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Kritik an schlechtem Brandschutz Feuerfalle Hospiz

24.03.2010 ·  Während es in Turnhallen und Gefängnissen so gut wie keine Brandopfer mehr gibt, sind in Hospizen immer wieder Tote zu beklagen, weil viele keine Sprinkleranlangen haben. Nordrhein-Westfalen erließ im Januar als erstes Bundesland eine Brandschutzrichtlinie - Sprinkler sieht sie nicht vor.

Von Reiner Burger, Köln
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Die drei Patienten hatten keine Chance. Als die Nachtschwester in den frühen Morgenstunden des 19. Dezember vom akustischen Brandmelder aufgeschreckt wurde, war das Feuer im Dachgeschoss des Sankt Bartholomäus Hospizes in Köln-Porz schon weit vorgedrungen. Zwar war die Feuerwehr nur sechs Minuten nach Alarmierung am Ort der Katastrophe. Doch zu diesem Zeitpunkt waren Teile des Dachstuhls schon durchgebrannt. Weder die Nachtschwester noch die Einsatzkräfte konnten den drei bettlägerigen und – wie es in der Amtssprache heißt – „zur Selbstrettung nicht fähigen Patienten“ helfen. Die Ermittlungen ergaben: Hätte es in dem Hospiz eine Brandmeldeanlage gegeben, die automatisch zur Feuerwehr aufgeschaltet ist, wären die Einsatzkräfte früher zur Stelle gewesen.

Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, ist davon überzeugt, dass das Kölner Hospiz kein Einzelfall ist. Ebenso sieht das Jochen Stein, Leiter der Feuerwehr Bonn und Vorsitzender des Arbeitskreises Vorbeugender Brandschutz beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Während es in anderen Sonderbauten wie Turnhallen, Kaufhäusern und Gefängnissen so gut wie keine Brandopfer mehr gebe, seien in Heimen immer wieder Tote und Verletzte zu beklagen. „Das Schutzniveau in diesen Sonderbauten muss also angehoben werden“, sagt Stein.

„Brandschutz nicht dem Zufall überlassen“

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat ermittelt, dass es jedes Jahr rund 50 Brände in Pflegeheimen gibt, bei denen bis zu 20 Personen sterben und bis zu 150 verletzt werden. Die Patientenschutzvereinigung fordert alle zuständigen Ministerien der Bundesländer auf, in einem ersten Schritt zu ermitteln, welche Brandschutzeinrichtungen in den 11.000 Pflegeheimen und 163 Hospizen in Deutschland überhaupt existieren. Denn tatsächlich gibt es derzeit keinen Überblick, wie auch das nordrhein-westfälische Bauministerium bestätigt. „Pflegeeinrichtungen dürfen keine Feuerfallen sein“, meint Brysch. „Brandschutz darf nicht dem Zufall überlassen werden.“

Die Rechtslage ist unübersichtlich. Hessen etwa hat wie einige andere Länder „Handlungsempfehlungen“ herausgegeben. Als erstes Bundesland erließ Nordrhein-Westfalen im Januar eine Richtlinie über die Anforderungen an den Bau und Betrieb von Pflege und- Betreuungseinrichtungen, weil das Gefahrenpotential in Pflegeeinrichtungen „erheblich größer“ als in „normalen“ Wohnungen oder auch in Krankenhäusern sei und „weil die Bewohner vielfach in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder wegen Demenz-Erkrankungen in Gefahren nicht adäquat reagieren können und der Hilfe Anderer bedürfen“, wie es in einer internen Erläuterung des Bauministeriums heißt. Die noch nicht in Kraft getretene Richtlinie enthält für alle Pflegeeinrichtungen mit mehr als 200 Quadratmetern Fläche detaillierte Vorschriften über Trennwände, Rettungswege, Türen und auch die Brandmelde- und Alarmierungsanlagen. Demnach müssen künftig Brandmeldeanlagen installiert werden, die ihre Signale „unmittelbar und automatisch“ zur zuständigen Feuerwache leiten und zugleich auch den Einsatzleiter über dessen Funkmeldeempfänger alarmieren. Selbsttätige Feuerlöschanlagen – also Sprinkler – schreibt die Richtlinie nicht vor.

Auch nachts ausreichend Personal vorhalten

Doch eben das hält die Deutsche Hospiz Stiftung für unabdingbar. Nur mit Sprinkleranlagen seien Bewohner und Personal optimal zu schützen. „Ferner muss vorgeschrieben werden, dass auch nachts ausreichend Personal vorzuhalten ist, um schon vor Eintreffen der Feuerwehr mit der Rettung der Gefährdeten beginnen zu können“, sagt Brysch. „Wenn wie in der Brandnacht in Köln-Porz nur eine Pflegekraft vor Ort ist, handelt der Träger verantwortungslos.“ Zudem fordert die Hospiz Stiftung eine Nachrüstung bestehender Einrichtungen. Die Behörden sollten auch Baugenehmigungen widerrufen, falls die neuen Brandschutzstandards nicht erfüllt werden. Dringend nötig sei ein gemeinsamer Aktionsplan aller Bundesländer.

Immerhin für eine neue Sonderform der Pflege soll es demnächst eine Muster-Vorschrift als Vorlage für die Länder geben. Seit einigen Monaten arbeitet die Projektgruppe „Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ in der Berliner Senatsverwaltung an einer Regelung für das sogenannte Pflegewohnen. Gerade in Großstädten werden immer mehr Menschen in umgebauten Wohnungen gepflegt und betreut, die Brandschutzanforderungen noch viel weniger entsprechen als Heime.

„Sachwerte sind bei uns besser geschützt als alte Menschen“

Der Deutschen Hospiz Stiftung genügt das nicht. Sie fordert auch einheitliche Standards für die schon seit Jahrzehnten bestehenden Einrichtungen. „Wenn hier die Träger aus Kostengründen auf Bestandsschutz beharren, ist das inakzeptabel“, sagt Brysch. „Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen und Hospizen wird in Deutschland vernachlässigt. Sachwerte sind bei uns besser geschützt als alte und schwerstkranke Menschen.“

Derweil ist der Wiederaufbau des Hospizes in Köln-Porz in vollem Gange. Im Sommer will die Caritas ihre Einrichtung wiedereröffnen. „Auch wenn die neue nordrhein-westfälische Richtlinie noch nicht in Kraft ist, installieren wir selbstverständlich Brandmeldeanlagen, die direkt zur Feuerwehr durchschalten“, sagt Caritas-Vorstand Peter Krücker. „Und unsere sechs Altenheime, zwei stationären Hospize und vier Wohnhäuser für Behinderte haben wir als Konsequenz aus der Brandkatastrophe mittlerweile nachgerüstet.“

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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

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