedeutet eine
fast vierjährige Haftstrafe dagegen de facto, dass er seinen Beruf
nie wieder wird ausüben können. Das Zeitintervall in dem man
Spitzensport betreiben kann ist einfach zu klein und der
Trainingsrückstand einfach zu groß.
Auch wenn man das Strafziel der Resozialisierung berücksichtigt,
ist das Urteil unverständlich: Man schafft sich hier quasi ohne Not
einen Sozialfall. Breno hat nichts anderes gelernt als Fußballer
zu sein. Das Motiv für das Verbrechen war Frust, seinen Beruf nicht
ausüben zu können. Entsprechend wäre die beste
Resozialisierungsstrategie für Breno, dies wieder tun zu
können - nicht es für alle Zeiten zu verunmöglichen und
einem jungen Menschen jede Zukunftsperspektive zu nehmen. Eine
Bewährungsstrafe hätte es getan - zum Besten aller Beteiligten.
Ist doch ein Märchen
Den erlernten Beruf möchte ich mal sehen. Und auch an Sie meine
Frage: Wäre er ein Manager bei der Bank x und ich würde jetzt
wie Sie argumentieren, dann würden Sie mich in der Argumentation
unterstützen? Ich glaube kaum.
Außerdem muss man sich doch mal fragen, wenn man mal unterstellt,
er würde nie mehr Fußball spielen können, warum man so
einem jungen Menschen nicht zumuten kann, einen anderen Beruf zu
erlernen? Wäre er ALG II Empfänger, gleich alt und könnte
z.B. aus gesundheitlichen Gründen in seinem erlernte Beruf nicht
mehr arbeiten, dann würden Sie auch sagen, sein berufliches Leben
ist zu Ende. Umschulung nicht mehr zumutbar...
Das vorläufig tragische Ende eines 22-jährigen Supertalentes aus Brasilien wirft nach der Urteilsverkündundung erhebliche Fragen auf: Wie kann es möglich sein, daß einer der höchstdotierten Fußballclubs der Welt einen 12 Millionen Euro teuren Spieler derart abstürzen lässt. Breno kam mit gerade mal 18 Jährchen aus einer völlig anderen Welt nach München und einem Kulturschock gleich, nicht nur in die europäische Kälte. Er mußte sich an dieses neue Umfeld erst gewöhnen. Die angebliche und vielgerühmte Bayernfamilie hat hier anscheinend vollkommen versagt. Bei Uli Hoeneß, der sich ständig an seinen Hut schreibt "Wir san mia" und dieses Lebensgefühl auch noch selbst verkörpert, klingt dieses Bekenntnis für mich im Nachhinein wie Hohn.
Man sollte meinen, daß ein FC Bayern diesem jungen Mann zur Seite steht, ehe es zur Katastrophe kommt. Jetzt ist ein junges Leben schwer beschädigt, die Fußballkarriere vermutlich zuende, ehe sie recht begonnen hatte. Wozu habemn die Bundesligavereine ihre Psychologen und Therapeuten? Wer Grünwald etwas kennt und sich den 22-Jährigen mit Frau und zwei Kindern dort vorstellt, langzeit verletzt, vermutlich ganz ohne menschliche Kontakte, ...
mal unabhängig von der Straftat. Erst 22 Jahre alt, hochgejubelt, fallengelassen und wohl mit allem, was das Leben so bringt, in diesem Fall wohl auch noch mit einer sehr dominanten Ehefrau, ihre Kinder, eigenes Kind, Verletzungen, völlig überfordert. Ich vermute, er kommt aus ärmlichen Verhältnissen, mit 18 Jahren Profi, nach D verkauft, Wohnsitz eine Villa im Nobelvorort. Vielleicht ein Lebenstraum, aber wie das mit Träumen oft so ist... in der Realität ist vieles zuviel.
tötet man einen Menschen, kann man unter Umständen mit einer geringeren Haftstrafe davon kommen wie jetzt von dem Gericht ausgesprochen. Das soll keine Stammtischparole sein! Aber manche Urteile entschließen sich meinem Verständnis. Ich denke mir, dass ein undemokratisch denkender Mensch wie Kappus, dem ich auch eine gewisse kriminelle Energie nachsage...im Falle einer Verurteilung mit einer bedeutend milderen Strafe rechnen kann.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:29 UhrEs bleibt eben nicht dabei
Das Problem ist doch, dass Sie sich nicht auskennen. Sie haben doch
tatsächlich keine Ahnung vom Rechtssystem. Dies ist nur eine
Feststellung und soll sich nicht Herabwürdigen.
Fakt ist, es gibt genauso Fälle, bei denen bei
"Brandstiftung" der Täter zu einer viel höheren
Strafe verurteilt wurden. Exakt das gleiche bei diversen
Tötungsdelikten.
Laien kennen eben nur spektakuläre Fälle aus der Presse und
das verwirrt diese. Laien machen sich ja i.d.R. auch nicht die Mühe
mal ein Urteil durchzulesen. Weil dann würden Sie auch verstehen,
warum bei manchen Fällen "milde" Urteile herauskommen.
Dies kann viele Gründe haben. Gerade deshalb sind ja
"Quervergleiche" i.d.R. sinnfrei.
Nachtrag zum Urteil von Torben P.
Er bekam natürlich keine Bewährung wie Thomas Meier richtig angemerkt hat, sondern Haftverschonung.
3 Jahr und 9 Monate dafür, dass bis auf einen § absolut
niemand geschädigt wurde ?
der absolute Wahnsinn, da macht ja eine Haftstrafe in arabischen
Ländern wegen der Beleidung des Propheten mehr Sinn, immerhin haben
sich davon wohl einige auf den Schlipps getreten gefühlt...
Wenn man sich vorstellt das richtige Randalierer, Betrüger,
Schläger und Vergwaltiger oftmals selbst bei Wiederholung mit
Bewährung davon kommen, ist dieses Urteil für die Opfer der
zuvor genannten ein richtig fester Schlag ins Gesicht... nach dem Motto:
"Der tadellose Zustand einer Villa, ist uns bei weitem mehr wert
als ihre Gesundheit !"
Eine Verurteilung zur Bezahlung des Feuerwehreinsatzes und der
übrigen entstanden Kosten wäre hier richtig gewesen...
Und wer jetzt kommt mit "man darf eine Vergewaltigung nicht mit
einer Brandstiftung vergleichen" DOCH DAS DARF MAN !!!
Das Strafmaß hat nichts andere als die schwere der Tat
auszudrücken, andernfalls würde absolute Willkür bei
dessen Festsetzung herschen.
Und warum soll diese Aussage von Ihnen einen Sinn ergeben?
Exakt bei solchen Aussagen kann man doch nur den Kopf schütteln.
Man kann es auch anders sage, es gibt genug Fälle, bei denen der
Täter härter bestraft wurde bzw. bei anderen Straftaten
härter Strafen bekommen hat.
Also, welchen Sinn ergibt dies? Ganz einfach, gar keinen.
Schon das Alter. Jeder ist mit 18 Jahren grundsätzlich
unbeschränkte Strafmündigkeit. Aber es gibt Ausnahmen.
Für manche gilt das Jugendstrafrecht. Und so kann man noch x andere
Gründe aufzählen, warum es bei manchen Umstände gibt, die
ein milderndes Urteil ergeben.
Sinnfrei ist nur, Urteile nur aufgrund der "Tat" und der
"Strafe" zu vergleichen.
Wie gesagt, es gibt "Tötungdelikte" bei denen es eine
milde Strafe gibt andere bekommen lebenslänglich mit
Sicherheitsverwahrung. Da kann man sich nicht sinnfrei das Urteil raus
suchen und vergleichen, dass einem gerade in die Argumentation passt!
21 Jahre
Breno war bei der Tat 21 Jahre alt und unbescholten. Da gibt es genug 21 Jährige, die trotz Vorstrafen bei Körperverletzung und Raub mildere Strafen erhalten.
"Unser" Rechtsstaat?
M.E. hat ein großer Teil des Volkes (wenn Sie wollen: der Bevölkerung) wenig bis kein Vertrauen in Polizei und Justiz.
Sie haben von unserem Rechtsstaat sicher keine Ahnung
Exakt Leute wie Sie habe ich gemeint. Ihr Problem ist doch, dass Sie
überhaupt nicht verstehen, warum es bei diversen
Verstößen unterschiedliche Strafhöhen gibt. Nutzen Sie
doch einfach mal das Internet und informieren Sie sich, warum gerade
schwere Brandstiftung ein so hohes "Strafmaß" hat.
Und Ihr Vergleich mit anderen Straftaten ist vollkommen sinnfrei. Weil
es jeweils ganz unterschiedlichen Sachverhalte sind und weil z.B. auch
die Täter ganz anders einzuordnen sind (Jugendlich, verminderte
Schuldfähigkeit, Reue,...). Das kann man eben nicht sinnfrei
vergleichen.
Auch Ihre Begründung für Ihren Vergleich ergibt eben keinen
Sinn. Weil schon die Aussage "Willkür" doch ein Witz ist.
Bei Ihnen merkt man doch eindeutig, Sie haben von der Materie
(Rechtsstaat bzw. Gesetze) überhaupt keine Ahnung.
Gott sei Dank...
...ist unser Rechtsstaat nicht auf Ihrem Rechtsverständnis begründet!
Kennen Sie einen Paragrafen, aus dem hervorgeht, dass schwere
Branstiftung zwangsläufig milder zu bestrafen ist als die von Ihnen
genannten Straftaten?
Rechtliche Laien sollten jetzt kleine Brötchen backen
Rechtliche Laien sollten jetzt kleine Brötchen backen.... Fakt ist,
der Großteil hat doch angekündigt, der würde max. eine
Bewährungsstrafe bekommen (Promisbonus). Eindrucksvoller kann man
sich nicht irren.
Die gleiche Qualität haben auch die Vergleiche mit anderen
Fällen. "Ein Angeklagter hat für Körperverletzung
aber nur Bewährung bekommen". So argumentieren wirklich nur
Laien. Weil man eben nicht Fälle sinnfrei vergleichen kann. Es gibt
unzählige Unterscheidungsmerkmale... Jugendrecht?
Milderungsgründe?... Wären Gerichtsverhandlungen nicht
"individuell" bräuchte man ja für das Urteil nur in
einer Liste nachschauen..
Und die Sache mit der Existenz und dem angeblichen Mitleid. Kennt da
überhaupt jemand die rechtlichen Hintergründe. Und mal eine
Frage an die Moralisten: Wäre es jetzt ein Manager von der x Bank
und der würde so argumentieren, dann wäre die Entrüstung gleich?
Hat aber relativ wenig mit meiner Aussage zu tun
Widerspricht ja erstmals überhaupt nicht meiner Aussage! Weil es ja
ein Unterschied ist, ob man das Strafmaß mit vergleichbaren
Fällen (Brandstiftung) vergleicht oder mit sinnfreien Fällen
(z.B. Gewaltverbrechen).
Und zur Einschätzung des Strafmaßes habe ich da für Sie
mal eine ganz andere Frage: Kennen Sie irgendeine Quelle, bei der eine
qualifizierte Person (z.B. Anwalt, Staatsanwalt, Richter, Professor...)
dieses Urteil bzw. Strafmaß kritisiert? Wäre doch z.B. das
Strafmaß außerhalb der "Norm" gewesen, hätte
man dann nicht unzählige qualifizierte kritische Meinungen
hören müssen?
Zumindest das von Ihnen erwähnte erste Urteil kann so nicht gefallen sein, da Freiheitsstrafen über zwei Jahre nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. § 56 StGB).
Der U-Bahnschläger Torben P. drischt besinnungslos auf sein Opfer
ein und schlägt es fast tot. Urteil: 2 Jahre 10 Monate (auf Bewährung).
Zwei U-Bahnschläger verprügeln Giuseppe Marcone, wird auf der
anschließenden Flucht von den beiden Verbrechern vor ein Auto
gejagt und stirbt. Urteil: 2 Jahre auf Bewährung für beide Verbrecher.
Unabhängig davon, ob man das Urteil für Breno zu hoch oder die
Verurteilung der U-Bahnschläger für zu niedrig hält, ist
es ein Skandal, dass in Deutschland Sachschaden mit hoheren Strafen
belegt werden kann als Personenschaden (in meinen Augen waren die beiden
oben genannten Beispiele mindestens Mordversuche).
Man kann an diese Urteilen deutlich sehen welchen Wert ein Menschenleben
in unserem Staat besitzt.
Interessantes Strafmaß. Den ausgelobten "Promibonus" scheint es wohl zukünftig nur noch für Politiker und Banksters zu geben...
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 20:48 UhrLiebr Herr Stark,
bitte nicht die Medien vergessen.
Hier wirkt eine mehrjährige Gefängnisstrafe gleichzeitig als Vernichtung der beruflichen Existenz. In zwei oder drei jahren kann Breno mit Fußball kein Geld mehr verdienen. Die Strafe ist zu hart und er ist doppelt und dreifach bestraft. Er kann ja im Gefängnis nicht einmal adäquat trainieren. Er ist Brasilianer und hätte sich leicht nach Südamerika absetzen können unter eventueller Fortsetzung seiner Karriere. Hier hätte es vom Gericht weitaus mehr Fingerspitzengefühl bedurft, zumal er den Schaden wahrscheinlich bezahlen kann.
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 02:13 UhrUnsinn
Empathie oder einfach nur Menschlichkeit sind Ihnen offenbar
einigermaßen fremd? Zumindest muss man das anhand Ihres
Meinungsbeitrags schließen. Hier wird jemandem definitiv die
komplette Grundlage seines (bisherigen) beruflichen Lebens entzogen. Man
mag darüber streiten, inwiefern es sich hier um objektive
juristische Bewertungen handeln kann - das können weder Sie noch
ich beurteilen -, aber dass einem der junge Mann Leid tun kann, dazu
bedarf es doch wohl keiner besonders ausgeprägten
Gutmenschlichkeit? Was, glauben Sie, wird den Herrn Breno wohl nach
seiner Haftentlassung erwarten?
Und auch dem Relativismus einiger Forenschreiber kann man sich durchaus
anschließen. Wenn jemand bei einem Gewaltverbrechen zu Tode kommt,
und der Urheber einer solchen Tat glimpflicher davon kommt als ein
geistig vernebelter Zündler, dann stellt sich schon die Frage,
wieso dieser härter bestraft wird als jener.
Milderer Strafmaß für VIP?
Tolle Argumente. Welches Strafmaß erwarten sie wenn Sie Opfer wären? Sonderstrafmaß für VIPs, Politiker, Schauspieler, Behinderte usw.? Gesetze berücksichtigen bereits besondere Umstände zu Tathergang. FC-Bayern hat zuviel zu verlieren als das der Verein seine Spieler mit unkalkulierbare/unzulässige Medikamente vollstopft! Ein Widerspruch in sich! Dann hätten bereits weitere Spieler Klage erhoben gegen FC-Bayern, oder waren alle Spieler bisher "kopflose" bzw. Schafe!? Spätestens die Spielerfrauen hätten Veränderungen bemerkt. FC-Bayern wäre der Erste der alles "geheim" halten kann bei so viele Beteiligten Personen. Ein Gericht hält sich an Fakten, im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten.
Jein
Rein vom Gefühl her gebe ich Ihnen Recht, Herr Haessner! Aber
trifft eine Gefängnisstrafe nicht jeden Verurteilten in seiner
beruflichen Existenz? Die wenigsten, die eine eine solche Strafe
abgesessen haben, finden doch nicht mehr in ihren alten oder in
überhaupt irgendeinen Beruf zurück. Allein schon, weil man
irgendwie gesellschaftlich gebrandmarkt ist (so sehr dies wiederum dies
zu verurteilen ist).
Die Flucht wäre sooo einfach nicht gewesen, hat Breno doch eben
genau wegen Fluchtgefahr seinen Reisepass abgeben müssen (ins
Winter-Trainigslager der Bayern konnte er meines Wissens nur mit einer
Sondergenehmigung reisen).
Und ob Straftäter den von ihm verursachten Schaden bezahlen
können oder nicht, sollte keinen Einfluss auf das Strafmaß
haben (zumal hier erst die Gebäudeversicherung bezahlt und dann bei
Breno Regress nimmt).
Juristisch mag ich das Urteil nicht kommentieren, da keine Ahnung!