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Mädchenmord in Krailling Wer tut so etwas? Und warum?

 ·  Im Prozess um die Morde in Krailling geht es auch um ein mögliches Motiv. Hat der Angeklagte seine beiden Nichten umgebracht, um ans Erbe der Schwiegereltern zu kommen?

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Als am 24. März 2011 gegen 4.50 Uhr eine junge Polizeibeamtin als erste in der Wohnung der getöteten Kinder eintraf, lief ihr die Mutter entgegen. Sie hielt ihre blutverschmierten Hände vors Gesicht und schrie: „Meine Kinder sind tot! Meine Kinder sind tot!“ Später hatte die Polizei Mühe, die Mutter und ihren Lebensgefährten dazu zu bringen, am Esstisch sitzen zu bleiben, damit sie nicht aus Versehen Spuren vernichteten.

Denn für die Spurensicherung zählte jedes noch so kleine Detail: Das Stück Seil, das auf einem Karton lag. Der Küchenmixer am Badewannenrand. Der Wischmob, der noch feucht in der Ecke des Badezimmers stand. Oder das Küchenmesser mit der langen, geriffelten Klinge und dem Holzgriff, das neben der Spüle lag.

Nein, er könne nicht mehr sagen, ob er damals das Messer als blutverschmiert oder gereinigt wahrgenommen habe, als er es in der Küche gesehen habe, sagt am Dienstag ein Kriminalhauptkommissar als Zeuge vor Gericht. „Aber ich weiß genau, dass die Klinge verbogen war.“

Der Angeklagte ist selbst Vater von sechs Kindern

Stichkanäle von bis zu 17 Zentimeter Länge stellten die Gerichtsmediziner an den Körpern der Schwestern fest. Das ältere, elfjährige Mädchen starb an massiven inneren Blutungen. Auch mit einer Hantelstange hatte der Täter nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf die Kinder eingeschlagen. Der Elfjährigen gelang es jedoch manchmal, den Schlägen auszuweichen. Das schaffte ihre achtjährige Schwester nicht. „Sie verstarb an der massiven Gewalteinwirkung gegen Hals, Kopf und Oberkörper.“ Zuvor hatte sie noch versucht, die Kinderzimmertür zuzuhalten.

Ob ein Mann, der selbst sechs Kinder hat, zu diesem Verbrechen in der Lage ist, ist eine Frage, die besonders das Publikum im Gericht umtreibt. Für das Gericht geht es im Prozess um die Morde von Krailling in der Beweisaufnahme auch um ein mögliches Motiv. Warum sollte der 51 Jahre alte Postzusteller Thomas S. seine Nichten umbringen, wie es ihm die Staatsanwaltschaft in der Mordanklage vorwirft?

Thomas S. hat eine glückliche Kindheit verlebt - so schilderte er es dem forensischen Psychiater Henning Saß, der ihn vor Prozessbeginn befragt hat. „Er hat seinen beruflichen Werdegang sehr selbstbewusst und positiv beschrieben“, sagt Saß vor Gericht. Nach Grund- und Hauptschule schloss er demnach eine Lehre als Feinmechaniker mit besten Noten ab, schafft danach die fachgebundene Hochschulreife. Der Bundeswehr entzog er sich nach eigenen Worten, indem er erfolgreich eine Depression simulierte. Es folgten drei Semester Informatik, die sich als zu schwer herausstellten. Ein Politikstudium brach S. ebenfalls ab, da seine Frau ein Kind wollte.

In der Familie seiner Frau hatte es der Postler nicht leicht

S. begann, wieder als Feinmechaniker zu arbeiten, das zweite Kind kam dazu, viele Überstunden, aber das Geld reichte gut. So gut, dass er, als es später in der Trennung um Unterhaltsansprüche ging, sich lieber selbständig machte, um nicht soviel zahlen zu müssen. Doch die Selbstständigkeit ging schief. 1996 heiratete er seine zweite Frau, Ursula S. , deren Namen er annahm. Kennengelernt hatten sie sich bei einem Feuerwerk im Olympiapark. 1997 fing er bei der Post an, trug fortan Briefe mit dem Fahrrad aus. In der Familie seiner neuen Frau hatte er es nicht ganz leicht, er, der Postler. Die Familie bestehe überwiegend aus Akademikern, sei nicht unvermögend, erzählte er Saß. Zudem soll sich seine Frau nie mit ihrer Schwester Anette S. verstanden habe. Anette S. ist die Mutter der getöteten Kinder.

Thomas und Ursula S. haben zusammen vier Kinder. Der zweite Sohn wurde 2000 mit einem Leberschaden geboren, seinetwegen zog die Familie 2003 in die Nähe von Essen, weil es dort ein Transplantationszentrum gibt. 2007 ging es zurück nach Bayern. In Peißenberg kaufte die Familie ein Grundstück, der Hausbau begann. 2009 erhielt der Junge eine neue Leber. Ein Jahr zuvor hat seine Frau die Diagnose Brustkrebs erhalten. Auf die Frage, ob das alles nicht zu viel gewesen sein, eine große Belastung für die Familie, antwortete S. dem Gutachter: „Nein, wir haben immer alles zusammen durchgestanden.“

Laut Anklageschrift hat Ursula S. für das Eigenheim einen Kredit in Höhe von 135.000 Euro aufgenommen, zudem hat sie Aktien und Immobilien verkauft, die sie von ihren Großeltern geschenkt bekommen hatte. Im Mai 2010 sei die Familie in das Haus gezogen, das noch nicht einmal über eine Wasserversorgung verfügt habe. Spätestens seit Dezember 2010 sei klar gewesen, dass die monatliche Rate für den Kredit nicht zu zahlen sei. So habe Thomas S. mehrfach versucht, Anette S. dazu zu bewegen, seine Frau Ursula mit 50.000 Euro auszuzahlen. Den Schwestern gehörte eine Eigentumswohnung in Krailling. Doch dazu kam es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht.

Die Mutter überlebte laut Anklage nur, weil sie sich verspätete

Thomas S. soll den Plan gefasst haben, seine Schwägerin samt Nichten umzubringen, damit seine Frau zur einzigen Erbin des Vermögens der Großeltern und als Besitzerin der Eigentumswohnung hervorgehen würde. Er habe vorgehabt, die Tat als „erweiterten Suizid“ zu tarnen, damit der Verdacht nicht auf ihn falle. Daher wollte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst die Kinder umbringen, die alleine zu Hause waren. Danach habe er Anette S., sobald sie von ihrer Arbeit in der Kneipe zurückgekehrt sei, in eine mit Wasser gefüllte Badewanne stoßen und ein Elektrogerät hineinwerfen wollen. Er sei dann aber früher vom Tatort geflohen, weil die Mutter sich verspätet habe.

Die Steckdose über der Badewanne habe noch nicht einmal Strom gehabt, sagt der Verteidiger von Thomas S., Adam Ahmed, im Gericht in München. „So etwas prüft man doch, wenn man einen Mord begehen will.“ Auch gebe es zum Stand der Verhandlungen über die Eigentumswohnung unterschiedliche Wahrnehmungen. So hatte S. dem forensischen Psychiater in der Exploration erzählt, Anette S. habe dem Verkauf der Eigentumswohnung durchaus zugestimmt.

Und die DNA-Spur von Thomas S. am Tatort? Viele Personen, zumal Polizisten, hätten dort Spuren hinterlassen und versehentlich Spuren von einem Zimmer ins nächste gebracht, sagt Ahmed. „Das muss genau geprüft werden.“

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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