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Arbeitsrecht Gericht weist Eva Hermans Klage gegen NDR ab

 ·  Auch künftig wird Eva Herman nicht mehr im NDR zu sehen sein: Das Hamburger Arbeitsgericht wies ihre Klage auf Weiterbeschäftigung am Dienstag mit der Begründung ab, sie sei als selbständige Fernsehjournalistin tätig gewesen.

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Die Fernsehmoderatorin Eva Herman ist mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) vorerst gescheitert. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied am Dienstag in erster Instanz, dass Herman nicht als Arbeitnehmerin beim NDR beschäftigt war und sich deshalb auch nicht auf den Schutz des Arbeitsrechts berufen könne. Schon bei einer Verhandlung Anfang April hatte das Arbeitsgericht Zweifel geäußert, ob die umstrittene Autorin tatsächlich als Arbeitnehmerin beschäftigt war. Gegenüber dem Finanzamt und der Rentenversicherung habe sich Herman in der Vergangenheit als selbstständig tätige Fernsehjournalistin und damit als Unternehmerin dargestellt. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann Herman Berufung einlegen.

Der NDR hatte die Zusammenarbeit mit Herman im September 2007 fristlos beendet, nachdem sich die Moderatorin bei einer Buchpräsentation lobend über die Achtung familiärer Werte während der Zeit des Nationalsozialismus geäußert hatte. Hermans schriftstellerische Tätigkeit sei nicht länger mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin vereinbar, hieß es zur Begründung. Herman wollte gerichtlich feststellen lassen, dass zwei Kündigungen unwirksam sind, das Arbeitsverhältnis fortbesteht und der NDR zu Schadenersatz verpflichtet ist. Das Gericht wies die sogenannte Statusklage ab und entschied über die übrigen Fragen nicht mehr. Ein NDR-Sprecher erklärte, das Gericht habe die Rechtsauffassung des Senders bestätigt.

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