06.05.2004 · Doppelsieg für Promis gegen die Presse: Sowohl Naomi Campbell als auch Charlotte Casiraghi erkämpften vor Gericht einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre.
In diesem Punkt sind sich die Richter in Großbritannien und Deutschland einig: Prominente haben eine Privatsphäre, die es besonders zu schützen gilt und die Medien zu achten haben. Charlotte Casiraghi, Tochter von Caroline von Hannover, und Model Naomi Campbell setzten sich vor Gericht gegen Medieninteressen durch.
Campbell entschied den Streit um Berichte über ihre Drogensucht mit der Boulevardzeitung „Daily Mirror“ am Donnerstag in dritter Runde endgültig für sich. Nach Ansicht der Lordrichter, die oberste Rechtsinstanz Großbritanniens, verletzte die Zeitung die Privatsphäre des Models, als sie vor drei Jahren detailreich über deren Entzugstherapie schrieb und ein Foto abdruckte, das Campbell beim Verlassen eines Treffens der anonymen Drogenabhängigen im Londoner Stadtteil Chelsea zeigte. Das Verhalten der Zeitung sei bei allem Recht der Presse auf freie Meinungberichterstattung „nicht zu rechtfertigen“ gewesen, sagte Lord Hope, da es in einer sensiblen Phase das Privatleben Campbells zu sehr beeinflußt habe.
„Ein guter Tag für Primadonnas“
Keith Schilling, Anwalt des Topmodels, sagte, seine Mandantin sei „hocherfreut“ über das Urteil. „Daily Mirror“-Chefredakteur Piers Morgan kritisierte dagegen die Entscheidung harsch mit den Worten: „Das ist ein sehr guter Tag für Primadonnen, die lügen und Drogen nehmen.“ Naomi Campbell hatte die Öffentlichkeit lange Zeit über ihre Abhängigkeit getäuscht. Der „Mirror“ muß nun 5200 Euro Entschädigung an Campbell zahlen sowie die Gerichtskosten in Höhe von rund 520.000 Euro tragen.
Das „Echo der Frau“ muß zwar zunächst nicht zahlen, darf Fotos von Charlotte Casiraghi, der Tochter von Prinzessin Caroline von Monaco, jedoch nur in bestimmten, „zeitgeschichtlich bedeutsamen“ Zusammenhängen veröffentlichen. Die Richter beanstandeten ein Foto, das Charlotte gemeinsam mit ihrer Mutter beim Besuch eines Gala-Abends zeigt. Dabei sei nicht das Bild an sich problematisch, sondern die Tatsache, daß es gemeinsam mit einem - zwischenzeitlich ebenfalls gerichtlich beanstandeten - Text veröffentlich wurde, in dem nicht über die Veranstaltung berichtet wurde, sondern ausschließlich über das Aussehen und die Gedankenwelt der seinerzeit 15jährigen spekuliert worden sei. Dies sei mit Blick auf die Privatsphäre nicht akzeptabel, urteilten die Richter. In anderen, zeitgeschichtlichen Zusammenhängen sei die Veröffentlichung des Fotos allerdings durchaus denkbar. „Echo der Frau“ drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld, falls das Blatt gegen die Karlsruher Entscheidung verstößt.