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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Lüneburg Urteil gegen Reklame im Briefkasten rechtskräftig

 ·  Die Deutsche Post darf nach einem Urteil die Werbung „Einkauf aktuell“ nicht mehr in den Briefkasten eines Menschen werfen, der dies nicht möchte. Das Urteil könnte Folgen für die gesamte Werbewirtschaft haben.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (9)

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Klaus Mueller
Klaus Mueller (Jeeves3) - 06.01.2012 14:12 Uhr

... Zurücksenden!

Unverlangte Sendungen, die mit der Post kommen, gehen mit dem Vermerk "ZURÜCK. Annahme verweigert". Darunter mein-Kaiser-Wilhelm & Datum) in den gelben Postkasten. Absender wie Post haben nun einiges zu tun. Sand im Getriebe. Ergebnis: Ich bekomme seit Jahren keine solche ungewollte "Post" mehr.
Auch die Robinsonliste hilft.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.01.2012 15:36 Uhr
Tilo Schw
Tilo Schw (Priexo) - 06.01.2012 15:36 Uhr

@Klaus Mueller (Jeeves3)

Sand ins Getriebe bringen: genau richtig!

Danke für den Hinweis zur Robinson-Liste: das war mir nicht bekannt!

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Tilo Schw
Tilo Schw (Priexo) - 06.01.2012 12:36 Uhr

Artikel gelesen?

Zu meinen beiden Vorrednern: im diskutierten Fall wollte der Anwalt explizit KEINEN Aufkleber anbringen. So wie ich es verstehe, ging es ihm wohl um das Recht, selbst frei über seine nicht persönlich adressierten Postwurfsendungen entscheiden zu können, nach dem Motto: bitte den Aldi- und den Lidl-Prospekt reinwerfen, aber die "Einkauf Aktuell" möchte ich nicht!

Mir ist der Werbemüll, der in deutschen Briefkästen abgeladen wird, auch ein Dorn im Auge, aber das im Artikel geschilderte Verhalten finde ich etwas kleinlich! Man sollte klagen, wenn TROTZ Aufkleber noch Sachen reingeworfen werden, aber das verlangte Maß an Differenzierung finde ich etwas übertrieben.

Bei mir am Briefkasten befindet sich ein Aufkleber "Bitte keine Werbung einwerfen" - dies funktioniert ganz gut. Persönlich adressierte Werbeprospekte, die ich nicht möchte, werfe ich in einen öffentlichen Briefkasten mit einem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" - so verschwindet man schnell von einschlägigen Listen.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.01.2012 20:37 Uhr
Tilo Schw
Tilo Schw (Priexo) - 06.01.2012 20:37 Uhr

Gelesen und verstanden?

Es war mir nicht bekannt - mein Hinweis auf "Keine Wochenzeitungen"-Aufkleber war ein Hinweis darauf, wie man sich schützen kann. Diese werden übrigens (wenn ich mich recht erinnere) sogar vor Ort von Zeit zu Zeit mit den betreffenden Zeitungen ausgegeben. Gute Kommunikation, finde ich! Aber manchen Leuten scheint ja die Unversehrtheit des persönlichen Briefkastens (bzw. dessen Oberfläche) wichtiger zu sein - dies ist jedenfalls der Eindruck, den ich aus dem Artikel, aber auch aus Ihren Beiträgen gewinne.

Da Sie ja ganz offensichtlich gut Bescheid wissen: wie sieht es denn mit der juristischen Wirksam- bzw. Verwertbarkeit von "Keine Wochenzeitungen"-Aufklebern aus?

PDAs? Ach, ach, ach! Praktikabel für die große "Werbebranche", nicht praktikabel für das kleine Restaurant, dass seine Neueröffnung ankündigen will! Zustimmen tue ich Ihnen allerdings durchaus, dass dem von Ihnen angesprochenen Missbrauch durch das Delegieren an Kinder Einhalt geboten werden muss!

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Closed via SSO

@ Tilo Schw

Sie schrieben: "Von Ba-Wü ist mir z.B. bekannt, dass es Aufkleber gibt, um sich auch vor unerwünschten Wochenzeitungen zu schützen (z.B. Wochenblatt und Stadtanzeiger)."
Die Tatsache, dass der von Ihnen zunächst anempfohlene Aufkleber "Bitte keine Werbung einwerfen" gegenüber Wochenzeitungen juristisch völlig wirkungslos ist, war Ihnen demnach bekannt?
Sie schrieben ferner: "Soll jeder einzelne Werbeprospekt-Zusteller einen Katalog der von ihm/ihr bearbeiteten Häuser mit sich führen..."
Ach ach ach! Schon mal etwas von PDAs gehört? Es kann natürlich sein, dass die Arbeit des Austragens von Werbung dadurch etwas anspruchsvoller wird und nicht mehr auf 400-Euro-Basis möglich ist. Das verhindert dann vielleicht auch, dass die eigentlich beschäftigten Väter und Mütter den Job mal eben auf ihre 12-jährigen Kinder delegieren. Die Praktikabilität der Regelung aus Sicht der Werbebranche ist mir übrigens vollkommen gleichgültig.

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Tilo Schw
Tilo Schw (Priexo) - 06.01.2012 15:22 Uhr

Praktikabel?

Ums nochmal klarzustellen: ich hasse Werbung, die mir den Briefkasten verstopft, und ich habe Mittel und Wege gefunden, mich davor zu schützen. Von Ba-Wü ist mir z.B. bekannt, dass es Aufkleber gibt, um sich auch vor unerwünschten Wochenzeitungen zu schützen (z.B. Wochenblatt und Stadtanzeiger).

Wie soll das hier diskutierte Urteil aber nun halbwegs praktikabel umgesetzt werden? Soll jeder einzelne Werbeprospekt-Zusteller einen Katalog der von ihm/ihr bearbeiteten Häuser mit sich führen mit Einträgen wie z.B. "Nr.18, links unten, Schmidt, möchte den Aldi-Propekt, sonst aber nichts, hat schon mit Klage gedroht" oder "Nr.22, 1. Stock, Schulze, möchte ALLES bis auf die "Einkauf Aktuell"". Das Urteil trägt m.E. dazu gar nichts bei.

Vielleicht wird es am Ende darauf hinauslaufen, dass Werbung nur noch personalisiert verschickt werden darf. Es scheint aber auf ein deutsches Problem hinauszulaufen: Bürokratie und Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Richter!

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Closed via SSO

@ Tilo Schw: Ihr Ratschlag ist eher schlecht!

Der Aufkleber "Bitte keine Werbung einwerfen" ist weitgehend wirkungslos, weil die typische Verstopfung des Briefkastens zumeist eher durch sog. Wochenzeitungen hervorgerufen wird, die einen schmalen redaktionellen Teil besitzen, so dass sie---nach bisheriger Rechtsprechung---nicht als "Werbung" eingestuft wurden, obgleich sie überwiegend aus Werbung bestehen. Tatsächlich ging die bisherige Rechtsprechung in die Richtung, dass der Standardaufkleber "Keine Werbung" zur Abwehr von Wochenzeitungen rechtlich nicht genügt. Vielmehr müsse auf dem Aufkleber enumerativ (!) jede Subkategorie unerwünschter Wurfsendungen erwähnt werden. Im Ernst!
Vom Einwerfen von Werbeprospekte in öffentliche Briefkästen würde ich ebenfalls abraten.
Was das aktuelle Urteil betrifft: Ich halte es für völlig richtig. Jeder hat selbst darüber zu entscheiden, was in seinen Briefkasten geworfen werden soll und was nicht. Ein hässlicher Aufkleber sollte dafür nicht erforderlich sein. Die schriftliche Erklärung genügt.

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Michael Meier
Michael Meier (never1) - 06.01.2012 11:30 Uhr

Endlich...

...dieser Werbungs-Massenschrott, der einen Briefkasten schon nach 2-tägiger ABwesenheit trotz gegenteiligem AUfkleber verstopft, gehört bestraft. Das ABladen von Müll auf meinem Grundstück ist ja ebenfalls strafbar..aber wenn es Werbung genannt wird, ist es leider straffrei. Das gilt auch für kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter...die nur von Werbung leben.

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Katharina Baier

Hoffentlich

gibt es jetzt bald ein Ende dieser "Werbevermüllung", der wir uns inzwischen ausgesetzt sehen. Vor allem diese Perfidie, das Ganze auch noch in Plastikfolie einzuschweißen ist gewaltig. Damit kann man nicht mehr einfach alles in den Papiermüll werfen. Und in Mehrfamilienhäusern landet alles im Restmüll oder einfach unter den Briefkästen, weil kaum einer den Sch... anschauen mag.

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