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Mädchenmord in Emden Ermittler verteidigen Festnahme

 ·  Der Emdener Mädchenmord schien so gut wie geklärt. Nun stehen die Ermittlungen wohl vor dem Neuanfang. Der zunächst Tatverdächtige ist wieder frei. Die Ermittler verteidigen sich.

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Oliver Titze
Oliver Titze (Flight) - 01.04.2012 10:38 Uhr

Staatsanwaltschaft und Polizeibehörde versagte

bei dem Schutz des 17-jährigen. Wie kamen denn die Medien an den Namen? wieso konnten Fotos gemacht werden? Hier hat der Staat sorge zu tragen das die Unschuldsvermutung gilt. Die Löcher müssen gefunden werden, Name und Zeitpunkt von irgendwelchen Aktivitäten der Polizei wird nicht vorher im Internet bekannt gegeben.

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Peter Windhöfel

Thema unterschätzt

Der Lynchaufruf im Internet war sicher auch was Neues für die Ermittler, sowie der Fall wohl insgesamt. Überfordert? Vielleicht. Druck durch die Medien? Auf jeden Fall.
Die Sensibilität dieses abscheulichen Verbrechens wurde schlicht und einfach unterschätzt und jetzt ist ein junges Leben zerstört. Es wird einen jungen Menschen an einer wichtigen Schwelle seines Lebens auf ewig verfolgen, seine Welt in Zukunft bestimmen.
Solche Verbrechen wie in Emden sollte m.E. an eine übergeordente Behörde (LKA, BKA?) weitergeleitet werden, eine Art Task- Force, mit erfahrenen Leuten, die mit solchen Taten vertraut sind und den ermittelnden Beamten zur Seite stehen.
Diese könnten entweder beratend tätig sein oder auch aktiv an der Klärung des Falles mitwirken.
Menschen machen Fehler, in diesem konkreten Fall mit fatalen Folgen.

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Andreas Peikert

Es wird Zeit für große Summen bei der Entschädigung

Wenn ich als Täter entlassen werde, bekomme ich noch Hilfen, mich wieder einzugliedern.

Wenn ich als Unschuldiger frei gelassen werde, plumpst ein Scheck mit ein paar Euro pro Tag in meinen Briefkasten und man erdreistet sich noch, mir davon eine Essenspauschale abzuziehen. Sonst passiert ... (so gut wie) nichts.

Der durchschnittliche Mitmensch hat diesen Unschuldigen aber schon verurteilt. Dieser Unschuldige ist in seiner sozialen Existenz vernichtet, weil der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" vor Gericht gilt, aber nicht vor meinen Mitmenschen durchsetzbar ist. Vertrauen ist nicht einklagbar.

Wir müssen als Gesellschaft die Verantwortung für falsche Entscheidungen und falsche Taten durch den Staat übernehmen. Dazu gehört es, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die sich in diesem Fall sicher schon mal auf mehrere Millionen Euro berechnen lässt (Wechsel des Namens/der Identität, auch für die Eltern, komplett neues Leben aufbauen und die psychischen Schäden behandeln).

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.03.2012 15:23 Uhr
Helmut Friedrich
Helmut Friedrich (krokos) - 31.03.2012 15:23 Uhr

Echte Entschädigung muss in der Tat her!

Ob das gleich Mio Euro sein müssen, würde ich so nicht unbedingt unterschreiben denn amerikanische Verhältnisse brauchen wir nicht. Die 60 Euro, die es für drei Tage unschuldig erlittene Haft als Entschädigung gibt, sind allerdings ein Witz!!!

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Oliver Titze
Oliver Titze (Flight) - 31.03.2012 08:11 Uhr

Medien und Presse sind Mitschuld

selbst die FAZ online schreibt am 28.03. ()....er hat NOCH nicht gestanden. Es geht nur noch um Auflagen und Qouten, da kommt es auf Opfer mehr nicht an. Die ganze Familie wurde in Misskredit gebracht. Die Verhaftung war sicherlich richtig bis zur DNA Überprüfung. Ich verstehe aber nicht weshalb man gerade bei einem 17-jährigen seine Person nicht schützt. Vorallem aber die Informationen die durch Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft und Gerichten sitzen und der Presse Infos geben, gehören fristlos entlassen. MAn stele sich vor ICH/SIE wären zufällig dort parken gewesen!!!!

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Ulrich Heinrich

Auf welche Tatsachen stützte das Gericht den Haftbefehl? Warum keine Vermeidung der Bloßstellung?

Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und - abgesehen von dem Fall des § 112 Abs. 3 StPO - einen Haftgrund voraus (vgl. §§ 112 ff. StPO und bei Jugendlichen zusätzlich § 72 JGG).
Der Haftbefehl des Gerichts muss ua. die Tatsachen aufführen, aus denen sich der dringende Tatverdacht ergibt. Nötig ist eine große Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft des Beschuldigten. Die zugrundeliegenden Tatsachen muss nach den Richtlinien für das Strafverfahren auch der Staatsanwalt in seinem Haftbefehlsantrag angeben.
Welche Tatsachen nun den dringenden Tatverdacht begründet haben sollen, erschließt sich aus der Presseberichterstattung nicht.
Die Festnahme erfolgte so, dass sie von Schaulustigen gefilmt werden konnte. Name und Anschrift des Beschuldigten wurden bekannt. Nach den Richtlinien für das Strafverfahren muss der Staatsanwalt alles vermeiden, "was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann".

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Thomas Seifert

"Schwarmintelligenz" in Aktion

Dass Unschuldige in die Mühlen der Justiz geraten, ist (leider) immer wieder vorgekommen. Auch, dass Ermittler unter Mediendruck vorschnell "Ergebnisse" präsentieren wollen, ist nicht zum ersten Mal passiert.
.
Neu - sagen wir mal: für den Verlauf der grob geschätzt letzten 50 Jahre - ist freilich die spontane Aktionsbereitschaft eines Mobs, der über "soziale Netzwerke" mobilisiert wurde. Die digitale Revolution lässt Schwärme frei, die demnächst wohl kaum noch einzufangen sein werden. Was, wenn die Unschuld des 17jährigen nicht so schnell bewiesen gewesen wäre? Der schnelle Klick, das Bauchgefühl - die Schwarmintelligenz lässt gruseln...

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Alfons Schäfers

Mädchenmord in Emden, Ermittler verteidigen sich

Dass ein zunächst plausibler Anfangsverdacht sich rasch auflöst und ausgeräumt werden kann, ist nicht ungewöhnlich. Fürchtenswert ist das Verhetzungspotential, das im Internet und auf den verschiedenen Foren verborgen ist. Man braucht nur einen kurzen Streifzug durch verschiedene Foren im Inland oder Ausland durchzuführen und an die Skandalisierungen der jüngeren Zeit, einschließlich der gegen hochrangige Personen zu denken. Leider gilt das auch für das FAZ-Forum. Ein ruhiger, prüfender, abwägender Ton von Beiträgen ist eine äußerste Seltenheit. Überall wird, wie in den Medien selbst, mit Verdächtigungen und Vorverurteilungen auf eine Weise gearbeitet, die einen schaudern lässt. Brave new world, wer rettet uns vor Dir ? Muss erst jemand wirklich gelyncht werden ? AS, Bonn

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Erik Staack
Erik Staack (E_Staack) - 30.03.2012 22:25 Uhr

Bedeutung der Unschuldsvermutung öffentlicher vermitteln

Im klassischen bereich der Polizei, Justiz und der Medien Funktioniert die Unschuldsvermutung sehr gut. Im Netz leider nicht.
.
Informationen aus dem Netz sind zwar sehr viel schneller aber mit der Einschränkung einer geringeren Zuverlässigkeit. Man braucht nur mal die eigenen Kommentare durchgehen und erkennt wie viele schnellschüsse man manchmal losschickt. Der eine Häufiger als der andere seltener. Selbst in Zeitungen sind ab und zu Artikel zu lesen bei denen man mit ein bischen Fachhintergrund die geringe tiefe erkennt die auch schon zu fehlinterpretationen führen können.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.03.2012 11:39 Uhr
Andreas Peikert

Das ist nicht vermittelbar

Das Internet ist nicht nötig, es beschleunigt und vergrößert die Situation nur noch über die Presse und die Nachbarschaft hinaus. "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" im realen Leben.

Vertrauen ist nicht einklagbar und anstatt zu kapieren, dass die Hinrichtung dieses Menschen schon stattgefunden hat, soll nun die Wunde genäht werden?

Nein. Ich bin in solchen Fällen dafür, diesem Menschen und seiner Familie einen Neuanfang ggfs. auch mit neuer Identität zu ermöglichen und den Schaden, den das angerichtet hat, komplett zu beseitigen.

Oder würden Sie darauf hoffen, dass Menschen, die Sie nur aus einer Verhaftung in so einem Zusammenhang kennen, Ihnen noch vertrauen?

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Wolfgang Lutz
Wolfgang Lutz (wogalu) - 30.03.2012 19:03 Uhr

@Sabine Hilbers ...

Sie sind die wohl einzige, die das mal von der anderen Seite sieht. Was zum Teufel wäre gewesen, wenn das ganze umgekehrt gelaufen wäre? Wenn man den "Täter" hätte schnell wieder laufen lasen, dann aber eine weiteres Opfer zu beklagen wäre? Was dann wohl? Jetzt ist es aber mal gut, Ihr Leute. Wie scheinheilig sind da denn einige? Wie oft schreit man nach sofortiger Verhaftung und man wirft der Polizei Tatenlosigkeit zu. Fakt ist, die Voraussetzungen für einen Haftbefehl waren gegeben, sonst hätte ihn der Richter nicht erlassen. Und nur er alleine kann das nach der StPO. Jetzt wird die Polizei, wird die StA als "die Deppen" hingestellt. Nicht ihnen muss man Vorwürfe machen, sondern dem primitiven Mob, der sich mal ganz schnell im Internet verabredet hat. Aufmarsch vor der Polizeidienststelle. Wo leben wir denn eigentlich. Denen macht hier kaum einer Vorwürfe. Die alleine tragen die Verantwortung dafür, dass der junge Mann zum Opfer geworden ist, nicht die Polizei oder die StA.

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Jörg Tiffert
Jörg Tiffert (Tiffy) - 30.03.2012 18:06 Uhr

Ein Fall für den Psychologen und Soziologen

Warum hat die Gesellschaft gefallen an Lynchmord?
Da ist es mir egal ob es "nur" geschrieben oder verbalisiert wird oder sogar, in der Tat umgesetzt wird.
Es ist ja keine Erfindung aus Hollywood, die Geschichte des Lynchmordes gibt es ja schon viel länger.
Aber warum, gibt es ihn immer noch, trotz Aufklärung, trotz Christlicher Nächstenliebe, trotz Juristischer Straftat?
Für mich ist es einfach beschämend, wie wir - als Gesellschaft - mit unseren Mitmenschen umgehen!
Es wäre die Pflicht der Justiz und unserer Gesellschaft, so etwas zu verhindern und die Rädelsführer, die Härte des Gesetzes zu kommen, zu lassen!
Also tun sie etwas, Herr Justizminister von Niedersachsen, es ist ihr Job.

Den auf Indizien Verhafteten Jungen, kann man nur wünschen, dass ihn das irgendwann im Leben nicht mehr verfolgen wird.

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Michael Krause

Pflichtverteidiger

Offensichtlich wurde dem 17-jährigen bei seiner Vernehmung als Beschuldigter kein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht erst bei Verhängung von Untersuchungshaft. Dass ein 17-jähriger sich dann in Widersprüche verwickelt, wenn er von 5 Kripobeamten in die Mangel genommen wird, ist kein Wunder. Dass ein angeblich fehlendes Alibi Grund für einen hinreichenden Tatverdacht sein soll, erstaunt. Trotzdem muss man anerkennen, dass das Rechtssystem funktioniert und der unschuldige Jugendliche wieder aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Die Blamage für Staatsanewaltschaft und Kripo bleibt.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.03.2012 21:37 Uhr
Michael Krause

Pflichtverteidiger

Es wäre Sache der Staatsanwaltschaft gewesen, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, weil der Jugendliche nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Aber ein Verteidiger stört natürlich bei der Vernehmung.

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Torsten Klier

"Warum haben sie ihrem Sohn keinen Anwalt besorgt?"

Ein Grund könnte sein, dass die Verhaftung wie der Blitz aus heiterem Himmel kam. Und weil ein normaler Mensch gewöhnlich keine Erfahrungen hat mit solchen Dingen und erst mal eine Weile braucht um zu realisieren, was eigentlich abgeht.

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Markus Dres
Markus Dres (dres1988) - 30.03.2012 20:38 Uhr

Na, dann erkläre ich es Ihnen mal:

Ein Berufsschüler wird des Sexualmordes beschuldigt. Der Mob sammelt sich, um Selbstjustiz zu üben. Es wird die Totesstrafe gefordert. Anschließend stellt sich heraus, dass er unschuldig ist. Eigentlich sollte man meinen, dass man den Schüler und seine Angehörigen jetzt in Ruhe lässt. Ihnen die Möglichkeit gibt, das Erlebte gemeinsam mit seinen Eltern zu verarbeiten. Aber nein, die Hetzjagd geht weiter: Sie und Ihresgleichens haben noch nicht genug und finden es "klärenswert", ob die Eltern Ihrem Sohn einen Anwalt besorgt haben und ob sie jederzeit hinter ihm gestanden haben. Ich sage: nein, das geht die Öffentlichkeit nichts an! Das ist deren Privatsache! Sie schreiben: "Warum haben Sie Ihrem Sohn keinen Anwalt besorgt?" Das ist keine "Fragestellung", sondern eine Behauptung und somit eine Verdächtigung!

War das jetzt für Sie klarer?

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Markus Dres
Markus Dres (dres1988) - 30.03.2012 19:48 Uhr

Nichts gelernt

Anscheinend hat ein Großteil der Kommentatoren hier nichts aus dem Vorfall gelernt! Jetzt, wo der 17jährige nicht mehr zur Verfügung steht, sucht man sich eben ein anderes Opfer für Mutmaßungen und haltlose Verdächtigungen: die Polizei, jetzt auch noch die Eltern des 17jährigen. Die Festnahme eines Verdächtigen kritisieren und dann über die Eltern das Gerücht in die Welt zu setzen, Sie hätten Ihren Sohn Fallen gelassen und ihm einen Anwalt verweigert: das ist an Heuchelei echt nicht zu überbieten.

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Gerhard Wruck
Gerhard Wruck (arbiter) - 30.03.2012 16:35 Uhr

Unschuldsvermutung

Es ist völlig in Ordnung, dass für einen eines Verbrechens Verdächtigten so lange die Unschuldsvermutung zu gelten hat, wie nicht ein Gericht ein Urteil gefällt hat. Und es ist nicht in Ordnung, dass man einen Verdächtigten aufgrund bloßer Vermutungen der sozialen Ächtung ausliefert. Der Emdener Kriminalfall zeigt eindrucksvoll, wie Ermittlungsbehörden und Medien und Politiker NICHT handeln sollten. Die Empörung über die Voreiligkeit der Behörden ist jetzt in den Medien groß. Allerdings muss auch gefragt werden dürfen, wie Geheimdienste, Ermittler, Medien (auch die FAZ) und Politiker das hehre Prinzip der Unschuldsvermutung in anderen Fällen gehandhabt haben und noch immer handhaben..

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.03.2012 08:56 Uhr
Jens Novotny
Jens Novotny (Jensen79) - 31.03.2012 08:56 Uhr

Wo ist denn hier die vernünftige, gewissenhafte Ermittlungsarbeit?

Allein wenn ich mir dieses unbrauchbare Überwachungsvideo anschaue muss man sich schon fragen, warum man das der Öffentlichkeit ausstrahlt? Ausser natürlich man hat absolut gar keinen Anhaltspunkt und greift auf Druck von Oben und der Medien eben zum letzten noch so kleinen Strohhalm. Und wenn man gar nichts hat, dann muss man das bißchen was man bekommt (den 17-Jährigen) so gut "ausschlachten" wie es geht. Stellen Sie sich mal vor der hätte aus Angst und Einschüchterung was gestanden!! Nein, diese Ermittlungsgruppe "Lena" in Emden macht mir Angst. Ich möchte mal wissen wie die ohne den DNA-Beweis überhaupt den dringenden Tatverdacht begründet haben! Das ist doch die Kernfrage. Was nicht passt, wird passend gemacht ist die Antwort und so eine Polizei will ich in Deutschland nicht.

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Markus Dres
Markus Dres (dres1988) - 30.03.2012 20:20 Uhr

Der Fall zeigt vor allem eindrucksvoll...

... das die Polizei eben genau das macht, was ihre Aufgabe ist: sie sucht sowohl nach Beweisen, die den Tatverdächtigen belasten, als auch nach entlastenden Beweisen. Überwiegen die belastenden Beweise, bleibt der/die Tatverdächtige in Haft und es kommt zum Prozess. Wie sie sehen, eignet sich der Fall in Emden nicht, um die Inhaftierung von Fr. Zschäpe - auf den Sie hier anspielen - in Frage zu stellen.

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franz Ujvar
franz Ujvar (ujvar) - 30.03.2012 16:14 Uhr

wer will nun ueberheblich die Festnahme verurteilen,, fuer jeden auch Inhaftierten, angklagten,

gilt bis zum Urteil die Wendung mutmasslich, also nicht schuldig. Sogar halbfreigesprochene wie Hwerr Kachelmann, leben wieder zur Hochform auf, beinahe.

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Ulrich Hinderer

Mit 17...

... hätte ich mir in die Hosen gemacht, wäre ich von der Polizei unter Mordverdacht in Handschellen abgeführt worden. Und zwar beidseitig. Wenn ich dann bemerkt hätte, dass die das Ernst meinen und der einzige, der im Raum weiß, dass ich's nicht war, ich selbst bin - mit 17 häötte ich dann angefangen zu halluzinieren vor Angst. Das waren meine Gedanken beim Lesen der Initialmeldungen.

Mein Aussageverhalten wäre eventuell heute noch bizarr im Fall einer Verhaftung unter Mordverdacht. Anzunehmenderweise wäre ich etwas nervös und würde nicht so gut schlafen, was sich negativ auf die Konzentration auswirkt. Denn über zwei Dinge wäre ich mir vollkommen klar: 1) es werden nicht alle unschuldig Verhafteten auch wieder freigelassen. In diesem Land gibt es Indizienprozesse. Man nimmt billigend in Kauf, dass einige Unschuldige als "Mörder" im Kittchen landen. 2) und wenn man doch frei kommt doch: Irgendwas bleibt immer hängen... nicht gerade beruhigend.

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Bandas Naike

@alle Vorkommentatoren

Ich stimme ihnen allen vollkommen zu. Solange jemand nicht verurteilt ist, hat er als unschuldig zu gelten!
Ich will Wulff keineswegs verteidigen, bislang gibt es lediglich einen Anfangsverdacht. Und wie mit ihm umgegangen wurde, wissen wir alle. Insofern ist es das gleiche Spiel.
Was die ERmittler angeht, glaube ich eher, dass sie eher einem effektheischerischen/mediengerechten Reflex nachkommen bzw. nachkommen müssen. Die Medien, die wahrlich nicht mehr objektiv berichten, erwarten das zu hören, was die Medien meinen, was wir hören wollen => schnellstmögliche Antworten auf (noch nicht) gestellte Fragen. Nebenbei werden wir dadurch manipuliert bzw. lassen es zu.
Man kann es gut oder schlecht finden: Die Vorteile des Nets sind gleichzeitig seine Nachteile. Einerseits schnelle und ungehindertre Verbreitung von wichtigen Infos, andererseits das Sich-Stützen(-Müssen) auf Halb-, Falschwahrheiten/-Infos; und darauf wird rekurriert

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Georg Haslwimmer

Fragen über Fragen

Was ist eigentlich mit dem Begleiter des opfers, dem gleichaltrigen Jungen?
Warum ist er so traumatisiert?
Irgendetwas muss doch hier geschehen sein, umsonst ist er doch nicht traumatisiert.
Ich denke nicht das dieser Junge direkt am Geschehen beteiligt war, aber irgendetwas muss er gesehen haben, sonst wäre er nicht so geschockt.
Ich glaube da ist noch einiges an Aufklärung nötig um diesen Fall zu lösen.
Um die Familie tut es mir trotzdem unheimlich Leid und hoffe das sie in diesen schweren Stunden viel Unterstützung von Familie, Bekannten und den Mitmenschen erhält.

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peter myer

heftig.

puh das ist heftig- das mag man sich kaum vorstellen wie sich der 17jährige fühlen muß- unschuldig im knast bei diesen vorwürfen.

der lynchmob ist völlig indiskutabel- die sollten allesamt sozialstunden aufgebrummt bekommen!!!

jetzt gibt es 2 opfer- das mädchen/familie und der 17jährige nebst familie.

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Carlos Anton

Das Spiel der Staatsanwaelte mit den Medien

Man hat immer haeufiger den Eindruck, dass sich gewisse Staatsanwaltschaften in ihrem Handeln mehr von der Wirkung auf die Medien als von Fakten leiten lassen. Das ist zutiefst beunruhigend und fuer den jungen Mann und andere Justizopfer eine Katastrophe. Man haette vor der Festnahme die Fakten pruefen sollen und nicht danach! Wenn man die ersten Berichte las, erhielt man den Eindruck der junge Mann sei bereits ueberfuehrt.

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Jens Novotny
Jens Novotny (Jensen79) - 30.03.2012 14:50 Uhr

Andümmlichkeit und Naivität kaum zu überbieten!

Ich habe gestern bereits an dieser Stelle der Faz gepostet das die Polizeiarbeit höchst fragwürdig ist. Wie kann man bloß eine Hexenjagd mit einer Belohnung und einem schlechten Video anzetteln. Eine Frechheit auch noch eine Inhaftierung und eine gesellschaftliche Vernichtung eines jungen Menschen mit labidaren Ausflüchten zu rechtfertigen. Den großen schnellen Coup wollte die Emdener Polizei landen, nix weiter, koste es was wolle. Der Leiter der Ermittlung muss sofort abgesetzt werden und der Staatsanwalt obendrein. Vom Hören-Sagen werden Menschen inhaftiert und ohne Rücksicht auf Verluste dem Mop zur Schau gestellt. Von Unschuldsvermutung war bei der Ermittlung der Polizei nichts zu sehen. Man hätte auch ohne großes Aufsehen den DNA-Test abwarten können unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Umfeldes des heranwachsenden Jungen. Ich hoffe die Medien zerreissen die Ermittler genauso wie den armen Jungen. Wie wollt ihr das alles bloß wieder gut machen? Eine Schande

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Closed via SSO

Falls entsprechende Indizien vorliegen, ist es vertretbar, einen Siebzehnjährigen

in Untersuchungshaft zu nehmen. Höchst problematisch ist allerdings die Tatsache, dass die Emder Polizei den Jungen sensationsheißend in Handschellen abführen ließ. Hätte man das nicht unauffällig durch die Hintertüre erledigen können? Es stellt sich auch die Frage, welchen Sinn---außer gezielter Vorverurteilung---eine polizeiliche Pressekonferenz hat, wenn die Indizienlage noch unklar ist und kein Geständnis vorliegt. Ich würde sagen: Die Emder Polizei hat Dreck am Stecken. Viel schlimmer ist allerdings das Verhalten des Lynchmobs, der sich vor der Polizeiwache versammelt hatte und die Herausgabe des Jugendlichen verlangte. Da kann man sich nur fragen, in welchem Land man lebt. Sind hier inzwischen alle von den gewalttätigen Rollenmodellen, die durch Hollywood-Filme und US-Serien vermittelt werden, derartig enthirnt worden, dass sie das Recht unbedingt selbst in die Hand nehmen müssen? Warum können diese gefährlichen Schwachmaten die Polizei nicht einfach ihre Arbeit machen lassen?

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Jahrgang 1949, politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

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