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Laienhafte Leichenschau Tausende fehlerhafte Totenscheine

27.06.2007 ·  In Deutschland werden jedes Jahr etwa 11.000 nicht natürliche Todesfälle übersehen, davon etwa 1200 Tötungsdelikte. Das soll sich nun ändern. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will die Leichenschau professionalisieren.

Von Peter Schilder, Düsseldorf
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Die Leichenschau mit dem Ausstellen des Totenscheins ist ein ungeliebter Akt, der oft genug schlampig ausgeführt wird. Deshalb will die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter auf der Justizministerkonferenz, die am Donnerstag beginnt, abermals einen Vorstoß unternehmen, die Leichenschau neu zu regeln. Wichtigstes Ziel ist es, die Leichenschau von dazu besonders ausgebildeten Ärzten vornehmen zu lassen. Vor allem Rechtsmediziner sehen den Vorstoß der Ministerin als überfällig an. Einen letzten Versuch in dieser Richtung gab es 1988, also vor fast zwanzig Jahren.

An der gängigen Praxis wird vor allem kritisiert, dass jeder approbierte Arzt die Leichenschau vornehmen und den Totenschein ausstellen darf. Aber längst nicht jeder Arzt ist dazu befähigt. Auch Ärzte tun sich im Umgang mit Toten oft schwer. Dann begnügen sie sich mit einem flüchtigen Blick, verzichten darauf, den Toten zu entkleiden. Selbst dann, wenn sie dem gelernten und vorgeschriebenen Ablauf folgen, der die gründliche Ansicht des ganzen Körpers vorsieht, erkennen sie nicht immer die Hinweise auf die mögliche Todesursache. Manche Ärzte, so wird berichtet, haben Mühe, Totenflecken von einem Bluterguss zu unterscheiden. Wie sollen sie dann eine hellrote Verfärbung als Anzeichen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung erkennen? Allzu schnell werde natürlicher Tod bescheinigt, sagen die Kritiker.

Jedes Jahr etwa 11.000 Fälle

Der Münsteraner Rechtsmediziner, Bernd Brinkmann hat schon vor zehn Jahren in einer Studie, die sich auf die Sektionsergebnisse von 23 rechtsmedizinischen Instituten stützte, hochgerechnet, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 11.000 nicht natürliche Todesfälle übersehen werden, davon etwa 1200 Tötungsdelikte. Selbst bei der vorgeschriebenen zweiten Leichenschau vor der Feuerbestattung, bei der die Plausibilität des Totenscheines überprüft wird, werden noch zwei bis drei Prozent unentdeckter nicht natürlicher Todesfälle festgestellt. Die Zahlen Brinkmanns haben alarmiert, aber passiert ist nichts. Besonders bei Säuglingen, Kleinkindern und alten Menschen sind nicht natürliche Todesfälle schwer zu erkennen. Das gilt auch bei Todesfällen im Krankenhaus, wo oft der behandelnde Arzt oder ein Kollege den Totenschein ausstellt.

Justizministerin Müller-Piepenkötter möchte aber nicht bestimmte Gruppen unter Generalverdacht stellen und tritt deshalb für eine generelle professionelle Leichenschau ein. Das ist für sie auch eine Frage der Werthaltung, denn wenn das menschliche Leben ein besonders hohes und schützenswertes Gut sei, dann müsse man auch beim Tod genau hinschauen. "Es ist der letzte Dienst am Menschen", sagt der Düsseldorfer Rechtsmediziner Gabriel.

Die richtige Todesursache

Es geht aber nicht nur um mögliche Verbrechen. Es geht auch um die richtige Todesursache. Sie besser zu kennen wäre etwa für Therapien bedeutsam. Auch ökonomische Gründe sprechen dafür. So hat zum Beispiel beim Tod nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft einzutreten und nicht die Krankenkasse oder nach einem Unfall die Haftpflichtversicherung. Die Leichenschau verlangt mehr als die Kompetenz eines guten Arztes. Eindeutig ist es Sache des Arztes festzustellen, ob ein Mensch tot ist oder lebt. Die Feststellung der Todesursache und der Todesart geht jedoch weit darüber hinaus. Wichtig wäre es zunächst, dass die Leichenschau möglichst dort stattfindet, wo der Mensch gestorben ist.

Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod wird ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Obduktion stehen kann. Deutschland ist in Europa das Land mit den wenigsten Obduktionen. Die Quote liegt bei zwei Prozent. Dafür ist es führend bei den Exhumierungen. Die werden notwendig, wenn später ein Verdacht auftritt. Die Kosten für eine Leichenschau werden nach der ärztlichen Gebührenordnung mit 60 bis 70 Euro abgerechnet. Es ist beabsichtigt, sie auf 100 Euro anzuheben. Diese Gebühr ist von den Hinterbliebenen aufzubringen. Eine Obduktion hingegen kostet etwa 600 Euro und fällt, wenn sie gerichtlich angeordnet ist, unter die Gerichtskosten.

Keine gewaltigen Summen

Das sind keine gewaltigen Summen, dennoch wird die Kostenfrage als ein Grund dafür angenommen, warum die Leichenschau immer noch nicht professionalisiert ist. Es ist dabei nicht an einen Facharzt zur Todesfeststellung gedacht, aber es sollen Ärzte mit einer Zusatzausbildung sein, etwa Hausärzte, Amtsärzte oder auch Kliniker. Diese Ausbildung ist nicht an einem Wochenende zu erwerben. Ausbilder könnten die rechtsmedizinischen Institute an den Universitäten sein, etwa in der vorlesungsfreien Zeit. Dafür brauchten sie aber personelle Verstärkung. Wenn es als Folge einer gründlicheren Leichenschau mehr Todesermittlungsverfahren gibt, werden wohl auch Polizei und Staatsanwaltschaft Aufstockung verlangen.

Die Leichenschau ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Dafür sind die Gesundheitsminister zuständig. Für die Ausbildung an den Universitäten kommen die Wissenschaftsminister ins Spiel. Für die Rechtsfolgen sind die Justizminister zuständig. Bei all den Zuständigkeiten bedarf es eines Vorreiters, der bei dem Thema nicht mehr lockerlässt. Justizministerin Müller-Piepenkötter will dieser Vorreiter sein.

Quelle: F.A.Z., 27.06.2007, Nr. 146 / Seite 9
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Jahrgang 1950, politischer Korrespondent in Sachsen.

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