28.09.2005 · Nur mit Polizeischutz konnte der Angeklagte im Prozeß um den Mord an der 19 Jahre alten Melanie aus Lörrach ins Gericht geführt werden. Die Staatsanwaltschaft will erreichen, daß der Serientäter in Sicherungsverwahrung genommen wird.
Der wegen Mordes an der 19 Jahre alten Melanie B. aus Lörrach und einer Serie von Vergewaltigungen angeklagte 34 Jahre alte Jörg W. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft unbefristet hinter Gitter. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Freiburg kündigte Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin am Mittwoch einen Antrag auf Sicherungsverwahrung an. Er nannte den Angeklagten einen gewalttätigen und sexuell abartigen Serientäter.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34jährigen aus Rheinfelden (Kreis Lörrach) vor, Melanie B. am 3. September 2004 in seinem Schlafzimmer vergewaltigt und dann mit einem Handtuch erdrosselt haben. Die Anklage geht von Mord aus niedrigen Beweggründen oder zur Vertuschung einer Straftat aus. Die Leiche der 19jährigen wurde am 15. September auf dem Gelände des Transportunternehmens im schweizerischen Kaiseraugst gefunden, bei dem der bereits festgenommene Tatverdächtige damals arbeitete.
Zahlreiche Personen belasten Jörg W.
Laut Anklage soll Jörg W. zwischen 1992 und 2004 fünf ehemalige Freundinnen erniedrigt, nackt fotografiert, mit Schlägen verletzt und sechs Mal sexuell genötigt haben. Im Zuge der Ermittlungen belasteten 14 weitere Frauen den Tatverdächtigen sowie zwei Mittäter wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Die beiden Männer sind deswegen zu einer vierjährigen Haft- beziehungsweise einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Melanie B. hatte Jörg W. wenige Tage vor dem Verbrechen in einer Pizzeria kennengelernt und sich mit ihm auf eine Geschäftsbeziehung eingelassen. Sie wollte eine Boutique eröffnen, er lieferte ihr Jeans und Unterwäsche. Bei der Polizei hatte Jörg W. gestanden, die junge Frau im Streit getötet zu haben. Vor Gericht erklärte sein Verteidiger, er verweigere die Aussage zu den Tatvorwürfen.
Nur ein „schwarzes Loch“
Der Tübinger Psychiater Peter Winkler berichtete dem Gericht als Gutachter, Jörg W. habe ihm erklärt, er habe keine sexuellen Interessen an Melanie B. gehabt, sie aber gefragt, ob sie für Geld zu Nacktaufnahmen bereit wäre. Sie habe zunächst abgelehnt. Am Abend des dritten September habe sie ihn besucht und um 100 Euro für eine Party in Basel gebeten. Als Gegenleistung habe sie ihm dann doch Nacktaufnahmen erlaubt.
Danach sei es zu sexuellen Kontakten, aber nicht zum Höhepunkt im Schlafzimmer gekommen. Er erinnere sich nur daran, daß Melanie offenbar Spaß daran gehabt habe, sagte Jörg W. nach Angaben des Gutachters. Der 34jährige will sie weder bedroht noch vergewaltigt haben. An die Folgen ihres Streits über Geld und Textilien könne er sich nicht erinnern; das alles sei in einem „schwarzen Loch“ verschwunden. Er wisse jedoch, daß nur er als Täter in Frage komme.
Polizeischutz für den Angeklagten
Der Angeklagte beschrieb sich vor Gericht als jähzornig und sehr eifersüchtig, aber nicht gewalttätig und sexuell abartig. Eine Gehirnhautentzündung im Grundschulalter behindere ihn noch heute, sich Zahlen und Termine zu merken, sagte W. Er habe die Hauptschule ohne Abschluß verlassen und eine Lehre als Elektriker abgebrochen. Zuletzt arbeitete er als Lagerarbeiter in Kaiseraugst.
Der Angeklagte wurde unter dem Schutz einer Spezialeinheit der Polizei in den überfüllten Gerichtssaal geführt. Frauen im Saal beschimpften ihn. Die ganz in Schwarz gekleidete Mutter von Melanie B. schrie: „Du Bastard, was hast du gemacht? Du hast mein Kind umgebracht, mein Ein und Alles!“ Für den Prozeß sind zwölf Verhandlungstage angesetzt. Es werden 30 Zeugen und drei Sachverständige gehört. Das Urteil wird für Ende November erwartet.