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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Landser-Prozeß Revision von Neonazi-Rockband zurückgewiesen

 ·  Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag erstmals eine rechtsextremistische Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Gericht bestätigte damit eine Haftstrafe gegen den Sänger der Neonazi-Rockband „Landser“.

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Michael Regener, Texter und Sänger der Neonaziband „Landser”
© dpa/dpaweb
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