23.07.2009 · Wem gehört die Zeile „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri“ aus dem berühmten „Kufsteiner Lied“? Mit dieser Frage musste sich das Münchner Landgericht befassen und fällte ein eindeutiges Urteil: Die Kinder des verstorbenen Autors bekommen die alleinigen Jodel-Rechte.
Von Martin WittmannPeter Guntz ist als Klarinettist mit Bierzelterfahrung ein ausgewiesener Experte. Nein, er selbst habe das Lied zigmal gespielt, sagt er, und nie, wirklich nie, sei es in exakt der Version gejodelt worden, die Egon Frauenberger geschaffen haben will. Die Rede ist von Karl Ganzers Hymne „Die Perle Tirols“, besser bekannt als Kufsteinlied. Frauenberger beansprucht die Urheberschaft für die Jodelphonetik des Klassikers. Dagegen klagen die Kinder Ganzers.
Peter Guntz ist an diesem ersten Verhandlungstag, dem Donnerstag, nicht als Zeuge vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts München geladen - er ist vielmehr der Richter in dieser Verhandlung. Seine musikalische Passion aber hilft ihm bei der juristischen Beurteilung des vorliegenden Falles: Das Kufsteinlied - „Kennst du die Perle / Die Perle Tirols / Das Städtchen Kufstein / Das kennst du wohl“ - war 1947 komponiert und in der Version des bayerischen Sängers Franzl Lang im Jahr 1968 zu einem volkstümlichen Schlagerhit mit alpenhohen Absatzzahlen geworden. Als alleiniger Urheber des Liedes galt stets der Österreicher Karl Ganzer, als Verleger fungierte der deutsche Produzent Frauenberger. 1988 starb Ganzer. Die Rechte an dem so eingängigen wie einträglichen Stück gingen an seine Frau Traudl über.
„Ho-la-re-di ri-di ri-di ri, ho-la-ri ho-la-rei di-jo-la-ri“
Die Kufsteiner Wende trug sich 2001 zu: Die krebskranke Traudl Ganzer unterschrieb kurz vor ihrem Tod im Beisein von Frauenberger eine Erklärung, die sie zur Mutter der zweiten Strophe des Liedes machte. Die Zeilen „Es gibt so vieles / Bei uns in Tirol / Ein guates Weinderl / Aus Südtirol“ soll nicht ihr Tiroler Mann, sondern sie, die Südtirolerin, geschrieben haben. Gleichzeitig soll sie Frauenberger zugestanden haben, sich als Urheber der Jodelphonetik - „Ho-la-re-di ri-di ri-di ri, ho-la-ri ho-la-rei di-jo-la-ri“ - des Stücks bei der Rechteverwertungsgesellschaft Gema zu registrieren.
So geschah es, dass vor acht Jahren der Gema-Eintrag des Kufsteinliedes geändert wurde. Da die neue Miturheberin Traudl Ganzer 12 Jahre länger gelebt hat als ihr Mann, konnten sich die Nachkommen der Ganzer über eine längere Laufzeit der Familieneinnahmen freuen - denn 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten gehen die Rechte an die Allgemeinheit über. Und Frauenberger bekam seit 2001 zusätzlich zu seinem Verlegeranteil einen Urheberanteil, also ein Zwölftel der Gema-Ausschüttung, nach eigenen Angaben 2000 bis 3000 Euro pro Jahr. Das alles passt der Familie Ganzers überhaupt nicht, trotz des um zwölf Jahre verlängerten Geldsegens. Oder wie der Verteidiger der Ganzers sagt: „Die Geschichte hat ein Gschmäckle.“
Kuriose Verteidigungsversuche
Der 66 Jahre alte Helmut Ganzer, Sohn des Komponisten, sagt vor Gericht, er habe von der Eintragsänderung bei der Gema erst 2005 durch Zufall erfahren. Benachrichtigt sei er nicht worden. Dass Frauenberger im Aufsichtsrat der Gema sitzt, wird in diesem Zusammenhang übrigens nicht diskutiert. Dafür werden vom Angeklagten ausführliche wie kuriose Verteidigungsversuche unternommen. So soll etwa ein angeblicher Eintrag der Schwiegertochter Ganzers im Gästebuch einer familieneigenen Pension beweisen, dass das Kufsteinlied tatsächlich vom Ehepaar Ganzer in Gemeinschaftsarbeit geschaffen wurde.
Dieser Eintrag ist in Ich-Form geschrieben, fiktiver Autor ist das Lied selbst: „Ja, wie bin I enstandn“, beginnt Guntz vorzulesen, nicht ohne sich zuvor für seine mangelnden Kenntnisse des Tirolerischen zu entschuldigen. Das Gedicht spricht stets von einem „Schaffer“ und dessen Frau, bevor es endet mit dem Satz: „I bin a ewige Erinnerung an die zwoa“. Wenn dies, also der Verweis auf „die zwoa“, ernsthaft als Beweis für eine Kompositionsbeteiligung der Frau Ganzer gelten solle, sagt Guntz, dann müsse sich das Gericht fragen, ob es sich noch ernst genommen fühlen dürfe.
Dummheit, Toleranz und Gutmütigkeit
Bei der Erörterung der zweiten Causa, der angeblichen Jodelkreation Frauenbergers, muss sich der 77 Jahre alte Produzent dafür rechtfertigen, dass er Beweise schuldig bleibt und zudem 30 Jahre lang die alleinige Urheberschaft Ganzers bestätigt hatte. „Meine Dummheit, Toleranz und Gutmütigkeit“ hätten ihn davon abgehalten, zu Lebzeiten Ganzers auf seinen Anteil zu pochen. Unabhängig davon, sagt Guntz, sei die eingetragene Version Frauenbergers gar nicht die landläufig bekannte. Auf gut Jodeldeutsch: Ein bestimmtes „Ho“ in Frauenbergers Version sei weder in Franzl Langs Hit noch beim Oktoberfest zu hören.
Als die Beobachter in ihrer Beurteilung noch zwischen Bayerisch Königlichem Amtsgericht, Musikantenstadl und Loriots Jodeldiplom schwanken, macht der Angeklagte noch ein Angebot, das die Causa vom Komischen ins Absurde dreht: Er könne ja seinen Gema-Anteil in die nach Traudl und Karl Ganzer benannte Stiftung der Familie einbringen. Eine solche Stiftung gibt es jedoch nicht.
Richter Guntz fällt also sein Urteil: alles auf Anfang. Als Urheber soll zukünftig wieder einzig Karl Ganzer gelten. Es hat sich ausgejodelt.
Das Kufsteiner Lied
Kennst du die Perle,
Die Perle Tirols.
Das Städtchen Kufstein,
Das kennst du wohl,
Umrahmt von Bergen,
So friedlich und still,
[Ja, das ist Kufstein
Dort am grünen Inn] (2x)
Jodeln
Es gibt so vieles,
Bei uns in Tirol:
Ein guates Weinderl
Aus Südtirol
Und mancher wünscht sich,
's möcht' immer so sein,
[Bei einem Mäderl
Und an Gläserl Wein.] (2x)
Jodeln
Und ist der Urlaub
Dann wieder aus.
Da nimmt man Abschied
Und fährt nach Haus.
Man denkt an Kufstein,
Man denkt an Tirol,
[Mein liebes Städtchen
Leb'wohl, leb' wohl.] (2x)
Jodeln
Ja
Peter Keul (hildennet)
- 23.07.2009, 23:57 Uhr